Wasserschaden aufgrund nicht vorhandener Flächenabdichtung

Diskutiere Wasserschaden aufgrund nicht vorhandener Flächenabdichtung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Haftung eines Wasserschadens! Erläuterung: In einer Dusche sind die Fliesen mit der Schnittkante...

  1. #1 derinstallateur, 27.01.2008
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    Guten Tag,
    meine Frage bezieht sich auf die Haftung eines Wasserschadens!

    Erläuterung:
    In einer Dusche sind die Fliesen mit der Schnittkante auf den Wannenrand einer Acrylwanne verklebt worden, es wurde keine Flächenabdichtung vorgenommen um die Bauteile zu schützen.
    Nach ca.einem halben Jahr rissen die Silikonnähte an der Fliesenkante ab und das Wasser drang ins Mauerwerk ein und verursachte nicht unerhebliche Schäden.
    Wer kann jetzt für den Schaden haftbar gemacht werden:
    Der Bauplaner weil er keine Abdichtung durchführen lassen hat?
    Der Fliesenleger weil er keine dauerhafte Abdichtung vorgenommen hat?
    Oder der Installateur weil die Silikonnaht abgerissen ist?

    Für Eure Antworten danke ich im Voraus!
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.01.2008
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    Wenn es hier ...

    ... einen Planer gab, der mit den LP 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 8 (Objektüberwachung) beauftragt war, ist erstmal der dran.

    Unabhängig davon hätte der Fliesenleger Bedenken anmelden müssen.

    Der Installateur ist hier raus. Silikonfugen sind keine dauerhaften Abdichtungen.
     
  3. #3 Achim Kaiser, 27.01.2008
    Achim Kaiser

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    ....aber nur wenn er den Wannenrand der Brausewanne so befestigt hat dass keine Bewegungen möglich waren z.B. mit Wannenanker oder Befestigungs bzw. Unterstützungsschienen.
    Fehlen die ist auch er dabei ....

    Ausser er könnte nachweisen, dass sie nicht beauftragt wurden obwohl auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 Jürgen V., 27.01.2008
    Jürgen V.

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    Acrylwannen werden, nur so kenne ich es, VOR die Fliesen gesetzt. Dann weiter, wie Achim es schon sagte.

    Deshalb stehe ich mit den sch... Acrylwannen regelmäßig auf Kriegsfuß:boxing

    Tach auch
     
  5. Robby

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    Wenn es gar keine Flächenabdichtung gibt ist dies schonmal falsch. Der Installateur hat seine Wanne so zu montieren das keine / nur geringfügige Bewegungen auftreten können.

    Auch wenn die Silikonfuge keine dauerhaft dichte Abdichtung darstellt ist dies jedoch ein spritzbarer Dichtstoff, der eine Abdichtung als Wartungsfuge darstellt. Hier ist der Eigentümer darauf hinzuweisen das diese Fugen einer regelmässigen Wartung per Inaugenscheinnahme stattzufinden hat.
     
  6. #6 derinstallateur, 27.01.2008
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  7. #7 T9-Liebhaber, 27.01.2008
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    Verantwortung hin oder her - entscheiden ist doch wohl wer den Schaden bezahlt!
    Dafür gibts eine Gebäudeversicherung - also da mal anrufen und den Schaden melden.
     
  8. #8 Baufuchs, 27.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In der Gebäudeversicherung

    besteht i.d.R. Versicherungsschutz bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser.

    Typische Erläuterung dazu:
    "Als Leitungswasser gelten Wasser und Wasserdampf, die bestimmungswidrig aus den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung ausgetreten sind"

    Das wird nix.
     
  9. #9 Achim Kaiser, 27.01.2008
    Achim Kaiser

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    Wanne im Wannenträger, vom Installatuer aufgestellt ... und wie lässt dann bitte der Fliesenleger nachträglich die Wanne in die Wande ein ?

    Tönt schwer nach *Gekrampfe*

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 T9-Liebhaber, 27.01.2008
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    Da täuscht du dich, Baufuchs.

    Silikonverfugung ist im Versicherungsumfang inklusive, abgesehn von den 363 Fällen in ferner Vergangenheit - hatte ich diesbezüglich erst kürzlich so einen Schaden.
    Dort ist die Wanne so eingebaut gewesen, daß beim Reinsteigen die Fuge 5 mm aufgemacht hat.
    Der Schaden daraus wurde von der Versicherung bezahlt- der Ausbau der Wanne, damit Sie nochmals gescheit eingebaut werden konnte, natürlich nicht.
     
  11. #11 Baufuchs, 27.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Gebäudeversicherung,

    die so einen Schaden übernimmt interessiert mich.

    Gern auch per PN oder Mail.
     
  12. ISYBAU

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    Mich auch ... Und es würde mich noch die Klausel interessieren !
     
  13. #13 wasweissich, 27.01.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vielleicht ist auch der aufnehmende versicherungsmensch nur sehr kreativ........das geht aber auch nur hin und wieder.......
     
  14. ISYBAU

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    immer noch interessiert ....

    ...
     
  15. #15 T9-Liebhaber, 03.02.2008
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    Warten wir auf das Ergebnis des Beitragserstellers. Klausel kenne ich nicht, bin doch kein Vertreter.
     
  16. ISYBAU

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    Dann ist Ihre Feststellung einfach mal so in den Raum geworfen worden. Was ist so eine Aussage dann wert ? Nichts ! oder ?
     
  17. Robby

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    ich finde es erschreckend wenn das dann jemand liest losläuft Alarm macht und nx dahinter war...
     
  18. #18 T9-Liebhaber, 04.02.2008
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    So Freunde jetzt hört mal wieder auf hier große Wellen zu werfen! :motz

    1. Habe schon einige Beiträge davor erwähnt, das es mir aus unzähligen schon behandelten Schäden nicht bekannt wäre, das die defekte Silikonverfugung und Ihre Folgeschäden nicht versichert sind (Gebäudeversicherung).

    2. Wurde mir diese Aussage gerade von einer Versicherung telefonisch bestätigt.

    Was natürlich nicht heißt, das jede Versicherung zahlt!! Dies ist für jeden Fall natürlich abzuklären, deshalb der Hinweis im ersten Beitrag den Schaden der Versicherung zu melden.
     
  19. Robby

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    Mhhhh

    Liest sich hier aber völlig anders....
     
  20. #20 Baufuchs, 04.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Frage

    wie gehabt:

    Nach dem nun eine Versicherung tel. bestätigt hat, dass diese einen solchen Schaden trägt, wärs doch gut zu wissen welche.:)
     
Thema: Wasserschaden aufgrund nicht vorhandener Flächenabdichtung
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