Mangelhafter Putzaufbau sanierbar?

Diskutiere Mangelhafter Putzaufbau sanierbar? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, unser Haus (Fertigstellung 2007) zeichnet sich derzeit bedauerlicherweise durch viele Unschönheiten im Aussenputz aus. Dies ist erstmals...

  1. kritti

    kritti

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    Hallo,

    unser Haus (Fertigstellung 2007) zeichnet sich derzeit bedauerlicherweise durch viele Unschönheiten im Aussenputz aus. Dies ist erstmals einem Privatgutachter aufgefallen, den ich ursprünglich wegen ganz anderer Themen im Haus hatte. Dieser hat dann festgestellt, daß an ca. der Hälfte der Fensterleibungen Diagonalrisse im Putz waren (das war bereits 2010), die seiner Meinung nach von fehlender Diagonalarmierung stammten. Weiterhin war äußerlich erkennbar, daß der Anstrich sehr ungleichmäßig war, daß es weitere Risse bis 1m Länge in verschiedenen Bereichen des Gebäudes gab, daß der Putz an den Rändern einiger Fensterbänke beschädigt war, die Fensterbänke an der Stelle wie rausgerissen und wieder reingesteckt wirken etc. Zum Hintergrund: der Putz war beim ersten "Versuch" des AN derart uneben, daß er saniert werden mußte. Entsprechend Sanierungsvorschlag Brilux wurde der vorhandene Putz nochmal überputzt. Die Oberfläche ist nun zwar deutlich ebener, dafür sind durch die größere Dicke des Putzes teilweise Fensterbänke an den Seiten eingeputzt, ebenso vier außenliegende Rollädenkästen.

    Ich habe dann auf Ratschlag des Gutachters die Sache meinem Anwalt übergeben, zumal der AN in keiner Weise kooperativ war. Inzwischen sind wir bis zum selbstständigen Beweisverfahren gekommen. Der Sachverständige hat folgendes festgestellt. Insgesamt ist der Aufbau des Putzes falsch. Die Armierungsschicht ist nicht in den Putz eingebettet sondern liegt auf der Dämmung auf (wenn man sich den Putz im Querschnitt ansieht, erkennt man zuunterst die Armierung, dann eine Schicht Putz, dann die später aufgebrachte, zweite Schicht Putz). Dies dürfte auch die Ursache für die vielen Spannungsrisse sein. Außerdem: Keine Diagonalarmierung, teilweise keine Kompribänder, falsch angebrachte Putzleisten, teilweise unregelmäßig bzw. nicht vollständig deckend gestrichen.

    Was ich nicht verstehe, ist die Mängelbehebung, die der Gutachter vorschlägt: Austausch des Putz aber nicht der darunterliegenden Wärmedämmung (4cm Mineralwolle)an der Süd- und Westfassade. Um Kosten zu sparen an der Nord- und Ostfassade aber nur eine Sanierung, also eine weitere Armierung und ein drittes mal drüberputzen. Damit will er vor allem vermeiden. daß bei einem Rückbau des Putzes an der Nord- bzw. Ostfassade die Wärmedämmung beschädigt wird. Er sagt aber selbst, Sanierung "falls die baulichen Gegebenheiten dies zulassen", damit meint er Fensterbänke, Dachüberstände etc.

    Macht das Gutachten so Sinn? Wer entscheidet denn, ob die baulichen Gegebenheiten das zulassen? Werden die Probleme mit dem "umgekehrten Spannungsverhältnis" im Putz mit nochmal drüberputzen überhaupt gelöst? Bin für jede Meinung dankbar.
     
  2. kritti

    kritti

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    So, ähnlich wie in meinem zweiten Thema (Weisse Wanne) gibt es hier jetzt endlich Bewegung. Nachdem nach sage und schreibe 1 1/2 Jahren noch immer kein aussagekräftiges Gutachten vorlag, war der gerichtlich bestellte Sachverständige nun erneut vor Ort und hat auch schon einen Einblick in das gegeben, was in seinem Gutachten drinstehen wird: Er möchte, daß über den vorhandenen Putz ein drittes mal geputzt wird (diesmal mit Armierung, nachdem diese ja bei der ersten Nachbesserung "vergessen" wurde), außerdem werden sämtliche Fensterleibungen aufgeschnitten, Kompribänder eingebaut, Diagonalarmierungen eingebaut wo diese fehlen und wieder verputzt. Zudem ist an einigen Stellen die Dämmung durchfeuchtet. Dort soll dann partiell Putz + Dämmung (Mineralwolle) ausgetauscht werden. Da die Abstände von Regenrinnen, Dachanschlußblechen etc. für eine dritte Putzschicht nicht ausreichen, müssen diese "nachgearbeitet" werden. Der Stuckateur meines Vertrauens hat schon angedeutet, daß er das zwar machen könnte, für dieses Flickwerk aber definitiv keine Gewährleistung übernimmt. Für Expertenmeinungen zu dieser Sanierungsmethode wäre ich dankbar.
     
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