Grenzüberbauung durch Strassenbau

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  1. BS1974

    BS1974

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    Hallo alllerseits, ich habe ein aussergewöhnliches Problem. Wir haben im Sept. 2010 unseren Rohbau hingestellt und im Jahr 2011 ging es dann mit dem Innenausbau weiter. Zu dieser Zeit war an unserem Eckgrundstück die Strasse nur aufgekiest und der Kanal sowie die Wasserleitungen für das restliche Baugebiet war noch nicht in der Straße verlegt. Wir konnten gerade noch an den Kanal angeschlossen werden. Unser Nachbar hatte seinen Rohbau aber ohne Kanalanschluß. Wir zogen dann im Dezember 2011 in unser Haus ein und an der Strasse wurde noch nichts gemacht. Im Juli 2012 ging es dann mit den Baggerarbeiten und dem verlegen von Kanal und Wasserleitungen los. Nachdem im August die kpl. Strasse für 4 Wochen nicht befahrbar und still lag ging es erst im Sept. mit dem Strassenausbau los. Dieser konnte gerade noch vor Einbruch des Winters mit der ersten Schicht geteert werden. Der erste Schnee kam und die Baufirma war weg. Nachdem nun alle Grenzsteine mit den Randplatten überbaut wurden konnte natürlich niemand mehr die Grenzen genau definieren. Darauf beantragte ich auf unserer Gemeinde dass die Grenzen wieder sichtbar markiert werden. Wollen ja auch mal irgendwann einen Zaun zum Nachbar erstellen.
    Vor einer Woche war nun der Termin mit dem Vermessungsamt um die Grenzen neu zu markieren. Nun kam aber auf das die Strassenbaufirma die kpl. 10cm Randplatten nicht auf dem Gemeindegrund sondern auf den Privatgrundstücken verbaut haben. Dazu kommt das ich von Seiten des Landratsamtes und der Gemeinde mit meinem Haus nicht höher raus durfte und nun an der oberen Ecke mit meinem Grundstück ca. 50cm tiefer bin als die Straßenkreuzung. Somit haben die Randplatten nicht mehr ausgereicht und zu den 10cm Randplatten wurde innen noch 15cm mit einem trockenem Beton eine Befestigungsmauer anbetoniert. Der Beton wurde in einer "wunderbaren" Wellenform je nach verfügbarem Material betoniert. Sieht aus als ob der Lehrling hier arbeiten durfte.
    Dazu kommt noch das die Grenzsteine zwischen 5 cm bis fast 13cm nicht mit den Randplatten übereinstimmen. Mit Randplatten und der tollen Befestigungsmauer wurden mir ca. 19m² von meinem Grundstück überbaut. :mauer

    Jetzt meine Frage: Darf die Gemeinde / Strassenbaufirma die Randplatten auf dem privaten Grundstück verbauen???

    Von Seiten der Gemeinde soll in den nächsten Tagen ein Vororttermin mit der Baufrima, dem Planungsarchitektem, der Gemeinde und zwei Anliegern zustande kommen.

    Könnte mir noch jemand Tipps geben auf was man dort aufpassen sollte???

    Bis jetzt bin ich immer noch der Ansicht das die kpl. Randplatten mit Stützbetonmauer nochmals ausgebaut werden sollte und gleich eine ansehbare Mauer neu verbaut wird.

    Für alle Tipps und Infos bin ich Dankbar.
     
  2. #2 Geodesy, 21.03.2013
    Geodesy

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    Hallo,

    da würde ich beim Ortstermin die Baufirma doch gleich mal fragen wer ihnen den Grenzverlauf angezeigt hat. Wenn ja, hätten sie sich dran halten müssen, wenn nein würde ich fragen ob sie immer auf gut Dünken ihre Straßen ausbauen.

    Meiner Meinung nach Rückbau oder die Gemeinde kauft Euch diesen Streifen ab.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Auch Gemeinden dürfen nicht auf Privatgrund ohne Erlaubnis des Eigentümers bauen!
    Das gilt nicht nur für den Kantenstein, sondern auch für dessen Widerlager!

    Wenn die Strasse höher als Dein Grundstück liegt, muss die Gemeinde ihre Höhenlage auf ihrem Grundstück standsicher abfangen! Es sei denn, Du hättest abgegraben!
     
Thema: Grenzüberbauung durch Strassenbau
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