Trinkwasserverordnung (2011) und mein alter Öl-Brenner

Diskutiere Trinkwasserverordnung (2011) und mein alter Öl-Brenner im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Moin allerseits, ich stehe etwas auf dem Schlauch (im doppelten Sinne :D) Seit der TrinkW 2011 darf laut meines Wartungsklempners kein...

  1. #1 Goldmund, 01.03.2016
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    Moin allerseits,

    ich stehe etwas auf dem Schlauch (im doppelten Sinne :D)
    Seit der TrinkW 2011 darf laut meines Wartungsklempners kein Schlauch mehr für das Ablaufen des Heizungswassers verwendet werden, da so dieses durch den Abfluss ja ins Trinkwasser gerät. Somit schwatz er mir einen Judo Heifi-Fül Rohrtrenner oder alternativ einen Kemper Kf-4 Systembrenner-Auslaufventil auf, womit die die Heizungsleitung mit der Trinkwasserfüllleitung fest verbunden wird. Das damit noch weitere bauliche Maßnahmen verbunden wären, lasse ich mal ausser Acht.
    Jetzt frage ich mich als Laie, was diese Verbindung der Heizungswasserleitung mit dem Trinkwasserleitung soll? Bei dem Öl-Brenner sind das zwei voneinander unabhängige Kreisläufe, wieso sollen die jetzt über ein Ventil verbunden werden? Oder verstehe ich da etwas falsch?

    Bitte um sachliche und fachliche Antworten.

    Danke!
     
  2. #2 Achim Kaiser, 02.03.2016
    Achim Kaiser

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    Ich* erschlage jeden der an meinen Anlagen eine feste Verbindung zwischen Trinkwassernetz und Heizungsanlage bauen will.

    Grundsätzlich ist der Einsatz eines Füllschlauchs (wie früher) statthaft und zulässig.
    Was sich geändert hat ist die sicherheitstechnische Bewertung des Anschlusses und die Notwendigkeit einer höherwertigen Sicherheitsarmatur sofern die Anlage nach den neuen Anforderungen abgesichert werden soll.
    Dies kann am einfachsten durch einen Nachrüstrohrtrenner geschehen oder durch das angeführte Ventil mit Rohrtrenner ohne das eine feste Verbindung zwischen den Anlagen gebaut wird.

    Es gibt aber keine zwingende Nachrüstverpflichtung. Wenn die Anlage vor 2011 gebaut wurde und eine Absicherung nach DIN 1988 erfolgte. Bei korrekter Verwendung der Nachfüllung besteht die Verbindung zwischen Heizungsanlage und Trinkwassernetz "kurzzeitig", in der Regel 5 bis 10 Minuten alle paar Jahre.

    Der Rohrtrenner ist ein wartungsbedürftiges Bauteil und sollte nach den Vorgaben regelmäßig geprüft werden.
    Wenn häufiger geprüft als genutzt wird ... wirds meistens aufwändig.

    Aus diesen Gründen setze ich - vorschriftsgetreu - nur einen Füllschlauch mit vorgeschaltetem Rohrtrenner ein.
    Eine dauerhafte direkte Verbindung baue ich in keinem Fall ...
    Und ja, mit dieser Einstellung stelle ich mich bewusst gegen den Mainstream der Branche.
    Ich baue keine dauerhafte Verbindung von Anlagen blos weil die Industrie eine Sicherheitsarmatur dafür hat die an 364,995 Tagen nutzlos (weil nicht gebraucht) für Ärger sorgen kann, wenn noch nicht mal sicher ist dass ich sie tatsächlich auch nur für 5 Minuten im Jahr brauche.

    Nichts anderes steht im übrigen in der Herstellerinfo
    wenn man die Fußnoten und Anmerkungen genau liest.

    Das FK4 ist eine sehr einfache Art die Absicherung auf den heutigen Stand zu bringen, wenn man sich die feste Verbindung kneift.
    Wer in den Herstellerunterlagen stöbert findet auch noch die Variante die ich bevorzugt einsetze.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Goldmund, 02.03.2016
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    Liebe Achim, ich danke dir vielmals für deine Antwort!

    Ich bin absolut deiner Ansicht hinsichtlich baulicher Veränderungen.

    Meine Anlage ist von 1970, und wurde jährlich gewartet. 2014 kamen neue Heizkörper und Leitungen ins Haus. Komischerweise hat man mir da nichts von dem Rohrtrenner erzählt.

