Kosten für BQÜ / BBQ

Diskutiere Kosten für BQÜ / BBQ im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Verwirrung hoch zehn ! Da es bei uns wohl übernächste Woche losgeht, wollten wir noch einen kompetenten SV zur baubegleitenden...

  1. #1 Zwergenkoenig, 11.01.2007
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    Verwirrung hoch zehn !
    Da es bei uns wohl übernächste Woche losgeht, wollten wir noch einen kompetenten SV zur baubegleitenden Qualitätsüberwachung engagieren.
    In zig verschiedenen Beiträgen zur BQÜ liest man denn auch zig verschiedene Angaben über die zu erwartende Honorarsumme.
    Immer wieder stieß ich auf die Aussage, dass der zu erwartende Kostenaufwand ca. 1% - 1.5% der HAUSbausumme beträgt.

    Der in die engere Wahl kommende öbuv SV wollte uns das nur sehr sehr eingeschränkt bestätigen und auch nur für den Fall, dass keine "...grösseren Auseinandersetzungen..." auftreten.
    :confused:
    Gibt es das auch konkreter ? Meine Befürchtung ist ja, dass wir nachher bei SV-Honoraren von 5000 € oder mehr landen. Ist ja nach der Aussage eher eine Reise ins Ungewisse.
    Danke für die Hilfe !
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wie soll sich denn jemand auf einen fixpreis für nicht definierbare leistungen festlegen?
    wieviel wird wohl ein einziger baustellenbesuch (anfahrt, baubegehung, protokollführung, analyse-diagnose-therapie) kosten?
    andererseits: die sog. bbq in elegantester manier kann für kleinstes geld gemacht werden - ist aber auch nicht mehr wert.

    der richtigste weg wäre, mit dem überwacher eckpunkte (termine, umfang, kosten) festzulegen - und auch ein prozedere, wie mit erhöhtem aufwand umzugehen ist.
     
  3. #3 VolkerStoeckel, 13.01.2007
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    Hallo,

    die externe Überwachung und Kontrolle ist in jedem Fall richtig.

    Das sauberste ist eine Objektüberwachung nach Leistungsphase 8 der HOAI. Das Honorar steht im wesentlichen fest und richtet sich nach den Baukosten.

    Die halbwahren Überwachungen, wie sie leider des öfteren angeboten werden, sind rechtlich bedenklich. Da will der Überwacher eine Dienstleistung "verkaufen", wo er eigentlich einen Erfolg schuldet; nämlich ein mangelfreies, den anerkannten Regeln der Technik und den genehmigten Unterlagen entsprechendes Objekt.

    Natürlich ist die Übernahme nur der Leistungsphase 8 relativ aufwendig. Man muss sich durch das gesamte Objekt arbeiten und kann sich nicht darauf verlassen, dass man die Detailpunkte in der vorangegangenen Planung bereits gut durchdacht hat.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 13.01.2007
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    Das ...

    ... wird so nicht gehen. Sach ich mal :konfusius .

    Der Auftraggeber ist ja hier nicht "Bauherr" sonderrn "Erwerber"!
    Wie soll er denn Weisungen an der Baustelle erteilen können?
    Wo kriegt er die erforderlichen Unterlagen her? Und und und.

    Auszug aus den Grundleistungen der Lph 8:
    Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten,
    Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen,
    Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes,
    Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen,
    Rechnungsprüfung,
    Kostenfeststellung nach DIN 276,
    Antrag auf behördliche Abnahme,
    Übergabe des Objekts ...
    Kostenkontrolle ...
     
  5. #5 Ingo Nielson, 13.01.2007
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    welch ein irrsinn . . .:irre
    da kaufen sich menschen ein haus, bezahlen planung und bauleitung, vertrauen dem verkäufer aber nicht, beauftragen einen "überwacher ". . .
    diesem wird auch nicht vertraut....
    naja, so ist wohl die welt.
    @fragesteller: warum lassen sie das haus nicht von einem architekten planen und übertragen diesem die objektüberwachung.
    wie soll ihr "baubetreuer" denn ausführungen überwachen, die er nicht selbst geplant hat??
     
  6. #6 planfix, 13.01.2007
    planfix

    planfix Gast

    ist doch ganz einfach ingo, machst du einen festpreis?
     
  7. #7 Ingo Nielson, 13.01.2007
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    klar, ich mache gerne einen festpreis.
     
