Geschossigkeit berechnen bzw. Berechnungsmethode

Diskutiere Geschossigkeit berechnen bzw. Berechnungsmethode im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, ich habe mal eine Frage in die Runde. Der von mir beauftragte Vermesser verwendete zum Nachweis der Nichtgeschossigkeit die...

  1. #1 teletubbie, 20.06.2013
    teletubbie

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    Guten Abend,

    ich habe mal eine Frage in die Runde.
    Der von mir beauftragte Vermesser verwendete zum Nachweis der Nichtgeschossigkeit die Flächenvergleichsberechnung, d.h. er berechnete alle aus dem natürlichen Gelände hervorstehenden Flächen bis EFH. Hier stellt sich das Problem, dass das Kellergeschoss ein Vollgeschoss geworden ist (weil der GU das Gebäude einfach 80cm zu hoch gebaut hat).
    Man muesste jetzt vielleicht noch eine Seite mit 80cm Boden auffüllen (nat. Gelände), aber das macht in dem Fall wenig Sinn, da sich hier der Eingang und Bodentiefe Fenster befinden.

    Jetzt gibt es doch z.B. in Baden Württemberg in der LBO den Zusatz wie das Mittel berechnet werden kann (an den Ecken). Wenn ich diese Methode hier anwenden wuerde und die Erde nur an den Ecken entsprechend 80 cm herumfuellen kann (an den Seiten sind es ohnehin über 80 bis 1 Meter an den hinteren Ecken), dann käme es in meinem Fall hin. (1 Meter jeweils in der Südlage und 2,13 in der Nordlage jeweils bis EFH vom nat. Gelände. Ich komme dann auf (1+1+2,13+2,13)/4 =1,57 von erlaubten 1,6 Metern.
    Das geplante Gelände wäre in den Südecken ohnehin nach Anfüllung bei 0,20.

    Kann man diese Berechnungsweise denn einfach so in NRW anwenden? Das Gesetz gibt hierzu nichts vor, oder übersehe ich vielleicht etwas?
     
  2. #2 Baufuchs, 20.06.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Regelung aus BW sind in NRW irrelevant.
    Es gibt in NRW vom Ministerium herausgegebene "Hinweise zur Bauordnung" in denen solche Einzelheiten geregelt/erläutert sind.

    Frag Deinen Vermesser danach.
     
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