Nachbargrundstück höher...

Diskutiere Nachbargrundstück höher... im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Jetzt, wo unser Haus (und das unseres Nachbarn) steht, stellen wir uns folgende Frage: Die Eingangstüre unseres Nachbarn uns...

  1. Susan

    Susan

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    Hallo zusammen!
    Jetzt, wo unser Haus (und das unseres Nachbarn) steht, stellen wir uns folgende Frage:
    Die Eingangstüre unseres Nachbarn uns somit auch der Weg von der Garage zur Tür sind ziemlich parallel zu unserem Weg und Tür.
    Sein Grundstück liegt etwas höher als unseres (30cm), Abstand von Tür zu Tür sind 5m.
    Wer ist nun dafür verantwortlich, dass das Regenwasser vom Nachbarn sich nicht alles vor unserer Tür bzw. auf unserem Weg sammelt?
    Müssen wir uns da was überlegen oder er?:confused:
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.07.2008
    VolkerKugel (†)

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  3. Susan

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    Danke für die schnelle Antwort!:)
    Ja?! Ganz sicher? Ist das in irgendeinem Gesetz festgelegt?
     
  4. #4 Baufuchs, 12.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ja

    ist festgelgt.
    Nachbarrechtsgesetz Baden Württemberg.

    Auch denkbar: § 906 BGB
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    ich weiß es nicht, aber gilt das auch wenn das Gelände des tiefer liegenden Grundstückes abgetragen wurde ? Ich kann mich an ein SV-Gutachten erinnern, wo dem "tiefer liegenden" nachgewiesen wurde, dass sein Grundstück (allerdings vom Vorbesitzer) abgetragen worden war - und damit war er der jenenige, der ...
     
  6. #6 Baufuchs, 12.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Würde

    ich auch so sehen.

    "Störer" ist wohl derjenige, der den Zustand herbeigeführt hat.
     
  7. Susan

    Susan

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    Also Bezugshöhe ist 438,50m. Er hat auf 438,80 erhöht, wir liegen etwas tiefer als er.
    Hm...ist echt blöd.
     
  8. Baumal

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    na, wenn er erhöht hat, muß er sorge tragen, dass sein wasser
    nicht auf ihr grundstück läuft.
     
  9. Susan

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    also heisst das, wenn er derjenige ist, der höher als die bezugshöhe ist, muss er sich kümmern?
     
  10. Baumal

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    was heißt bezugshöhe?
    ihre höhe? in der regel ist es so, wer zuerst da war
    mahlt zuerst. hat der nachbar sein grundstück (nach ihnen)
    erhöht muß er sein wasser so ableiten, dass ihr grundstück
    nicht beeinträchtigt wird.
     
  11. Quelle

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    es gibt regelungen in LBOs. dass der natürliche geländeverlauf nur begrenzt geändert werden darf. ich meine zb in S_H, dass nicht mehr als 30m³ aufgeschüttet werden dürfen. bei 50 cm Höhe ist da schon nach 15 m² schluss......
     
  12. Baumal

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    ... dann wäre das bauvorhaben des nachbarn nicht genehmigt worden.
     
  13. #13 wasweissich, 12.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Quelle , hast da einen denkfehler drin , und in S-H ist der landesweite höhenunterschied 168 m , da sind 50 cm schon viel.........
     
  14. Quelle

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    stimmt, das hat es ja noch nie gegeben, dass ausführung und genehmigung voneinander abweichen.
     
  15. #15 wasweissich, 12.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich meinte 30m³ auf 50 cm verteilt sind 15m² x 4= 60 m²
     
  16. Quelle

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    hast recht.
     
  17. #17 nichtfaul, 24.07.2008
    nichtfaul

    nichtfaul Gast

    Darf ich mich einschalten

    Wie verhält es sich mit Wasser, das vom "Störer" auf den "gestörten" runterfließt, aber bei dem das Grundstück des "Störers" auch nur "Transitfläche" ist?
    Bei uns isses so. Sicher fließt Wasser von uns aufs tiefer gelegene Nachbargrundstück zur Linken. Aber das Grundstück ÜBER unserem, also Rechts, ist noch unbebaut, somit ist niemand da, der UNS das Wasser vom Hals hält, und wir müssen aber ALLES vom tieferliegenden Grundstück abhalten???

    Ok, auch wenn das Grundstück über unserem noch nicht bebaut ist, gehört's ja trotzdem irgendjemand. Ist so eine Firma (möchte ich nicht nennen), die es erschlossen hat und jetzt anbietet (so wie unseres und das unseres Nachbarn zur linken). Muss diese Firma dann Sorge tragen, damit das Wasser von rechts nicht auf uns runter läuft???

    Weiß das jemand?

    Also bisher hat mein Nachbar keinerlei Ansprüche gestellt dass ich irgendwas abfangen soll :) Aber wenn er irgendwie auf die Idee kommt, dann würde ich es nur als gerecht empfinden wenn mein Grundstück ebenfalls oberhalb geschützt werden würde. Sonst müsste ich ja eine viel aufwändigere Entwässerung machen (da mehr Wasser abzuleiten ist) als wenn von oben NICHTS kommen würde!

    Grüße
    nichtfaul
     
  18. #18 Der Bauberater, 24.07.2008
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    oder,

    im § 33 Abs. 3 LBO BW :konfusius

    Gruß
    Peter
     
  19. Susan

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    So ist es ausgegangen...

    Nachdem wir mit unseren Anwalt gesprochen hatten, haben wir dem Nachbarn gesagt, dass wir vorerst mal noch gar keine Päne haben, was unseren Weg zwischen uns angeht. Er hat daraufhin einfach seinen Weg machen lassen und dazu noch einen kleinen Pflanzsstreifen und 'ne ganz tiefe Steinwand. Denke, das dürfte das Wasser von seiner Seite abhalten, zu uns zu fließen.

    Problem ist also denk ich gelöst:e_smiley_brille02:
     
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