Architektenleistung - was ist üblich?

Diskutiere Architektenleistung - was ist üblich? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Allerseits, wir planen gerade mit einer Architektin unser Haus. Zieht sich aber leider alles, wir wollen aber noch in diesem Jahr bauen,...

  1. #1 efh2011, 28.01.2011
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    Hallo Allerseits,

    wir planen gerade mit einer Architektin unser Haus. Zieht sich aber leider alles, wir wollen aber noch in diesem Jahr bauen, d.h. der Bauantrag soll so schnell als möglich eingereicht werden. Steht an sich (Grundriß, etc) auch seit 2-3 Monaten nahezu unverändert. Was noch fehlt - und dazu meine Frage an die Runde (gern auch Antworten von beiden "Fraktionen" (Planende als auch Bauende)) - sind Planung der Außenhülle (Fassaden/Fenster) & Kostenkalkulation.
    Uns liegen auch "nur" Grundrisse und 2D Seitenansichten vor. Was Fassaden & Fensterdiskussion für "Laien" leider recht abstrakt und ungreifbar macht.
    Mich würde interessieren wo bei folgenden Punkten das "allgemein übliche" liegt, d.h. womit sollte man sich objektiv in dieser Phase des Projekts zufriedengeben und wo läuft nicht nur subjektiv sondern auch objektiv was schief? Freue mich über Eure Meinungen

    - Bezüglich Fassadengestaltung aber auch ernsthafter (und nicht nur entwurfsmäßiger) Fensteröffnungsplanung: Liegt (obwohl wir seit längerem darum bitten) nicht vor, wir werden auf die Phase nach Antragstellung vertröstet (Fenster- & Innenwandsänderung kann man stets noch nachreichen). Da wäre genug Zeit das noch vor dem Statiker fertig zu machen.

    - Kostenkalkulation: Wir haben eine Zielgröße genannt, bis heute aber nichts als die mündliche Bestätigung der Architektin, dass dies beachtet sei, könnte man danach noch je nach gewünschter Ausstattung kalkulieren, bzw. diese dann passend machen - wobei wir aber nicht dabei enden wollen, dass mit dem beantragten Bau nur noch komplett Low-Cost möglich ist.

    - die Hauszeichnerin verwendet Archicad, aber eher als einfaches Cad-Programm denn als das Plaungswerkzeug das es sein kann. Will meinen: Jeder Grundriß per Etage separat gezeichnet, ohne Verwendung von Höhenangaben. Finde das eher uneffektiv, dadurch muss Sie ja auch alle 4 Seitenansichten manuell zeichnen (und Änderungen daher an mehreren Stellen parallel anpassen) - Was uns noch egal sein könnte. Leider kann dadurch aber auch die Perspektive (von außen und innen) nicht genutzt werden. Wir wollten diese Ansichten, wofür Sie dann in Archicad separat einen einfachen 3D Bau zusammengefriemelt(!) hat (der natürlich keine späteren Planänderungen nachvollzieht und mittlerweile auf einem alten Stand ist).
    Ist das üblich, oder aber nicht mehr zeitgemäß?

    - last but not least, eingezeichnet waren ohne Vorabsprache Treppen 19x26, was schon in Richtung steil tendiert und ich auch nur beim Plannachzeichnen gemerkt habe (und glücklicherweise aufmerksam geworden bin). Haben wir ändern lassen (17,5x28). Darauf angesprochen: Die Treppen verbaue sie so immer. Hätte mir hier schon eine vorherige Nachfrage gewünscht. Hätte ich nicht aufgepasst hätten wir jetzt diese Dinger (in einem sonst großzügigen Treppenhaus) :mauer Stimmt ihr Treppenmaße vorher ab oder haut ihr auch wortlos in den Plan rein, was Euch üblich und gut erscheint?

    Sorry für die Länge, vielen Dank für Eure Antworten!
     
  2. #2 Thomas B, 28.01.2011
    Thomas B

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    Moin!

