Genehmigungsverfahren für Stützmauer (Hessen)

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  1. peterm

    peterm

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    Liebe Bauexperten,

    wir haben unseren Bau in 2007 fertiggestellt und sind nun bei der Außengestaltung.
    Der Vorgarten (20m breit, 10m Abstand Haus/Straße) hat ein starkes Gefälle zum Haus hin, was wir durch eine Stützmauer entschärfen möchten. Unser Architekt hatte damals "kulanterweise" die Frage der Zulässigkeit der Stützmauer nach HBO geklärt und gesagt, wir müssten eine Abweichung nach HBO §6 (10) beantragen. Allerdings war man da wohl von einer gleichzeitigen Aufschüttung ausgegangen, die ich jedoch nicht benötige.
    Daher die grundsätzliche Frage:

    1. Ist für eine Stützmauer eine Baugenehmigung erforderlich evtl. sogar Abweichung?
    2. Ist für 1. relevant, ob die Stützmauer bis in die Abstandsfläche zum Nachbarn (3m) hineinragt?
    3. Ist für eine Stützmauer die im Bebauungsplan als bebaubar eingezeichnete Fläche maßgeblich?
    4. Wie hoch darf eine Stützmauer über das natürliche Gelände hinausragen?

    Es geht mir um das Verständnis der Angelegenheit, da das Bauamt nicht sehr auskunftsfreudig ist und der Architekt bzw. seine Mitarbeiterin nicht mehr erreichbar.

    Danke und viele Grüße
    Peter
     
Thema: Genehmigungsverfahren für Stützmauer (Hessen)
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