Rücktrittsrecht in Verträgen

Diskutiere Rücktrittsrecht in Verträgen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben uns für den Bau eines Fertighauses in Holzständerbauweise entschlossen und benötigen nun einen Rat für die weitere...

  1. Joschi

    Joschi

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    Hallo,
    wir haben uns für den Bau eines Fertighauses in Holzständerbauweise entschlossen und benötigen nun einen Rat für die weitere Vorgehensweise.

    Da wir heute in unserer Eigentumswohnung leben, stellen sich für uns zusätzliche Probleme. Das Grundstück auf dem wir bauen wollen, muß auch noch gekauft werden.

    Der beste Fall wäre, wenn die Wohnung verkauft dann das Grundstück gekauft und zuletzt der Werkvertrag unterschrieben würde. Da leider nicht immer alles so reibungslos funktioniert unsere Frage, wie sollte man am besten vorgehen? Kann man Rücktrittsrechte in die Verträge aufnehmen?

    Für wertvolle Tipps sind wir dankbar.

    Grüsse Joschi
     
  2. noi76

    noi76

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    Natürlich kann man. Es ist immer nur eine Frage, des gegenseitigen Gebens und Nehmens und der allgemeinen Auftragslage.

    Teilt dem Verkäufer doch einfach Eure Vorstellungen mit, mehr als Nein sagen kann er nicht. Oder er wird Euch Bedingungen vorschlagen. Sofern die Firma schon mit irgendwelchen LEistungen beginnt, müsst Ihr natürlich zumindest diese Kosetn nehmen. Wie gesagt, alles Verhandlungssache.

    Mario
     
  3. #3 Baufuchs, 01.09.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn für die

    Finanzierung des Neubaus der Verkauf der ETW zwingend notwendig ist, dann die Reihenfolge ETW-Verkauf/Grundstückskauf/Werkvertrag.
    Grundstückskaufvertrag mit Rücktrittsrecht? Wird kein GS-Verkäufer machen, im übrigen hätten Sie selbst bei Rücktritt zu hohe Kosten.
    Werkvertrag mit Rücktrittsrecht ist denkbar, aber wie schon geschrieben müssen bis zum Rücktritt erbrachte Leistungen z.B. für Planung etc. bezahlt werden.
     
  4. noi76

    noi76

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    Genau, haben wir so gemacht. Während der Planung haben wir uns ein Rücktrittsrecht einräumen lassen, falls die Finanzierung nicht zustande kommen würde. In diesem Falle müssen wir aber die Planung nach HOAI zum Stand zahlen zzgl. ein Prozent der Gesamtsumme, falls nachweislich schon Aufträge vergeben wurden.

    Aus unserer Sicht ist das Fair. Kommt die Finanzierung nicht zustande, können wir sowieso nicht bauen. In dem Falle sehe ich aber ein, dass die Firma Ihre bis dato erbrachten Leistung vergütet bekommt.

    Will man das nicht, muss man
    a) eine Firma in aussichtsloser Lage finden, mit der man lieber doch nicht baut ;)
    b) Zeit haben, um alles schön der Reihe nach abzuwickeln.

    Mario
     
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