    Wie kann der Entwurf quasi seit Monaten "fertig" sein, wenn die Fassadengesatltung noch nicht erfolgt ist? Diese Planung geht doch Hand in Hand mit der Grundrissgesatltung. Das eine bedingt bzw. beeinflußt das andere. Wie kann so etwas zurückgestellt werden?????????????????????????

    Wie kann so etwas auf einen Zeitraum nach der bauantragstellung verschoben werden??So einen Unfug habe ich selten gehört und ich bin fast versucht zu vermuten, daß Du Dich da verhört haben mußt. Zu einem bauantrag gehören -neben Grundrissen und allen notwendigen Schnittzeichnungen- auch alle Ansichten. Bleibt das dann auf dem Bauantrag ohne Darstellung mit dem Hinweis "kommt später"????

    Eigentlich wie vorangegangene Antwort: Dies hat parallel mit der Entwurfsplanung zu geschehen. Im Vorentwurf noch etwas grob, in der Entwurfsphase, wenn also das meiste bekannt ist, sehr viel genauer. so etwas muß vor dem Bauantrag fest stehen. Oder wie stellt sich der Kollege das vor?????????????????????????????????

    Was ist schon zeiotgemäß? muß es CAD sein? Macht CAD glücklich? Wird aus einem schlechten Entwurf durch die Verwendnung von CAD ein guter Entwurf?

    CAD ist ein Werkzeug. Nicht mehr, nicht weniger.

    3D-Animationen sind in der Tat nicht Standard und können m.E. nicht automatisch erwartet werden...außer natürlich diese sind gefordert/ vertraglich vereinbart.

    Ganz ehrlich? Ich mag hier nicht an einen "Architekten" galuben (wollen). Das hört sich alles hanebüchen an. GU? Bauträger? Oder doch wirklich Architekt??????

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 Schwarz, 28.01.2011
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    genau! :biggthumpup:

    wir arbeiten aus verschiedenen gründen ebenfalls nur 2d. 3d legen wir immer separat an. das hat sich bewährt.

    3d-visualisierungen sehen wir nicht als standard. sind sie umfangreicher vergeben wir sie sogar extern und das kostet dann richtig geld; oder ich lasse es einen studenten hier im büro machen - ups, der kostet ebenfalls geld.

    im rahmen einer akquiseleistung liefern wir sie eventuell mit (hängt schon vom auftragsvolumen ab, ob sich das lohnt). aber bestimmt nicht für "da hat sich ein fenster geändert, mach mal 3d neu". und in der regel reichen wir die kosten durch bzw. haben das vertraglich geregelt.

    in verbindung mit

    aha! reicht für ein baugesuch völlig aus.

    kosten hat sie zu liefern. punkt. nicht ganz unwichtig für die finanzierung.

    neige dazu mich thomas' vermutung anzuschließen.

    schwarz
     
  4. #4 efh2011, 28.01.2011
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    Danke, ist aber wirklich kein GU, sondern freie Architektin, nat. auch mit HOAI-Vertrag, alle Phasen. GU etc. wollten wir nicht, haben uns im Umkreis umgehört und eine Architektin empfohlen bekommen.
    Sind ansonsten echt zufrieden (Verhältnis, Verständnis (also eine gesunde Mischung aus Widerspruch wenn wir (Laien) Ideen haben, die quatsch sind :irre; aber auch Bewußtsein, das dies letztendlich unser Projekt (und unser Geld!) ist, also kein von uns finanziertes "Kunstprojekt" ;)). Nachvollziehbare Begründungen für bestimmte Entscheidungen - kurz die Chemie stimmt. Und Bauherren sind sicher auch nicht immer "einfach" (nehme mich da nicht aus :D))

    Schnitte sind auch vorhanden, nur hätten wir normalerweise erwartet, dass die Phase "Entwicklung der Ansichten & Fensteröffnungen" zwischen Archi und BH schon vor Genehmigung durchgeführt und beendet wird, nicht nur angefangen.

    Hinsichtlich 3D-Entwürfen nehme ich auf, dass wir da offenbar falsch liegen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2011
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    Wie kann ein Grundriss "stehen", wenn noch nie belegbar über Kosten gesprochen worde ist? :yikes

    Was hilft der tolle Grundriss, wenn der jetzt 100.000 € mehr kostet als Ihr im Säckel habt???
    Dann geht Ihr auf Null zurück. Bloß keinen Bauantrag einreichen.

