Mietkauf zwischen Privatpersonen

Diskutiere Mietkauf zwischen Privatpersonen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Mir ist bewußt, daß wir die Frage letztlich mit unserem Steuerberater und einem Juristen werden besprechen müssen, wollte hier aber...

  1. #1 ReihenhausMax, 27.05.2010
    ReihenhausMax

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    Hallo!

    Mir ist bewußt, daß wir die Frage letztlich mit unserem Steuerberater und
    einem Juristen werden besprechen müssen, wollte hier aber trotzdem mal
    fragen, ob jemand schon mal sowas gemacht hat:

    Wir haben eine Eigentumswohnung, die momentan noch zu etwa 68%
    fremdfinanziert und vermietet ist (konnte leider nur ein Jahr selber
    genutzt werden) und die Zinsbindung 2014 abläuft. Unsere Mieter
    sind angesichts der aktuellen Zinslage jetzt auch am Überlegen, sich eine
    Immobilie zu kaufen und hätten an unserer Wohnung Interesse. Da
    ihr Eigenkapital nicht so dick ist und wir eine ordentliche Vorfälligkeits-
    entschädigung zu erwarten hätten, ist die Überlegung, ob ein Mietkauf
    eine Alternative wäre, wobei der entgültige Abschluß dann so 2014
    oder ggf. etwas früher wäre, wenn sonst das Forwarddarlehen zu
    schlecht wird.

    Hat hier jemand sowas schon mal gemacht und kann uns ggf. den
    einen oder anderen Rat geben?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Eventuell kann ja der Käufer in den bestehenden Kreditvertrag einsteigen.

    Ansonsten gilt, man kann fast alles vereinbaren. Das Haus bleibt im Eigentum des Verkäufers, der Käufer erhält ein Vorkaufsrecht. Man müsste wohl auch vereinbaren, was passiert wenn der endgültige Kauf, aus welchen Gründen auch immer, nicht zustande kommt. Es müssen halt die berechtigten Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Dazu gehört auch eine Berücksichtigung der im Grundbuch eingetragenen Lasten.

    Nicht vergessen, dass Kosten wie Grundsteuer etc. weiterhin dem Verkäufer belastet werden (er ist ja noch im Grundbuch eingetragen). Das kann man aber bei der Ermittlung der monatlichen "Rate" berücksichtigen.

    Für den Käufer könnte so eine Vereinbarung dann schwierig werden wenn er Fördermittel in Anspruch nehmen möchte.

    Letztendlich bleibt dann noch die Risikobetrachtung. Was wäre wenn.....da hilft aber nur ein versierter Anwalt.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Meines Wissens nach geht auch beim Mietkauf der "sofortige" Besitzübergang.

    Damit ist der Verkäufer zwar alle Sorgen los, hat aber auch kein Pfand mehr in der Hand, weil er ja im Falle des Nicht-Zahlens nicht wie ein Vermieter eine Räumung veranlassen kann, sondern nur zivilrechtlich auf Zahlung klagen kann.
    Da ist sicher auch etwas wie eine Rückabwicklung wg. Vertragsbruch oder eine Zwangsversteigerung durch den Verkäufer möglich, aber halt schwieriger.
     
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