Bauvertragsklausel zu Mängeln rechtswidrig? >>>

Diskutiere Bauvertragsklausel zu Mängeln rechtswidrig? >>> im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei uns im Bauvertrag bei Zahlungsbedingugnen steht folgende Klausel: ...behauptete, aber von uns nicht ausdrücklich anerkannte Mängel...

  1. asmexx

    asmexx

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    Bei uns im Bauvertrag bei Zahlungsbedingugnen steht folgende Klausel:

    ...behauptete, aber von uns nicht ausdrücklich anerkannte Mängel berechtigen nicht zu Rückbehalten von Zahlungen...

    Diese (für uns negative) einseitige Klausel ist doch absolut rechtswidrig, oder?
     
  2. #2 Olaf (†), 13.05.2009
    Olaf (†)

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    Nö,...

    rechtswidrig nicht (Vertragsfreiheit) - man kanns ja mal versuchen. Wenn Du es unterschreibst selbst schuld.
     
  3. #3 Baufuchs, 13.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    was unterschreibt man nicht.

    Werden vom Bauherren Mängel gerügt, hat dieser das Recht, Einbehalt bis zum 2-fachen der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten vorzunehmen.

    Der Unternehmer ist beweispflichtig, dass kein Mangel vorliegt.
     
  4. asmexx

    asmexx

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    Also stimmt ihr mir zu, dass diese Klausel absolut unüblich ist, oder?
     
  5. #5 Baufuchs, 13.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    ist es.
     
  6. #6 rudi1106, 14.05.2009
    rudi1106

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    Ist auch in AGB unzulässig=unwirksam, § 309 Nr. 2 b) BGB.
     
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