  8. #8 planfix, 14.01.2007
    planfix

    planfix Gast

    und was tust du, wenn der bauherr anstatt der kalkulierten und im ersten gespräch für gut befundenen kunststofffenster dann doch holz-alu will und es so weiter geht, sichtdachstuhl, dachpfannen, heizung, besonders beliebt auch fliesen und sanitärkeramik? kalkulierte keramik fürs bad 3000€ und die ausgesuchte dann das doppelte. dazu die plüschaugen der bauherrin, die sich schon im herrschaftlichen bad vor spiegelt träumt? also ich kann keine festpreise machen. kostenrahmen stecken, ja! aber wenn die leut unbedingt übers ziel schießen, kann ichs wohl nicht verhindern. ist ja nicht mein geld, ähm kredit.
     
  9. #9 Ingo Nielson, 14.01.2007
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    isa, da ich ja architekt bin, meinte ich mit dem festpreis natürlich mein architektenhonorar.
    aber auch sonst sehe ich keinen vernünftigen grund, ein haus nicht frei planen zu lassen.
    bis die aufträge ausgelöst werden, gibt es eine ausführungsplanung und festgelegte standards mit festgelegten massen und einheitspreisen.
    der gesamtpreis kann dann meiner erfahrung nach nicht nach oben gehen. wenn der bauherr einen standard ändert, gibt es eine änderungsmitteilung vom unternehmer. kostenkontrolle und sicherheit ist gegeben und der bauherr hat jemanden an der seite, der die interessen des bauherrren vertritt und muß sich nicht auf irgendwelche windigen konstrukte verlassen...
    alles eigentlich ganz einfach und logisch.
    und DER: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=14822
    hat in gewissem sinne recht... :think
     
  10. #10 VolkerStoeckel, 14.01.2007
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    Hallo @ Kugel,

    Woher stammt diese Info. In der Frage konnte ich dazu nichts finden.

    Beim Bauträgermodell funktioniert eine baubegleitende Überwachung sowieso nicht, es sei denn, der Bauträger ist gut und hat nichts zu verbergen.:mauer.

    Ich bin vom Generalunternehmer ausgegangen, der dass Haus plant und baut. Da hat der Bauherr im allgemeinen schon den Anspruch, die Planung zu bekommen. Ob es nun "der Auftrag" ist, wenn man nur die Leistungsphase 8 bekommt, steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 14.01.2007
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    Zweimal falsch ...

    1. Beim BT-Modell funktioniert eine BQÜ durchaus (selbst schon gemacht).
    2. Der GU baut nach den Plänen des Bauherrn (im Gegensatz zum GÜ) und erbringt keinerlei HOAI-Leistungen :konfusius .
     
  12. #12 planfix, 14.01.2007
    planfix

    planfix Gast

    hallo ingo, ich meine mit festpreis jedoch den hauspreis. mein honorar ist auch ein festpreis.:lock
    aktuell habe ich gerade eine baustelle, wo die bauherrin des öfteren vom standart abweicht. bei der kostenkontrolle kann ich schon rechnen wieviel wir die bausumme in den einzelnen positionen überschreiten:yikes
    und ... was nun?:(
    soll ich die leute nicht mehr zur bemusterung schicken? der rahmen war klar, doch die verkäufer in der sanitärkeramik oder bei den bodenbelägen haben ganze arbeit geleistet!:respekt
     
  13. mls

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    ist es sinnvoll, einzelfälle zu extrapolieren? eine funktionierende externe q-sicherung (wie auch immer) ist bei BT-modell am schwierigsten durchzusetzen.

    zu den begriffen: hier entlang :)
     
  14. #14 Ingo Nielson, 14.01.2007
    Ingo Nielson

    Ingo Nielson

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    normalerweise geht man mit den bauherren vor beauftragung zur bemusterung. und wenn sich danach noch was ändert: über was reden wir hier? 500 euro, 1000 euro? und das ist dann eine entscheidung, bei der die mehrkosten (evtl. ja sogar minderkosten?) auf dem im handel üblichen preis beruhen und keine preise vom mond beinhalten. wichtig ist natürlich, dass man die bauherren bei bemusterungen nicht allein lässt. man muß ja nicht jeden samstag mitgehen, aber eine gewisse beratung sollte man schon leisten, was die materialien und geräte angeht.
     
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