    Ich habe die Herstellerinfo gelesen, und entschuldige, dass ich das nicht verstehe, aber irgendwie erschließt sich bei mir nicht die Logik beim Befüllen der Heizungsanlage.
    Nach meinem Verständnis wird die Heizungsanlage durch das Wasser aus dem Anschluss der Stadt befüllt, und es zirkuliert dann in seinem geschlossenen System. Wird mal das Wasser aus dem besagten System entleert, wird bei mir ein Schlauch angeschlossen, und in das Waschbecken im Waschkeller geführt. Das Wasser gelingt in die Kloake. Was soll denn hierbei nun verändert werden? Ich verstehe das nicht.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 02.03.2016
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    Es geht nicht ums *Ablassen* des Systems sondern ums Befüllen, sprich um das Zeitfenster in dem die Verbindung besteht.
    Ein Rohrtrenner verhindert das Übertreten der Heizungsbrühe ins Trinkwassernetz *sicherer* als die früher vorgeschriebene Sicherungsarmatur mit Rückflussverhinderer und Belüfter.

    Was geschah ist das in der Normung der Begriff der "kurzzeitigen Verbindung" in der neuen Norm mit den davor geltenenden Erleichterungen der Absicherung nicht übernommen wurde.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Goldmund, 02.03.2016
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    Ok. Aber das Befallen erfordert ja ein Entleeren zuvor, von daher kann da doch nichts ins Trinkwasser zurück gelangen?
    Nun, ich will dich auch nicht mit meiner Laienfragerei belästigen.
    Die Frage wäre nun, ob ich als Eigentümer da etwas verändern muss, oder es so lassen kann. Und falls Ersteres zutrifft, du mir vielleicht den Füllschlauch mit vorgeschaltetem Rohrbrenner, welchen du im Einsatz hast verlinken könntest?

    Im Voraus danke ich dir!
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ab und an wird etwas nachgefüllt ohne vorher ganz abzulassen. Druck im Heizungsrohr, Druck im Wassernetz, Luft im Schlauch. Und nun. Was drängt wohin, wer darf zuerst, bis wohin vermischt sich die Brühe...
    Zusätzlich kann durch Druckschwankungen auch noch kurz zurückgesaugt werden, z.B. Waschmaschine zapft, Spülmaschine, ist nur kurz aber.

    Daher sind auch anderen Armaturen Rückflußverhinderer notwendig.
    Wenn dann auch noch eine ständige Verbindung von Heizkreis und Trinkwassernetz da ist - für Keime sind die normalen Armaturen keine unüberwindbare Hürde. Irgendwo ist immer mal eine minimale Undichtigkeit.
     
  7. #7 ThomasMD, 02.03.2016
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    Bisher ist doch in 99% der Heizungsanlagen der Füllschlauch ständig mit dem TW-Netz verbunden. Nix da mit der früher erlaubten nur kurzzeitigen Verbindung.
    Das ist der Grund für das seit der TWVO 2011 geltende Verbot.
    Achim Kaiser hat Recht, dass es keine Nachrüstpflicht mit Rohrtrennern gibt. Genausogut kann man einen Schlauch mit Füllarmatur benutzen, wie ihn jeder ordentliche Heizungsbauer auf dem Bock hat.

    Gruß
    Thomas
     
  8. #8 Goldmund, 06.03.2018
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    Hallo an alle.
    Ich greife wieder ein altes Thema auf, da mein Wartungshandwerker mich erneut mit Nachdruck dazu bewegen will, entweder einen Rohrtrenner oder alternativ ein Systembrenner-Auslaufventil einzubauen. Er pocht ständig auf die o.g. Verordnung. Hat sich da was mittlerweile verschärfend geändert, und bin ich nun verpflichtet, oder will er mit mir nur Geld verdienen?
    Des Weiteren teile er mir mit, dass ich unbedingt ein Antiheberventil einbauen lassen muss, da ich keinen besitze, und das noch zusätzlich ein neuer Grenzwertgeber dazu soll.
    Sind das wirklich Pflichten, oder reine Geldmacherei? Die Anlage läuft super! Die Werte sind laut Schornsteinfeger TOP.
     
  9. #9 Diamand, 06.03.2018
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    Wenn mir eine Firma so auf den Nerv gehen würde hätte ich wohl schon lange eine andere Firma mit der Wartung beauftragt.
     
