Sanierungskosten und Honorarberechnung des Architekten bei separatem Energieberater

Diskutiere Sanierungskosten und Honorarberechnung des Architekten bei separatem Energieberater im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsteilnehmer, unser Projekt ist die Renovierung und Erweiterung eines EFH, für die wir einen Architekten beauftragt haben. Zusätzlich...

  1. #1 mrsfuture, 30.03.2008
    mrsfuture

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    Liebe Forumsteilnehmer,

    unser Projekt ist die Renovierung und Erweiterung eines EFH, für die wir einen Architekten beauftragt haben. Zusätzlich haben wir einen Energieberater beauftragt, der ein Sanierungskonzept ausgearbeitet hat (u.a. Fassadendämmung, neue Fenster, neuer Wärmeerzeuger, Gesamtkosten für Sanierung ca. 85.000 Euro). Derzeit befinden wir uns in der Entwurfsplanung. Meine Frage: Darf der Architekt die Sanierungskosten im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 4 zu den Kosten für Renovierung und Erweiterung als Grundlage für die Ermittlung seines Honorars addieren, wenn er selbst den Sanierungsplan nicht angefertigt hat?

    Ich frage deshalb, weil der Architekt mit der Sanierungsplanung ja nicht beauftragt war, sondern der Energieberater. Für mich als Laien scheint es aber dennoch plausibel, dass der Architekt möglicherweise zumindest einen Teil der Sanierungskosten als Honorargrundlage während der Planung verwenden darf. Denn der Architekt muss vermutlich die Stärke der Fassaden- und Dachdämmung insofern in seiner Entwurfs- und Genehmigungsplanung berücksichtigen, als dass zulässige Höchst- und Abstandsmaße nicht überschritten werden.

    Andererseits fände ich es unlogisch, wenn er Kosten für technische Anlagen (Solar, Pelletheizung, Lüftungsanlage etc.) berücksichtigen dürfte. Auch habe ich mal gehört, dass die Verstärkung der Fassaden und die Erhöhung des Dachfirstes nur wegen Außendämmung (einer ansonsten völlig unveränderten Immobilie) angeblich nicht genehmigungspflichtig sei. Dies könnte nach meiner Laienauffassung bedeuten, dass der Architekt Dämmkosten für die Ermittlung des Honorars der Leistungsphasen 1 bis 4 nicht berücksichtigen dürfte. Oder habe ich einen Denkfehler? Bitte klärt mich auf, welche Sanierungskosten der Architekt für seinen Honoraranspruch aus den Leistungsphasen 1 bis 4 berücksichtigen darf.


    Herzlichen Dank und schönen Sonntag

    mrs future
     
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