Mein Nachbar möchte sein Grenzcarport (Pultdach 30°) um 1,20m auf 10.20m verlängern. Dies hat er mir ganz beiläufig erzählt, weil er meine Zustimmung nicht braucht. Seine Begründung war: Er würde in sein Carport 2 Tore einbauen und dann wären die 1,20m nur Dachüberstand. Dies wäre zulässig. Wir wohnen in NRW. Sind die Ausführungen meines Nachbarn richtig? Danke für Eure Antworten Hans
Grenzbebauung? Landesbauordnung NRW sagt Die mittlere Wandhöhe an der Grenze zum Nachbarn darf nicht höher als 3 m sein und die Gesamtlänge der Garage oder des Carports an dieser Grenze nicht länger als 9,00 Meter! Dann dürfen die Grenzlängen aller auf dem Grundstück vorhandene Abstellräume, Carports oder Garagen insgesamt ( an allen Grenzen ) nicht länger als 15 Meter betragen...
Danke Geodesy! Wenn ich das richtig verstanden habe, wären die Dachüberstände des Grenzcarports in den 9m enthalten?