  10. #10 Fred Astair, 06.03.2018
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    @Goldmund
    Es gilt das Vorstehende. Seit 2016 hat sich nichts geändert: Du musst nicht nachrüsten aber Du darfst ohne Rohrtrenner nicht nachfüllen. Du darfst Deinen Monteur, der einen Füllschlauch mit Rohrtrenner hat, bestellen, der für Dich nachfüllt. In einer ordentlichen Anlage gibt es ohnehin unterjährig nichts zu füllen.
    Was meinst Du mit Antiheberventil?
     
  11. #11 Siedler, 06.03.2018
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    Es ist schon richtig, dass man anstatt selber Heizungswasser aufzufüllen auch den Heizungsmonteur holen kann. Aber wer macht das schon? Bei den allermeisten ist kein Systemtrenner verbaut und das Heizungswasser wird einfach per Schlauch befüllt, der dann bequemlichkeitshalber nach der Befüllung auch nicht entfernt wird.
    War schon immer so, und was schon immer so war, kann ja nur gut sein.
    Unverständlich, denn die Gefahr, dass verkeimtes Heizungswasser oder Keime ins Trinkwasser gelangen ist gegeben. Ebenfalls unverständlich, dass die Leute nicht bereit sind, für ein tägliches Gut (nämlich das Trinkwasser) etwas Geld zu investieren.

    Gruß
     
  12. #12 Fred Astair, 06.03.2018
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    Unverständlich auch, was die Leute wohl für schlampige Anlagen haben mögen, bei denen sie ständig nachfüllen müssen, statt einmal die Sache in Ordnung zu bringen und dann auf Jahre Ruhe zu haben.
     
  13. #13 Siedler, 06.03.2018
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    Stimmt. Das Auto kommt selbstverständlich regelmäßig zur Wartung. Ist ja schließlich ein Statussymbol. Warum sollte man das denn auch bei einer Heizungsanlage machen lassen, die im Keller steht und eh keiner von den Nachbarn sieht.

    Gruß
     
  14. #14 Goldmund, 06.03.2018
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    Danke für die schnellen Antworten, auf welche ich vereinzelt eingehen möchte.

    - Kurzer Nachtrag: 2015 wurde das Haus komplett saniert; mit neuen Heizkörpern, und Rohrleitungen bis zur Heizungsanlage. Die beim Bau arbeitende Klempner, meinten damals, dass die Anlage top in Schuss ist, und sich derzeit kein Wechsel lohnen würde.
    - Antiheberventil (siehe Link Antiheberventil: Gesetzliche Vorschriften, Einbau und Kosten | Kesselheld ) Für mich stellt sich hier die Frage, ob es ein Muss ist. Denn mit dem Einbau werde ich zu regelmässiger und zugleich kostspieliger Kontrolle verpflichtet.
    - Grenzwertgeber muss bei Anlagen vor 1985 erneuert werden. Da komme ich wohl nicht herum.

    @Siedler
    Ich bin bereit für das Notwendige zu zahlen, jedoch nicht bei einer Wirkung eines kleinen Tropfens auf dem heißen Stein.
    Und über 1000€ zu investieren, damit ich einen Rohrtrenner habe, damit vermutlich dieser einmal in 10 Jahren benutzt wird, sehe ich es nicht ein, das hinzublättern. Ich lasse aber gerne alle Arbeiten an meiner Anlage machen, die der Verordnung zugute kommen, wenn mir die Befürworter dieser Verordnung das Geld dafür zahlen. Das tun sie doch, oder? Schließlich geht es um den Umweltschutz. ;)
     
  15. #15 Fred Astair, 06.03.2018
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2018
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    Goldmund wirft da so einiges durcheinander:
    Das Antiheberventil wird nicht in die Heizung sondern in die Ölzuleitung eingebaut, ist schon lange Pflicht und der Betreiber eines Öltanklagers ohne eine solche Sicherungseinrichtung steht zwar nicht unbedingt mit einem Bein im Knast aber im Falle eines Falles vor dem persönlichen Ruin, wenn auslaufendes Öl das Grundwasser geschädigt hat.
    Deine Heizungsanlage mag abgasseitig alle Vorgaben erfüllen. Die will ja gar niemand austauschen.
    Nur darfst Du halt nicht mit einem einfachen Schlauch eine Verbindung zwischen der Trinkwasserleitung und dem Heizungswasserkreislauf herstellen. Auch nicht kurzzeitig. Ist das so schwer zu verstehen?
    Ein Rohrtenner ist für unter 200,- € an Stelle Deines bisherigen Zapfventils geschraubt und Deinen letzten Satz tue ich mal als Dummheit eines Kindes ab. Für einen Erwachsenen ist das unwürdig.
    Das Verbot, Trinkwasser und Heizungswasser zu verbinden ist weniger ein Umwelt- sondern eher ein nachbar- und nutzerschützendes Recht.
    Deine Familie wird Dir dankbar sein, wenn Du sie nicht vergiftest oder verseuchst. Weißt Du eigentlich, was alles in Deinem Heizungswasser rumschwimmt?
     
