Brandwand / Haustür und Fenster - welche Brandklassen ?

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  1. #1 BernyBoy, 17.01.2015
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    Hallo zusammen,

    Wir haben letzes Jahr ein älteres Mehrfamilienhaus als Doppelhaushälfte gekauft und bezogen. (Südhessen)
    Die Häuser auf unsere Strassenseite sind alles 15m hohe Doppelhäuser aus den 50er Jahren mit jeweils ca 4m Abstand zueinander.
    Bei nur 2m Breite zwischen Haus und kleinem Zaun und dann wieder 2m bis zum Nachbarhaus kommt man bei den heutigen Autos schon nicht mehr am Haus vorbei nach hinten. Es geht also knapp zu. Unsere Nachbar - nicht der in unserem Haus sondern der vom Nebenhaus hat vor ein paar Jahren seine Doppelhaushälfte abgerissen. Das Bauamt ist ihm drauf gekommen. Seit dem hat seine Hauswand keine Fenster mehr in unsere Richtung. Der Eingang hat er seinerzeit nach vorne in Richtung Strasse verlegt. Bei weniger als 2.5m ist seine und unsere Hauswand vermutlich eine Brandwand. So sagt es die Hessische Bauordnung § 27 Absatz (2)

    Unsere Haustür liegt in der Mitte des Hauses. Genau in Richtung Nachbarhaus. So ein uraltes Teil mit 50er Jahre Stil Glas.
    Dahinter das Treppenhaus. Im 1. OG ein kleines Fenster und im 2. OG auch noch eines. Alles nix Brandschutz.
    Ich vermute, dass wenn ich da was ändere sofort den Bestandsschutz verliere - oder ?

    Was für eine Brandschutzklasse müssen eigentlich die Treppenhausfenster und die Haustür haben, wenn ich da was neu bauen würde ?
    Gilt das auch schon wenn ich nur die Haustür gegen ein moderneres Modell tausche ?

    Vielen Dank vorab.
    Bernhard
     
  2. #2 BernyBoy, 11.02.2015
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    War heute beim Baubüro. Es gilt die HBO 2011
    Im Fall von "Fenster tauschen" spricht man nicht von "neu" bauen.
    Das läuft unter:
    § 55
    Baugenehmigungsfreie Vorhaben
    Vorhaben nach § 54 Abs. 1 Satz 1 bedürfen nach Maßgabe der Anlage 2 keiner Baugenehmigung.

    Auf gut deutsch: Fenster und Haustür tauschen sind kein Problem, solange der Mauerausschnitt bleibt.
    Ansonsten wäre es wirklich "neu bauen"

    Bernhard
     
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