    Wenn es wirklich eine Architektin ist (denke ich schon, da BT/GÜ Kosten in der Regel immer klarkriegen - oft besser als die Grundrisse), dann soll die schleunigst ihre Hausaufgaben = Kostenermittlungen machen.
     
  6. #6 efh2011, 28.01.2011
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    Was zu unserem Ärger halt auch hinzukommt, ist die Verzögerung seitens A'in.
    mehrere Urlaube, dann die (einzige(!) Vertragszeichnerin) (A'in ist eine One-Frau Show) unpäßlich, dann zwei Wochen nix wegen anderem Projekt usw, Grundrißplan steht seit Sommer, seit Oktober sollte es richtig losgehen, für B-Antrag im Dez/Jan.
    Von November bis Januar haben wir ganze drei Abstimmungstreffen gehabt :motz

    Rückruftermine werden nicht eingehalten; wir werden hingehalten und jetzt halt auf unseren (verhaltenen - weil eigentlich will man das Projekt ja gemeinsam bis zum Ende durchführen!) Druck hin, so Punkte wie oben: das muss jetzt nicht, genaue Fassaden- & Kostenplanung hat Zeit wenn wir auf die Genehmigung warten. Mittlerweile kann ich mir auch einen Bruch vorstellen - will das aber eigentlich nicht und daher mich selbst und meine Ansprüche (von Euch) sicherheitshalber "einnorden" lassen ;)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2011
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    :motz:frust:irre
    Spinnt die??? Ihr reicht den Bauantrag ein, der Statiker hat gerechnet, das Amt schreibt Gebühren und dann stellt sich raus, das der Schuppen zu teuer ist??? Und dann? Wer zahlt den Statiker (der ja nicht wissen kann, dass das Budget überschritten ist), wer die Amtsgebühren??

    Frist setzen, bis wann sie die Ansichten (wie will sie Kosten machen ohne Fassade???) und die Kostenermittlung fertig zu haben hat.
    Und Ihr gleich mitteilen, dass Ihr die Kosten als Vertragsbestandteil/-nachtrag fixiert, damit sie nicht irgendwas hinschmiert, das vorn und hinten nicht passt!!!
    Angemessene Frist wären - denke ich - drei Wochen. Wenn das nicht zieht, vom Anwalt kurze Nachfrist mit Ablehnungsandrohung. Wenn das nicht hilft - und tschüss.
     
  8. mls

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    die sprüche mag ich :)
    das zieht sich dann bis zum ende durch und binnen 2 wochen muss
    estrich/putz/trocken/parkett/fliesen fertig werden - das geht nicht.

    aaaaber .. brandenburg?
    sooo läuft das :motz

    manchmal hab ich das gefühl, für ein auch nur halbwegs konsequent (!)
    geplantes und koordiniertes einfamilienhaus muss man das bauen neu erfinden :p
     
  9. #9 ManfredH, 28.01.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Mal abgesehen von den anderen Punkten, die ja schon beantwortet wurden, und auch abgesehen davon, ob einer nun CAD- bzw. 3D-Bearbeitung bevorzugt oder nicht oder als Standard sieht oder nicht:

    Wer Archicad hat und dann damit so arbeitet wie oben beschrieben, der (bzw. die) hat auf jeden Fall das Prinzip dieses Programms absolut nicht verstanden.
     
  10. Baumal

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    da muß ich dir recht geben, manfred.:winken
     
  11. #11 ManfredH, 28.01.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Was mir üblich und gut erscheint, "haue ich auch wortlos in den Plan rein" - also z.B. Steigungsmass zwischen ca. 17 und 18,5 cm

    Ein Mass von 19/26 bei einer Haupttreppe würde ich aber nur wählen, wenn es unvermeidlich wäre (z.B. aus Platzgründen), und den Bauherren darüber informieren und seine Zustimmung einholen.
     
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