Gründungswand zum Nachbar mit Keller HILFE

Diskutiere Gründungswand zum Nachbar mit Keller HILFE im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo wir wollen in diese Monat ein Reihenmittelhaus Bauen,aber mein Nachbarn hat vor paar Wochen OHNE uns zu fragen einfach sein Keller...

  1. #1 irdeto1, 01.10.2008
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    Hallo wir wollen in diese Monat ein Reihenmittelhaus Bauen,aber mein Nachbarn hat vor paar Wochen OHNE uns zu fragen einfach sein Keller ausgehoben, und dadurch auch teil unsere Grundstück ( ca 1,5 m ) er ist schon fertig, sein keller steht bereits, und er hat zwar schon wieder alles verfüllt, aber mein Bauunternehmer will Jetzt ein Gründungswand erstellen auf Meine Kosten ( ca 6000 bis 8000 Euro ) weil wir OHNE Keller bauen und die Statik das erfordert, die meinen unsere Bodenplatte MUSS gestützt sein.

    Das sind natürlich Kosten die nicht kalkuliert waren, und mein Ganzes Bauvorhaben STARK gefährden.

    Was meint ihr ,
    1 MUSS die Bodenplatte unbedigt gestützt sein ?
    2 Muss ich die kosten tragen, oder teilweise auch mein Nachbarn oder sein BU ?
    3 Sind 6000 bis 8000 Euro stark überzogen für eine Gründungswand von 11 meter
    (mein Nachbar hat eine Hauslänge von 9 Meter)

    Gebaut wir eine Reihenmittelhaus 6,50 x 11 Meter

    Bin über Jede Antwort dankbar.

    Gruß aus Köln

    Irdeto1
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Bodenplatte kann natürlich nicht auf dem verfüllten Arbeitsraum aufliegen.

    Wie soll denn die Gründung dort geschehen? Schonmal den eigenen Planer gefragt? Aber ich befürchte ist ein GÜ oder?

    Wer zuerst kommt mahlt zuerst ... denke ich.
     
  3. #3 pauline10, 01.10.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    das Geld für die zusätzlichen Wände ist in einem eigenen Keller , den man jetzt auf Grund der mißlichen Situaation selbst baut, sicher besser angelegt.

    Ob der Nachbar so einfach eine Baugrube auf dem Gelände des Nachbarn ausheben darf möchte ich mal sehr bezweifeln. In Östereich verlangen die Bauen "Landegebühr" wenn man die abgemähte wiese betritt und einen Gleitschirm dabei hat.

    Also sollte er auch für den "Schaden", den er mit seinem Husarenstück angerichtet hat, auch gerade stehen. So wie ich die Situation einschätze, wird der sich weigern und noch sehr viel Freude bereiten.

    Aber:
    Reihenhäuser mit/ohne Keller, nebeneinander sind problematische Gründungen.
    Die Fundamente müssen auf etwa gleicher Höhe liegen. Ob mit oder ohne Keller. Besser ist es , man macht es gleich in den nebeneinaderliegenden Häusern.

    Das sind die Nachbarn, die man seinem größten Feind wünscht.

    Gruß

    pauline
     
  4. sepp

    sepp

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    wer ein reihenmittelhaus baut muss damit rechnen, daß die nachbarn einen keller haben und damit eine eigene stützwand bauen muss. manche gemeinden schreiben dies als "ortssatzung" sogar zusätzlich noch in den bebauungsplan. er hat auch keinen schaden verursacht, da die gründung oberhalb des nachbars fundament eh nicht zugelassen ist, ausser er hat seine wand für die lasten (druck) deines hauses dimensionert :e_smiley_brille02:
    kannst ihn vielleicht anzeigen wegen hausfriedensbruch oder s.ä.:biggthumpup:
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    auch wenn dein Nachbar deinen Baugrund nicht nachteilig verändern darf, ist die Gründung deines Hauses erst mal "dein Problem".

    Deine Gründungsebene muss auf die des unterkellerten Nachbargebäudes geführt werden (Abtreppen unter 30° - oder Brunnengründung etc.) und somit ist eigentlich durch den Nachbarn kein Schaden entstanden.

    Rein technisch - vertragliche, rechtliche Details - bitte jemand anderes.


    Helge
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    ach so, was noch interessant wäre, mit wem du baust: Bauträger, Generalunternehmer oder über eigenen Architekten ....

    Weil so etwas ist prinzipiell in der Planung zu berücksichtigen (was wäre wenn du zuerst angefangen hättest ?)
     
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