Wer soll die Zusatzkosten jetzt bezahlen?

Diskutiere Wer soll die Zusatzkosten jetzt bezahlen? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle Besucher! Wir lassen jetzt über eine Baufirma, die sonst auch Fertighäuser herstellt, ein Massivhaus fast schlüsselfertig...

  1. #1 Tapferelch, 08.07.2011
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    Hallo an alle Besucher!


    Wir lassen jetzt über eine Baufirma, die sonst auch Fertighäuser herstellt, ein Massivhaus fast schlüsselfertig bauen.
    Das Musterhaus war ein Fertighaus. Rundriss soll bleiben, Ausführung aber massivweise. Hier ergibt sich schon, dass architektisch ein paar änderungen vorgenommen werden müssen.
    Das Haus haben wir als Energieeff. 70 gekauft. Luft-Wasser-WP, Kontrollierte Be und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung und Solar für Warmwasser, 3-fach Isolierung etc.
    Wir haben schon vor dem Vertragunterschrift einen Baubegleiter eingeschaltet, da wir wirklich wenig Ahnung über Hausbau haben.
    Die ganze Geschichte ist sehr komplex, es reichen 2-3 Seiten nicht, so zusammenfassend ist unser Problem folgendes:

    Nach Wärmebedarfberechnung sollte das Haus isoliert werden (diese war in Baubeschreibung nicht drin), die Bodenplatte musse von 25 auf 30 cm geändert werden. Da wir Erdbebenzone 3 haben, sollte mehr Eisen eingebaut werden (Erdbebenzone Pauschal 1500 Euro im Vertrag, und 3800 E für 6 Sahlbetonsäulen, falls statisch notwendig). Es musste 1 Sahlbetonsäule eingebaut werden, aber nicht wegen Erbebennachweis.

    Im Vertrag steht, dass im gesamten Haus Rolläden eingebaut werden, wo technisch möglich ist. Die für uns gearbeitete Architektin (von der Firma beauftragt) hat es nicht geschaft in Erkerbereich die Rollos (5 Stück) einzuplanen, weil die Traufhöhe für max. 4 meter vorgeschrieben ist. Unser Baubegleiter ist ein Architekt (VPB) und er hat innerhalb von 5 Minuten die Lösung gefunden. Diese Änderungen mit der Architektin umsetzten lassen kostete uns ca. 2 Monate.
    Es musste mit der Dachneigung , mit der Bodenisolierung (von Oben nach unten) etc. kleinfügige Änderungen mit ein bisschen Fantasie durchgesetzt werden (eigentlich ohne Mehrkosten für Baufirma).

    Baubeginn war 28.02.2011 (hier ergab sich schon eine Verspätung über 4 Wochen). Aktuell wird wahrscheinich morgen die Betondecke vom Keller!!!! gegossen. Also Schneckentempo hoch 4.
    Der Bauträger hat zuerst ebenso ein eigener Gutachter/Baubegleiter organisiert , hier gabs wegen unstimmigkeiten schon nach 4 Wochen eine Kündigung. Jetzt hat sich der Bauträger mit unserem Gutachten in Verbindung gestzt und auf eigene Kosten lässt alles durch Ihn kontrollieren!
    Damit haben wir enorme zeitliche Verzögerungen.

    Die Baufirma will jetzt die entstandene Zusatzkosten (Materialkosten, Architektische kosten) durch uns erstatten. Ohne Isolierung wären wir nicht auf E.Eff. 70 gekommen. Mit Isolierung sind wir jetzt aber unter 55. Das stört Ihm jetzt sehr. Er behauptet, die Isolierung (dadurch natürlich statt 36mm nur 24mm Wände) sind sehr kostenspielig (billigste Iso-Ware wurde eingekauft). Er behauptet , dass die suzäzliche 3800 Euro auch nicht für die Änderungen wegen Erdbebenzone reichen.

    Ich werde natürlich unser Baubegleiter informieren und um Rat bitten. Er hat bis jetzt immer gesagt:
    Dieses Haus hätte man uns auf unseren Grundstück (Traufhöhe) nicht verkaufen dürfen. Die Firma hat nicht im voraus überprüft, ob eine EnEV 70 mit dieser Baubeschreibung Lage des Hauses möglich ist. Ebenso bei Erdbebenstatik.

    Ja nur so PS: Die Statische Büro von der Firma konnte kein Erdbebennachweis berechnen, das hat auch unser Baubegleiter gemacht! :) (Ist dieser Nachweis nicht seit ca. 5 Jahren pflicht?)

    Was meinen Sie?
    Wer soll die Zusatzkosten tragen?

