Notablauf

Diskutiere Notablauf im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Was versteht man bei einem Estrich (Calciumsulfatestrich) unter einem Notablauf? In einem Merkblatt des BEB (Planung, Verlegung von...

  1. astir

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    Was versteht man bei einem Estrich (Calciumsulfatestrich) unter einem Notablauf?
    In einem Merkblatt des BEB (Planung, Verlegung von Calciumsulfatestrichen) findet sich die Formulierung:
    Bei mäßiger Feuchtebeanspruchung (Beanspruchungsklasse A0 nach [4]) von oben, wie z. B. in häuslichen Bädern ohne Bodenabläufe, müssen Estriche durch geeignete Maßnahmen gegen Wasseraufnahme geschützt werden. Letzteres kann z. B. durch Verbundabdichtungen in Verbindung mit Fugendichtbändern geschehen. In Räumen mit nicht planmäßig genutzten Bodenabläufen („Notabläufen“) sollte analog verfahren werden.

    Diese Formulierung steht im Widerspruch zu einem Merkblatt der Fliesenleger: „Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“ .
    In diesem Merkblatt heißt es wie folgt: „Bodenflachen mit Bodenablauf gehören zu den direkt beanspruchten Flachen, auch wenn diese nicht planmäßig oder nur unregelmäßig
    beansprucht werden (Notabläufe). Und bei diesen direkt beanspruchten Flächen sind feuchtigkeitsempfindliche Untergründe wie (z. B Calciumsulfatgebundene Estriche) nicht zugelassen????.
     
  2. Timmi

    Timmi

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    Hallo astir, das ist ein sehr interessantes Thema. Das von Dir zitierte Merkblatt des BEB
    wurde in mühevoller Kleinarbeit im AK CAF des BEB erarbeitet um sog. " Notabläufe " in CAF zu ermöglichen. Hintergrund war nicht die Ausführung von Gefälle, sondern nur die Abläufe die in häuslich genutzten Räumen wie z. B. HWR- Räume ohne Gefälle für einen
    möglichen Havariefall eingebaut werden. Mit diesem Merkblatt bzw. einer technischen Information des BEB war dies bisher möglich. Da die Fliesenleger mit Ihren Merkblättern sich leider in einer " anderen Welt " bewegen, streiten sich beide Verbände derzeit über dieses Thema. Gemeinsame Absprachen beider Verbände, welche zu einem sinnvollen Ergebnis führen könnten gibt es bisher nicht.
     
  3. operis

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    Na ja, ein Notablauf in einem HWR ist etwas anderes als bsp. eine bodengleiche Dusche im Bad.
    Wer eine Fussbodenentwässerung im HWR einbauen möchte, der sollte den CAF dann auch abdichten. Aber bitte eines Bedenken.
    Ein Notablauf, der nicht benutzt wird trocknet aus und dann kommen die Gerüche aus dem Abflussrohr ins Haus, also regelmässig ein bischen Wasser in den Notablauf giessen.

    Operis
     
  4. #4 steinik, 27.10.2011
    steinik

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    Hallo Operis und andere Experten,

    wir haben vor kurzem ein CA-Fließestrich im Haus und auch im HWR mit Notablaufstelle eingebaut. Leider habe ich den Estrichleger auf "Notwendigkeit" eines Gefälle nicht angesprochen, weil ich es für selbstverständlich gehalten und auf sein Mitdenken verlassen habe. Nun wurde es kein Gefälle eingebaut, ob es jetzt an der Natur des Fließestriches liegt.. Ich habe schon mal dran gedacht, ob man auch durch Fliesenverlegen ein gewisses Gefälle bilden kann. Ist sowas vertrettbar oder Unsinn? Und wenn es nur bei Abdichtung des Estriches bleiben soll (ohne Gefälle), dann mit welchen Produkten soll man das ausführen? Beiliegend Ansicht vom HWR (Notablauf rot markiert).

    Vieln Dank im Voraus für die Mühe.

    Gruß.
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Naja, es gibt Notabläufe die werden planmäßig in einen regelmäßig benutzen Schmutzwasserstrang eingebunden und somit der Siphon immer wieder frisch befüllt...

    Da hat man das Problem dann nicht mehr
     
  6. svjm

    svjm

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    Ich kann über so etwas nur den Kopf schütteln. Ein in den Boden eingelassener Ablauf ist ein Ablauf und nichts anderes. Und nach meiner Lesart ist dieser Raum dann ein Nassraum, mit allen Konsequenzen.

    Oder steht im zitierten Merkblatt, dass der "Notablauf" als solcher zu kennzeichnen, ggf. nur im "Notfalle" überhaupt zugänglich gemacht werden darf?

    Nichts gegen Lobbyarbeit, aber hie und da auch an die Nutzung denken würde nicht schaden.

    Meine meinung
    svjm
     
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