Hallo zusammen, bei uns wird gerade die Blitzschutzanlage (äußerer Blitzschutz) auf dem Dach installiert und an 3 Strängen zum Ringerder abgeführt und angeschlossen. Nun hat sich aus mehreren Gesprächen mit dem Installateur der Blitzschutzanlage und auch einem ortsansässigem Elektriker herausgestellt, dass dann hier auch ein innerer Blitzschutz ( ÜSE Typ 1 - Blitzstromableiter) zwingend notwendig wäre. Die Haubaufirma sieht das natürlich anders und verweist darauf, dass ein innerer Blitzschutz nicht notwendig sei. Wer hat denn hier nun Recht? Danke schonmal im Voraus!
Danke schon mal für den Tipp mit der DIN VDE 0185! Gebaut haben wir mit einem namhaften Fertighaushersteller und mit diesem auch einen entsprechenden Werksvertrag abgeschlossen. Laut Leistungs- und Lieferumfang soll eine Blitzschutzanlage errichtet werden. Näher spezifiziert ist nur das Leitungsmaterial (Dehn-Alu) sowie die Verlegung auf dem Dachfirst und Anschluss der Ableitung an vorhandene Erdungsleitung. Ein innerer Blitzschutz ist nicht explizit aufgeführt. Kann man hier trotzdem auf einen inneren Blitzschutz Typ 1 bestehen? Danke und Gruß, Zettos
Bestehen kannste schon, aber kriegen wirste ihn wohl eher nicht - zumindest nicht ohne nachträgliche Berechnung. Aber für die wenigen hundert €, welche ein Satz Typ I-Ableiter (Klasse B) samt Einbau kosten, Lohnt sich das Streiten ME nicht...
Hmm, das hatte ich befürchtet. Hinterher ist man immer schlauer. Obwohl ich auch der Meinung bin, dass beides immer zusammengehört. Dann werde ich mal den örtlichen Elektriker bemühen ... Danke für die Antworten!