Gewährleistung Neubau nach Endabnahme

Diskutiere Gewährleistung Neubau nach Endabnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben im letzten Jahr ein Einfamilienhaus gebaut. Die Gewährleistung seitens des Bauträgers beträgt 5 Jahre. Die Abnahme...

  1. #1 LangerSN, 15.02.2014
    LangerSN

    LangerSN

    Dabei seit:
    09.07.2012
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Schwerin
    Hallo zusammen,

    wir haben im letzten Jahr ein Einfamilienhaus gebaut. Die Gewährleistung seitens des Bauträgers beträgt 5 Jahre. Die Abnahme ist Ende November erfolgt. Im Protokoll wurden einige Restarbeiten aufgeführt, unter anderem die Auffüllung der Solarflüssigkeit. Diese wurde dann im Dezember aufgefüllt, wobei es zu einem Schaden gekommen ist. Der Bauträger sagt nun, der Schaden ist nach der Endabnahme erfolgt und somit wäre er als Ansprechpartner raus. Er ist der Meinung, der Mangel ist nicht während der Bauzeit aufgetreten und somit müssten wir uns an den Schadenverursacher wenden. Auf ein Schreiben von unserer Seite, wo wir zu unterschiedlichen Themen um Stellungnahme gebeten haben, erfolgte keine Rückmeldung.

    Für uns ist einfach die Frage, ob das ein Mangel ist, der mit in der Gewährleistung enthalten ist oder nicht? Diverse Mangelfolgeschäden sind ggf. noch nicht abzuschätzen. Die jetzt schon bekannt gewordenen Mangelfolgeschäden werden jetzt ebenfalls reguliert.

    Kann der Bauträger sich so einfach aus dem ganzen raus halten?
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ist es wirklich ein Bauträger?
    Dann hättet Ihr also NICHT gebaut, sondern von ihm GEKAUFT (Haus MIT Grundstück)?

    Wer hat nachgefüllt?
    Warum bzw. wie kam es zu dem Austritt?
     
  3. #3 LangerSN, 15.02.2014
    LangerSN

    LangerSN

    Dabei seit:
    09.07.2012
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Schwerin
    Nein Grundstück war Eigentum und Firma hat Haus gebaut. Nachgefüllt hat die Heizungsfirma die von der Hausbaufirma beauftragt wurde. Hierbei handelt es sich um die gleiche Firma die auch die Solaranlage montiert hat.
     
  4. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann ist es kein BT, sondern ein GU oder GÜ.

    Jur. Laienmeinung:
    Nach Lage der Dinge ist dieser selbstverständlich verantwortlich für seinen Erfüllungsgehilfen.
    Da er dies offenbar anders sieht, werdet Ihr den Rechtsweg beschreiten müssen.
    Also ab zum Anwalt!

    Was genau ist denn passiert?
    Ist dem Handwerker ein Fehler beim Nachfüllen unterlaufen oder war die Anlage schadhaft?
     
  5. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Also ich der gleichen Meinung wie Julius. Der GU bleibt immer dein Ansprechpartner in den nächsten 5 Jahren und nicht irgendein Subunternehmen.

    Vielleicht sollte man vorher klären wer eigentlich dein Vertragspartner ist. BT, GU, Baubetreuer, die einzelen Subunternehmen.
    Nur es kommt auf den Vertrag an. Keine Ahnung was drin steht.
    Einige BAubetreuer haben abenteurliche Verträge. Hatte selber schon zwei in der Hand. Der eine passte auf eine A4 seite :D
     
  6. NFlass

    NFlass

    Dabei seit:
    19.02.2014
    Beiträge:
    12
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Syndikus
    Ort:
    Bielefeld
    Genau so ist es, Jan81. Erstmal kommt es auf den Vertrag an: wenn ihr einen Vordruck vom Bauträger/ GU genutzt habt, dsnn bleibt der euer Ansprechpartner, EGAL was im Vertrag steht. Nur wenn ihr den verhandelt habt -jede Klausel- kann er euch auf einen Nachunternehmer verweisen.

    Gesendet von meinem LT25i mit Tapatalk
     
Thema:

Gewährleistung Neubau nach Endabnahme

Die Seite wird geladen...

Gewährleistung Neubau nach Endabnahme - Ähnliche Themen

  1. Neubau Gewährleistung Stellmotor / warmwasser

    Neubau Gewährleistung Stellmotor / warmwasser: Hallo zusammen, Ich habe folgende Situation. Wir haben eine Neubauwohnung und sind am 20.08.2021 eingezogen. Seid dem gibt es immer wieder...
  2. Risse in Wände beim Neubau. Wie geht man während Gewährleistung damit um. Kauf vom Bauträger.

    Risse in Wände beim Neubau. Wie geht man während Gewährleistung damit um. Kauf vom Bauträger.: Hallo. Wie geht man mit Rissen in Wänden beim Neubau (Kauf über Bauträger, MFH, ETW) um? Dass Risse in Wände entstehen ist ja normal (durch...
  3. Neubau Fliesen haben Glasurrisse. Gewährleistung?

    Neubau Fliesen haben Glasurrisse. Gewährleistung?: Habe 2011 eine Neubauwohnung gekauft und meine Wunschfliesen ausgesucht. Das Problem ist das gut 60% der Fliesen feine Glasurrisse bekommen haben....
  4. Garantie / Gewährleistung bei Einzelvergabe durch Bauherren, Neubau

    Garantie / Gewährleistung bei Einzelvergabe durch Bauherren, Neubau: Hallo zusammen, meine Frau und ich haben im Jahre 2011/2012 gebaut. Ein Architekt hat die Pläne gezeichnet und die Statik etc erstellt. Nach...
  5. Gewährleistung 2 oder 5 jahre bei Fenstern (festverglast)

    Gewährleistung 2 oder 5 jahre bei Fenstern (festverglast): Guten Tag, vor 4 Jahren wurden in einem Neubau Fenster eingebaut von denen nun eines (FESTVERGLAST) Wasser in den Innenraum durchlässt. Nun...