    Mit freundlichen Grüßen Tapferelch
     
  2. #2 Gast036816, 08.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dass der baubegleiter jetzt der dienstleister beider - ag + an - ist, ist nicht gut, thema befangenheit.

    wer jetzt die mehrkosten trägt, ist schwer zu sagen. die frage ist in solchen immer, was ist genau im vertrag definiert. ich kann es nicht sagen. das wäre von einem sachverständigen zusammen mit einem anwalt für baurecht zu prüfen.
     
  3. #3 Baufuchs, 08.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann sollte der doch auch in der Lage sein, festzustellen, welche Leistungen der Unternehmer gem. Vertrag schuldet.

    Ohne Kenntnis der Vertragsunterlagen (Vertrag/Zeichnungen/Baubeschreibung) wird da niemand wirklich helfen können.
     
  4. #4 Wieland, 08.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Was der Unternehmer,der schlüsselfertig baut schuldet, sollte eigentlich in der Baubeschreibung / Plänen u. im Notarvertrag festgeschrieben sein.
    Und genau diese geschuldete Leistung sollte man durch einen eigenen Bausachverständigen / Baurechtsanwalt prüfen lassen bzw. auf Übereinstimmung
    der bereits erbrachten u.noch zu erbringenden Leistungen prüfen lassen.

    Grüße
     
  5. #5 Gast036816, 08.07.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Baufuchs

    der korken an der sache ist, dass so genannte unabhängige auch für den auftragnehmer tätig ist und in der klaerung von vertragsinhalten befangen ist. hier braucht der bauherr jetzt - leider - einen weiteren unabhängigen.
     
  6. #6 Tapferelch, 08.07.2011
    Tapferelch

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    Na ja.

    Hallo, vielen Dank für die schnelle Antworten,

    ich hatte heute das Gespräch mit unserer!!! Baubegleiter/Baugutachter.
    Er hat alles nachgeschaut, auch den Vertrag und Baubeschreibung. Er hat mir nochmal ausdrücklich gesagt, dass er unsere Interresse vertritt. Er macht die Kontrollen für die Firma, damit es endlich weitergeht. Er hat gestern wieder bei Besichtigung der Baustelle festgestellt, dass die Bewährung in der Kellerdecke wegen des Verlaufes der Lüftungskanäle nicht ausreicht.
    Wenn die Firma ein dritter Person hätte, wüden wir wahrscheinlich noch lange lange Bauen müssen.
    Ich finde den Herrn Baubegleiter sehr korrekt, befangenheit ist ausgeschlossen. Er ist über diese Firma selber sehr schockiert.

    Er hat jetzt die Anforderungen und Behauptungen der Baufirma überprüft.
    Z.B.

    1. Im Vertrag steht Bodendicke WU 25cm. Es wurde von dem statischen Büro auf 30 cm geändert. Diese haben wir nicht verlangt. Auch unser Baugutachter nicht. So hat der Baufirma wohl 5 m3 Beton suzätzlich kaufen müssen, dafür aber hat die Prüfungskosten für die WU Boden eingespart. Na ja, hätte 26 cm auch gereicht, aber die haben selber auf 30cm gestellt. Diese war weder nach Erdbebennachwies, weder Wärmebedarfsberechnung notwendig.
    Er kann doch nicht selbstständig Sachen ändern lassen und dann sagen, bitte bezahlen!

    2. Laut Erdbebennachweis musste statisch nichts geändert werden, so dass er auch die 3800 Euro für die nicht eingebaute Sahlbetonsäulen nicht verlangen kann.

    3. Laut Gutachter: Die Firma hat uns ein EWEv 70 Haus verkauft. Diese Sondervereinbarung überschreibt der Baubeschreibung, also alle Kosten, die durch die Erstellung der Energieeffizienz des Hauses enstanden sind, soll die Firma tragen. Auch Isolierung, Spezialputz, Steine etc.

    PS: Auf 55 sind wir nur so gekommen, dass von unserem Baugutachter angefordert war, dass die Steine eingebaut werden, die im Vertrag stehen. Es wurde nämlich von der Firma zwischenzeitlich auch geändert. Wir haben 55 nicht verlangt.

    Wir fanden damals auch nicht so toll, dass unser Baugutachter für die Firma ebenso arbeitet, aber jetzt so langsam ist uns wirklich klar, dass er nur die Arbeiten macht, die sonst wir selber Ihn bezahlen sollten, weil bei diesem Vorgeschichte sind wir recht misstraurisch und würden wir Ihn 100% bei jeder Bauschritt zur Baustelle rufen. Bei evtl. Steitigkeiten würde uns auch mit Tat unterstützen.

    Ich kann wieder schlafen.

    Ich danke nochmals für die Antworten.

    MfG
    Tapferelch
     
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