Stufen bei Treppen im Freien mt Gefälle ?

Diskutiere Stufen bei Treppen im Freien mt Gefälle ? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Für ein Projekt mit einer Treppenanlage im Freien kommt mal wieder die Diskussion auf, ob die Stufen einer Freitreppe eine Neigung zur...

  1. #1 OLger MD, 13.04.2014
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    Für ein Projekt mit einer Treppenanlage im Freien kommt mal wieder die Diskussion auf, ob die Stufen einer Freitreppe eine Neigung zur Stufenvorderkante haben sollen oder nicht.

    Argument 1: mit Neigung zwecks Regen- und Tauwasserabfluss
    Argument 2: bessere gefühlte Sicherheit beim Begehen mit ebenen Trittflächen

    Projektumschreibung:
    Bauort: Niedersachsen.
    Neue Treppenanlage; außen, Sport- und Freizeitbereich am Ufer eines Gewässers, direkte (Sportboot)-Hafennähe, öffentlich zugänglich, nicht überdacht - aus Beton. Zur Berücksichtigung der DIN 18024/25/30/40 bzw. deren Nachfolger werden Rampen mit Zwischenpodesten, 2 Handläufen, Radabweisern, etc. errichtet. Für die Rutschscherheit kann bei Ortbeton die Oberfläche mit Besenstrich ausgeführt werden, bei Fertigteilen mit ensprechender nachträglicher Bearbeitung.
    Im Bereich der Gesamt-Treppenanlage befinden sich auch Sitzbänke, Sitzstufen, Hocker etc. Eine Treppe führt auch zu einem Bootsanlerger-Steg.


    Es sind keine Treppen an Gebäuden (nach DIN 18065 2000:Kap.8.6; 2011:Kap.7.6) - da kein Gebäude vorhanden - auch keine Fallreeptreppen nach UVV Hafen. Als Teil einer Arbeitsstätte nach ASR17/1,2 kann man u.U. die Treppe herbeidiskutieren, die zum Steg führt, welchen der Schiffsführer nutzt um zu seinem Ausflufgdampfer zu kommen. Dann findet sich in der ArbStV der Hinweis: "Bei außenliegenden Treppen sind Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte erforderlich.".
    BGI/GUV-I561 sagt in Kap. 4.5: "Für die Entwässerung sollten die Trittflächen ein
    Gefälle von ca. 2 % (1 : 50) zur Trittkante hin aufweisen
    ".

    Die Tatsache, dass die Oberfläche rutschhemmend sein muss, was den Wasserabfluss zusätzlich behindert, würde für eine geneigte Oberfläche sprechen.

    Fragen:
    Kennt jemand von Euch weitere Verordnungen/Hinweise/Vorschriften/Literatur, die auf diese Problematik eingehen?
    In einem Fachmagazin wurde der Fall "10C 598/01 AG Recklinghausen" erläutert.
    Kennt jemand weitere Fundstellen?
    EN ISO 14122-3 hält sich zu diesem Thema auch bedeckt, die NBauO/DVO-NBauO ebenso.
    Ich habe meinen Standpunkt und Begründung, möchte mir aber auch andere Argumente anhören, am besten mit Verweis auf Richtlinien, Hinweise, Verordnungen, etc.

    Wie würdet Ihr an den Rolli-Rampen die Zwischenpodeste ausbilden - Planeben damit der Rolli stehen kann zum Ausruhen (auch mit vergessener Handbremse) oder mit 2% Gefälle zur Entwässerung? Keine Innenentwässerung, keine Rinnen und vermutlich werden auch Nuten in Querrichtung mit Gefälle in den Vertiefungen keine Zustimmung des AG finden.

    Gruß
    Holger
     
  2. #2 RMartin, 14.04.2014
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    Hallo Holger.

    Es gibt ein Merkblatt vom "Zentralverband Deutsches Baugewerbe", welches sich zwar speziell für Treppen mit Oberbelag aus keramischen Fliesen oder Naturwerkstein beschäftigt.
    Probleme, die ohne Gefälle der Stufen entstehen (können), sind jedoch zum großen Teil bei einer 'ausschliesslichen' Betontreppe gleich.

    In diesem Merkblatt ist als Hinweis für Planung einer Aussentreppe notiert: "Es ist mit dem Bauherrn abzuklären, ob eine Abweichung von der DIN 18065 bezüglich des Gefälles im Einzelfall vereinbart werden kann."
    Auch wenn die DIN zwar eigtl. nur für Gebäudetreppen gilt - aber auch eine Treppe am Gebäude ist meist eine Treppe im Aussenbereich. Somit könnte es evtl. Knatsch geben wenn dsbzgl. ohne Rücksprache entgegen der DIN geplant und gebaut wird. Wenn einfach nach dieser DIN gebaut wird, dann kann es aber meiner Meinung nach ebenfalls zu entspr. Knatsch kommen, da die strikte Befolgung der DIN bei Aussentreppen ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen kann, sowie zu höherem Reinigungsaufwand führen kann.

    [Dann kenne ich (für diesen Fall zwar nicht relevant, aber Du wolltest ja Vorschriften/ Veröffentlichungen genannt bekommen für dieses Thema) die Richtzeichnung Bösch1 für Planung und Bau von Ingenieurbauwerken (der BAST). Diese sieht kein Quergefälle vor. Aber okay...diese Art von Treppen sind ja eigentlich nur Wartungswege und werden nicht von der Öffentlichkeit benutzt.]
     
  3. #3 OLger MD, 15.04.2014
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    Danke für die Rückmeldung und den Hinweis auf das Merkblatt.
    So etwas hatte ich eigentlich auf den Seiten des "Deutschen Institutes für Treppensicherheit" erhofft.
    Genau für diese Abstimmung mit dem Bauherren suche ich nach solchen Unterlagen und Hinweisen. Eben weil Gebäudetreppen (auch Außentreppen) nach DIN horizontal auszuführen sind. Neben den a.R.d.T. (DIN) sehe ich aber auch die anerkannte Regel der Baukunst, dass begehbare Flächen im Freien eine Entwässerung benötigen. Der Griff zum RIZ-Ordner war einer der ersten. Auch die 97er Ausgabe gibt nichts her, außer, dass mehr als 18 Stufen hintereinander dargestellt sind. ZTV-ING wird schon relevant werden, da anschließende Stützwände darunter fallen und die ZTV-ING auch Vertragsbestandteil wird für die Ausführung.
    Nur DIN-gerecht bauen muss nicht immer richtig sein. Siehe Schallschutzproblematik bei Treppen im Treppenhaus.
    Wegen des Unfallrisikos hatte ich ja auch schon die UVV- und BG-Vorschriften sowie die o.g. ISO-Norm durchstöbert. Auch wenn deren Gültigkeit hier zweit- oder drittrangig ist, dienen sie als Argumentationshilfe.

    Gruß
    Holger
     
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