Richtpreise Verblendmauerwerk/Verfugung

Diskutiere Richtpreise Verblendmauerwerk/Verfugung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, neben diversen anderen Problemen stelle ich eine aktuelle Ueberzahlung bei meinem Bauvorhaben fest. Der GU verneinte dies und...

  1. #1 zaphord, 05.06.2008
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    Hallo Forum,

    neben diversen anderen Problemen stelle ich eine aktuelle Ueberzahlung
    bei meinem Bauvorhaben fest. Der GU verneinte dies und kopierte mir eine Tabelle aus "Schmitz/Gerlach u.a., Baukosten 2002, EFH, Vollkeller, DG ausgebaut" mit prozentualer Gewichtung der Gewerke. Maurerarbeiten stehen dort mit 27,6%.

    Auch nach dieser Tabelle habe ich, wenn ich die faellige RG fuer Dacheindeckung bezahle, ca. 13% ueberzahlt. Zaehle ich die noch offenen Maengel hinzu, wird sich dies noch erhoehen. Daher versuche ich gerade eine Aufsummierung der Maengel,
    um mit dem GU verhandeln und zu einer Einigung kommen zu koennen.

    Meine Frage nun: Wo finde ich Richtwerte/-preise fuer die noch fehlende Verfugung des Verblendmauerwerks (Kohlebrandziegel Rusch-Blau).

    Wo findet man ueberhaupt derartige Richtwerte /-preise? Google half irgendwie nicht.

    Tom
     
  2. #2 Baufuchs, 05.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachfrage:

    - ist vertraglich ein Zahlungsplan vereinbart?
    - entsprechen die bisher geleisteten Zahlungen diesem Plan?
    - VOB oder BGB Vertrag?
     
  3. #3 zaphord, 05.06.2008
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    Zahlungsplan vereinbart...

    Der GU schreibt zwar VOB (und denkt auch, diese gaelte), tatsaechlich ist aber die VOB-Klausel unwirksam, daher BGB. So oder so muss doch aber das Verhaeltnis Baufortschritte - geleistete Zahlungen uebereinstimmen, oder?
    Ich will und werde mich nicht druecken, muss aber verhindern, bei einer Insolvenz des GU mit einem ueberzahlten Bauvorhaben darzustehen.
    Nebenbei: 14 Raten + initial 5% fuer Architektenleistungen gibt die VOB nicht her, oder?

    Tom
     
  4. #4 Baufuchs, 05.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gem.

    VOB/B wären Abschlagszahlungen "in möglichst kurzen Zeitabständen" möglich, also auch 14 Abschläge.

    VOB/B ist aber nicht vereinbart, daher gilt BGB:
    Offenbar haben Sie nun einen Zahlungsplan vertraglich vereinbart, der dem Grundsatz "in sich abgeschlossene Teile.... vertragsgemäß erbracht" nicht erfüllt.

    Von diesem Zahlungsplan (sofern AGB des AN) kommen Sie nur herunter, wenn dieser wegen "unangemessener Benachteilung" einer Inhaltskontrolle nach BGB nicht standhält und damit unwirksam wäre, so daß dann die Regelungen nach BGB 632a greift und ein neuer Zahlungsplan ohne Überzahlungen vereinbart werden müsste.

    Fall für einen Baurechtsanwalt.

    Das Thema hatten wir aber hier schon.
     
  5. #5 zaphord, 05.06.2008
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    >Von diesem Zahlungsplan (sofern AGB des AN) kommen Sie nur herunter, wenn dieser >wegen "unangemessener Benachteilung" einer Inhaltskontrolle nach BGB nicht standhält >und damit unwirksam wäre, so daß dann die Regelungen nach BGB 632a greift und ein >neuer Zahlungsplan ohne Überzahlungen vereinbart werden müsste.

    >Fall für einen Baurechtsanwalt.

    Naja, da ich gute Chancen auf eine Einigung sehe, werde ich hoffentlich ohne Anwalt auskommen. Mich interessiert daher lediglich die Frage der Bewertung: Wie hoch etwa ist
    die Verfugung des genannten Verblendmauerwerkes anzusetzen?

    Diesen Wert (oder die sich ergebende Groessenordnung) nehme ich mit in die Verhandlung.

    Tom
     
  6. #6 Baufuchs, 05.06.2008
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    Baufuchs Gast

    Vernüftiger

    Fuger (keine Hau-Ruck-Truppe) ergibt hier bei uns ca. VK von ca. 10.- € inkl. MwSt.
     
  7. #7 zaphord, 05.06.2008
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    What the hell ist denn 'VK' ? Ich nehme an, der genannte Preis bezieht sich auf den qm?

    Danke

    Tom
     
  8. #8 Baufuchs, 05.06.2008
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    Will

    heissen:
    Kunde = Bauherr zahlt 10.- €/je m².

    Für lfdm wäre es ein bisschen heftig, außerdem wäre das Aufmaß dann echt teuer:)
     
  9. #9 zaphord, 05.06.2008
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    Danke

    Mit ein bischen Mathe (Ja, ich weiß: Mathe ist ein Arschloch!) sollte das Aufmaß kein Problem sein, oder?

    Variante 1:
    Kantenlaenge aller verbauten Klinker durch 2 teilen

    Variante 2:
    Laenge der Wand * Anzahl der Horizontalfugen
    +
    Hoehe der Wand *(gemittelte) Anzahl der Vertikalfugen

    Variante 3:
    Ach, wat weiß ich ;-)

    Tom
     
  10. #10 Baufuchs, 05.06.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So

    läuft das:

    Aufmaßskizze mit Einzeichnung aller berücksichtigten Fugen und Bemaßung derselben. :winken
     
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