Hausanschlußkosten

Diskutiere Hausanschlußkosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo erst einmal , bin beim Stöbern im WWW auf diese tolle Seite gestoßen.:lock Ich habe da gleich mal eine Frage, Wir sind gerade am bauen ,...

  1. #1 Frank63, 21.07.2008
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    Hallo erst einmal , bin beim Stöbern im WWW auf diese tolle Seite gestoßen.:lock

    Ich habe da gleich mal eine Frage, Wir sind gerade am bauen , Nun ist mein Haus ziemlich fertig und der Bauträger meint zu mir das das verlegen der KG Rohre für die Dachentwässerung und das verlegen der KG Rohre für das Abwasser zu den Hausanschlußkosten gehört . Das betrifft auch die dazu gehörigen Schachtarbeiten. wobei meine Fassade und mein Sockel schon fertig sind:cry
    Ich war eigentlich immer der Meinung das zu den Hausanschlußkosten nur das Einbringen und Anschließen von Wasser Strom Telekom und Gas an mein Haus zutrifft.
    Über eure Hilfe würden wir uns sehr freuen,

    viele Grüße aus Thüringen
     
  2. #2 Thomas B, 21.07.2008
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    Bei vielen (den meisten?) BT endet die Verohrung an der Hausaußenwand. Begründung: Der arme BT weiß ja nicht, wenn er Ihnen ein lustig buntes Häuschen aus seiner Hochglanzbroschüre andient, wie weit, wie tief, steil usw. es bis zum Kanal ist; wieviele Revisionsschächte müssen gesetzt werden?

    Um hier pauschaliert zu kalkulieren wird daher oft nur das Haus als solches, nicht aber der Anschluß an den 5m oder 10 m oder 35 m entfernten Kanal mit angeboten.

    Wenn es konkret wird ließe sich so etwas durchaus VOR Vertragsunterzeichnung mit einpreisen.

    Also: Bauakte auf, Vertrag/ Baubeschreibung zücken und lesen...

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 Baufuchs, 21.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    Bauträgern (die, welche Grundstück mit Haus veräußern) ist der Kanalanschluss mit drin.

    Bei GU/GÜ beim Bau nach Standardbaubeschreibung meist nicht (Gründe hat ThomasB schon aufgeführt). Da hilft es nur die Baubeschreibung VOR Vertrag aufmerksam zu lesen und ggf. die Kosten in den Vertrag mit aufzunehmen.

    Denn:
    Wer gelesen hat, muss hinterher nicht sagen "ich war aber der Meinung, daß...."

    Denn der GU/GÜ wird auf seine Baubeschreibung zeigen und fragen: "Wo steht, dass ich das im Auftrag habe?"
     
  4. #4 Thomas B, 21.07.2008
    Thomas B

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    Da hat Baufuchs natürlich recht! Allerdings ist der Begriff "Bauträger" häufig Platzhalter für BT/ GU + GÜ.

    Gruß

    Thomas

    PS: Auch beim BT muß der Kanalanschluß nicht mit drin sein! Alles eine Frage der vertraglichen Vereinbarung. Üblich hingegen ist es schon.
     
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