Vollerschlossenes, teilerschlossenes, nicht erschlossenes Grundstück in NRW

Diskutiere Vollerschlossenes, teilerschlossenes, nicht erschlossenes Grundstück in NRW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben diese Jahr ein angeblich vollerschlossenes Grundstück gekauft. Auf dem Weg zur Baugenehmigung stellt sich heraus, dass wir für die...

  1. famwei

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    Wir haben diese Jahr ein angeblich vollerschlossenes Grundstück gekauft. Auf dem Weg zur Baugenehmigung stellt sich heraus, dass wir für die Niederschlagsentwässerung einen min. 6 m tiefen (ø 1,5 m) Versickerungsschacht benötigen. Dies sind Kosten die wir nicht kalkuliert haben, da wir davon ausgegangen sind das alle Anschlüsse auf dem Grundstück liegen.
    Nun stellt sich die Frage, hat der Grundstücksverkäufer uns übers Ohr gehauen?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Würde ich nicht so sehen. So lange das Grundstück nicht bebaut ist braucht es keinen Versickerungsschacht o.ä. Mit Erschließung hat das nichts zu tun.
    Ob und wie man versickert, das ergibt sich erst aus der Planung der Bebauung des Grundstücks.

    Ist der Schacht vorgegeben? Von wem? Könnte man nicht alternativ mit einer Mulde, Rigole, o.ä. versickern?
     
  3. famwei

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    Es liegt ein hydrogeologisches Gutachten vor, in dem eine Lehmschicht von 5,5 m beschrieben wird.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Dann wird das wohl nichts mit Versickern in der Fläche. Deswegen auch der große Schacht, ich hatte mir schon überlegt wozu die 10m3 bei einem EFH gut sein sollen.
    Lehm ist zum Versickern denkbar ungeeignet. Vielleicht wäre es aber mit einer entsprechend großen Rigole trotzdem möglich, evtl. mit Bohrungen die die 5,5m durchdringen. Da sollte sich halt jemand hinsetzen und mal den Taschenrechner schwingen.

    Aber wie gesagt, mit dem Verkäufer hat das alles nichts zu tun.
     
  5. famwei

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    Vielen Dank, unsere Baufirma empfiehlt uns den Verkäufer zu verklagen und die Kosten für Umplanung und
     
  6. famwei

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    die Erstellung des Sickerschachtes vom Verkäufer zu holen.
     
  7. R.B.

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    Anwalt fragen. Ich sehe hier keine Möglichkeit, denn er hat Euch doch nur ein Grundstück verkauft das zum Bebauen geeignet ist, und das ist es ja. Was dort an Maßnahmen notwendig ist, das hättet Ihr im Vorfeld in Erfahrung bringen müssen, spätestens sobald es an die Planung geht. Mit dem Verkäufer hat das nichts zu tun.

    Wieso muss hier umgeplant werden? Bevor man plant werden solche Details geklärt, und dann gibt es auch nichts umzuplanen. Die Notwendigkeit der Versickerung ist ja nicht plötzlich vom Himmel gefallen.
     
  8. reezer

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    vielleicht wäre es besser gewesen, sich vorher zu informieren welche Erschließung bei dem Grundstück dabei ist
    und nicht hinterher beschweren daß etwas nicht dabei ist das man sich ausgedacht hat
    wenn es am Ort keine Entsorgungsmöglichkeit für das Niederschlagswasser gibt (Regenwasserkanal), dann kann der Verkäufer auch keinen solchen mit dem Grundstück verkaufen.
    Irgendwann meint noch einer, daß ein U-Bahnhof zur Erschließung eines Grundstücks dazugehört und verklagt den Verkäufer wenn er draufkommt daß es dort garkeine U Bahn gibt.
     
  9. #9 dimitri, 04.09.2015
    dimitri

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    Es gibt die öffentliche und die nicht öffentliche Erschließung.
    Öffentlich bedeutet, dass Strom, Wasser, Kanal und Telekom am (nicht im) Grundstück anliegen. D.h. alles um ein Haus bewohnbar zu machen ist vorhanden.
    Die nicht öffentliche Erschließung ist erst dann sinnvoll, wenn das Haus gebaut wird und bedeutet, dass dein Grundstück von hinten bis vorne aufgegraben wird, um die Leitungen und Rohre dorthin zu verlegen wo Du sie brauchst.

    Für die nicht öffentliche Erschließung kannst Du ohne Probleme 4-6 Tsd Euro einplanen. Wenn es schon am Sickerschacht für ein paar tausender hapert, wie willst Du dann einen Rechtsstreit anfangen? Wie siehts dann erst mit dem Revisionsschacht für das Abwasser aus? Ist vermutlich auch nicht vorhanden...
     
  10. #10 Pruefhammer, 05.09.2015
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    das ist dann aber schon seehr sparsam gerechnet, hier zahlt man (gaaanz grob) pauschal für Strom, Wasser, Gas je 2000€, wenn man auf dem eigenen Grundstück keinen langen Weg bis zum HAR hat. Abwasser liegt so bei 2-3k€ OHNE Schacht, der kommt dann nochmal hinzu. Und das wie gesagt unter praktisch idealen Bedingungen.
     
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