Brandschutz "selber machen"

Diskutiere Brandschutz "selber machen" im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, für ein Bauvorhaben sind einige f90 Dinge zu erledigen. Ein Statiker ist beauftragt , auch für die Bauabnahme vor Ort und ein...

  1. #1 casibaer, 17.07.2013
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    Guten Tag,

    für ein Bauvorhaben sind einige f90 Dinge zu erledigen. Ein Statiker ist beauftragt , auch für die Bauabnahme vor Ort und ein Prüfstiker muss das Ganze leider auch noch abnhemen.

    Meine Frage ist jetzt: Kann ich die Ausführung nach den Plänen des Statiker selber machen? Oder gibt es da rechtliche, bzw versicherungstechnische Probleme , wenn das keine "anerkannter wasauchimmer-betrieb" macht.

    Ich gehe davon aus, wenn der Statiker vor gibt was, das abnimmt am Bau und dann noch der Prüfstatiker vom Amt kommt, sollte das doch eigtlich sicher sein und gehen?

    VG
    casibär
     
  2. #2 casibaer, 17.07.2013
    casibaer

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    sorry, bin kein architekt und kanns im profil nicht ändern
     
  3. H.PF

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    Josef oder Siggi anfunken, die ändern das für dich.

    Achnee, du musst dem Admin eine Mail schreiben, du kannst noch keine PN schicken
     
  4. Peeder

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    Um was geht es denn ???

    Peeder
     
  5. #5 Gast036816, 17.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    brandschutz ist nichts für selbermacher, du verlierst den versicherungsschutz. wenn statiker und prüfingenieur mit beiden beinen im leben stehen, werden sie dir das nicht abnehmen, weil du dir keine qualifizierte bestätigung selbst ausstellen kannst, die beim Amt wahrscheinlich auch nicht akzeptiert wird.
     
  6. Peeder

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    nein , nicht unbedingt, gerade bei den zulassungsfreien vorbeugenden Brandschutz.




    Peeder
     
  7. #7 Gast036816, 17.07.2013
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    Gast036816 Gast

    diy ist zulassungsfrei, frei von einer zulassung
     
  8. sniper

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    moin casibaer

    es nützt der beste brandschutz nix ,wenn er nicht vor bränden schützt -------- denk mal drüber nach

    du must schon die hose erstmal runterlassen damit man weis um was es geht
     
  9. #9 casibaer, 20.07.2013
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    auf welche rechtliche Grundlage berufst du dich dort?

    @sniper: worum geht es:

    Ganz einfach: Es geht um eine F90 Trennwand zwischen 2 Nutzungseinheiten. Ein paar Kalksandsteine etc. kann ich auch mauern. Dafür brauche ich keinen Maurermeister mit Gesellen und Azubi.
    Der Statiker macht auch die Bauüberwachung.
    Daher ist die Frage... wer am Ende die Kalksandsteine gemauert hat ist doch unerheblich, solange f90 erfüllt ist. klar
    Aber "MUSS" das ein Maurermeister machen, obwohl der Statiker es abnimmt.
    Wenn ja; wo gibt es die entsprechende gesetzliche Regelung?

    Danke und Grüße
    casi
     
  10. #10 Gast943916, 20.07.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Die Versicherung wird, spätestens im Schadensfalle, eine Konfirmitätserklärung verlangen, mit dem Nachweis, dass die Wand F90 entspricht,
    die kann aber nur der Fachbetrieb ausstellen, der die Wand gebaut hat
     
  11. #11 casibaer, 20.07.2013
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    danke für die antwort, aber gibt es da für eine rechtliche Grundlage für? oder ein entsprechendes urteil?

    Thema Versicherung: dann wäre doch die frage... wenn der statiker & prüfstatiker es abnimmt, aber der sachverständige der Versicherung stellt fest es war kein f90, weil jemand falsch gemauert hat. dann wäre es doch eher ein fall für die Haftpflicht eines der statiker, die das ganze ja abgenommen haben.

    ich möchte darum bitten, dass hier Behauptungen bzw Meinungen mit entsprechenden Quellen belegt. Danke:)
     
  12. #12 Gast036816, 20.07.2013
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    Gast036816 Gast

    sag mal, du bist doch vom fach, da solltest du die zusammenhänge kennen.
     
  13. #13 casibaer, 20.07.2013
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    nein.. ich kann leider mein Profil nicht ändern... ich bin kein architekt
     
  14. H.PF

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    Zwischen KÖNNEN (bestreitet hier keiner) und DÜRFEN (Fachbescheinigung ausstellen) ist ein entscheidender Unterschied...
     
  15. Peeder

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    Ich denke, das wir hier um eine " Übereinstimmungserklärung " gem. LBO reden ??

    eine Konformitätserklärung kann so gut wie jeder ausstellen.


    Peeder
     
  16. #16 Gast943916, 20.07.2013
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ja, Peeder, Du hast recht
    sorry, mein Fehler
     
  17. #17 Gast036816, 20.07.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aha - aber mit einem titel hier aufschlagen, den du nicht hast, das kannst du!
     
  18. H.PF

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    Hat er aber DIREKT gesagt, in seinem 2. Posting! Das hat da jeder lesen können... Fehler passieren halt mal...
     
  19. #19 Gast036816, 20.07.2013
    Gast036816

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    Holger - so etwas ist mehr als win fehler!
     
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