  16. #16 Goldmund, 06.03.2018
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    @Fred Astair
    Aus deinem Beitrag entnehme ich, dass ich den Antiheberventil nicht nur aus Gründen des Umweltschutzes, sondern auch der Versicherung wegen ersetzt werden sollte?
    Des Weiteren mache "ich" schon mal gar nichts an der Anlage. Und wie soll Trinkwasser mit Heizungswasser in Verbindung gebracht werden? Das sind doch nicht die gleichen Leitungen.
    Letztlich hat sich jedoch meine Anfangsfrage beantwortet.
    - Antiheberventil und Grenzwertgeber: Ja
    - Rohrtrenner: Nein
     
  17. #17 Siedler, 06.03.2018
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    Irgendwie willst Du es nicht so richtig verstehen. Sobald Du den Wasserschlauch anschließt, um Heizungswasser nachzufüllen, hast Du eine Verbindung zwischen Trinkwasser und Heizungswasser. Im Regelfall wird Heizungswasser - aufgrund des höheren Drucks des Trinkwassers - nicht in Trinkwasser drücken, allerdings ist den Keimen der Druckuntschied relativ egal. Ausserdem kann es immer mal vorkommen, dass aus irgendwelchen Gründen der Trinkwasserdruck abfällt - und schon würde Heizungswasser ins Trinkwasser gelangen.
    Aber letztendlich ist es auch Wurscht - es ist nicht mehr erlaubt und das hat Dir Dein Heizungsbauer erklärt.
    Alternativ kannst Du auch das Heizungswasser vom Heizungsbauer befüllen lassen.
    Das nächste ist, dass es eigentlich nicht mal mehr ausreichend ist, dass das Heizungswasser vom Trinkwasser absolut getrennt sein muss, sondern, dass nur noch aufgreitetes Wasser in den Heizkreislauf gefüllt werden darf. D. h. das Trinkwasser muß entsprechend analysiert werden und eine entsprechende Einrichtung zur Wasseraufbereitung eingebaut sein. Darauf sollte Dich der Heizungsbauer hinweisen. Wenn Du nicht umrüsten lässt, und ein Schaden auftritt, wird die Versicherung künftig nicht mehr zahlen. Auch hier kann natürlich alternativ der Heizungsbauer aufbereitetes Wasser nachfüllen.
    Bei mir wurde vor kurzem eine neue Nachfüllkombi mit Enthärtungseinheit eingebaut. Die Kosten beliefen sich - mit div. Umbauarbeiten - auc ca. 600 Euro.

    Gruß
     
  18. #18 Lexmaul, 06.03.2018
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    Das man eine Aufbereitungsanlage benötigt, ist nicht zwingend vorgeschrieben - es gibt Trinkwassergebiete, wo die Werte völlig ausreichend für Heizungsanlagen sind. Produziert natürlich nicht so viel Geld wie eine (generell überflüssige) dauerhafte Befüllstation.
     
  19. #19 Siedler, 06.03.2018
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    Vom Gesetzgeber ist es nicht vorgeschrieben. Allerdings bestehen die meisten Hersteller von Heizungsanlagen darauf. Selbst wenn das Trinkwasser die Qualität für Heizungswasser aktuell erfüllt, kann es durchaus sein, dass sich die Zusammensetzung des Trinkwassers ändert. Dadurch kann es dann sein, dass das Trinkwasser als Heizungswasser gänzlich ungeeignet wird. Schäden an Heizungsanlagen und Heizungswasserleitungen könnten die Folgen sein.

    Gruß
     
  20. #20 Lexmaul, 06.03.2018
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    Deshalb gibt es jährliche Analysen und da sollte man reinschauen - zwischendurch ändert sich da nix.

    Und man macht schließlich keine Neubefüllung, sondenr füllt nur was auf - was im Normalfall auch nicht regelmäßig passiert!

    Man kann natürlich auch eine Vollkaskomentalität haben, dann ist das so richtig ;)
     
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