Kenntnisgabeverfahren

Diskutiere Kenntnisgabeverfahren im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Für eine Baugenehmigung eines EFH's Brauch ich doch kein kenntnisgabeverfahren, oder? Wann brauch ich das bzw. Brauch ich das...

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  1. #1 Pace335, 15.06.2013
    Pace335

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    Hallo zusammen,

    Für eine Baugenehmigung eines EFH's Brauch ich doch kein kenntnisgabeverfahren, oder? Wann brauch ich das bzw. Brauch ich das überhaupt?
     
  2. #2 Gast036816, 15.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da du auch der planer und bauleiter bist, solltest du es wissen.
     
  3. Baumal

    Baumal

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    kennntnisgabeverfahren, siehe LBO BW §51.
     
  4. Eric

    Eric

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  5. #5 wasweissich, 15.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    eric , du hast das schloss vergessen einzuschnappen :D
     
  6. #6 Gast036816, 15.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist das hintertürchen für pace, der trollerei abzuschwören und sinnvoll mitzuwirken.
     
  7. #7 Pace335, 15.06.2013
    Pace335

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    Das sagst du! Über solche Leute wie dich Lach ich doch. Manche versuchen sich halt aufzuspielen hier, gell.
     
  8. #8 wasweissich, 15.06.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    aber bestimmt nicht lange ......
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    @ Pace335

    ich hab mir Deine Beiträge reingezogen ... Deine Erwartungen können wir
    hier nicht erfüllen, du bist definitiv im falschen Forum.

    bevor das noch weiter ausartet erlöse ich Dich (!)

    MfG

    J.T.
     
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Kenntnisgabeverfahren

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