schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen?

Diskutiere schützenswerter Baum im B-Plan - Strafe bei Fällen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, wir haben ein tolles Grundstück mit Süd-West Lage des Gartens gefunden und mit unserm Planer zusammen unsere optimale Position für Haus und...

  1. #1 McGanse, 25.10.2012
    McGanse

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    Hi,

    wir haben ein tolles Grundstück mit Süd-West Lage des Gartens gefunden und mit unserm Planer zusammen unsere optimale Position für Haus und Garage darauf gefunden.
    Jetzt ist es so, dass auf dem Grundstück ein schützenswerter Baum (ca. 70cm Stammdurchmesser, Eiche) im Bebauungsplan eingetragen ist. Der würde allerdings vor der Haustüre auskommen. Was uns natürlich nicht so gut gefällt.

    Darf man so einen Baum beschneiden, sprich die Krone etwas stutzen und in Form bringen (wurde 20 Jahre nix dran gemacht)?

    Wenn jetzt die Stadt einer Änderung des B-Planes -sprich Genehmigung für Fällung und Neuanpflanzung (Fläche dafür wäre da)- ablehnt, welche Strafe würde dann auf einen maximal zukommen? Im B Plan wird auf §9 BauGB verwiesen, ich finde aber nix wo steht was passiert wenn man dagegen verstoßen würde.

    Nicht dass der falsche Eindruck aufkommt: ich werde den Baum nicht so über nacht fällen, will nur wissen was sowas bedeutet.

    Danke für Antworten,
    Gruß
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.10.2012
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    Ob Du den Aufasten darfst, verrät Dir das zuständige (meist Umwelt)Amt.

    Ich würde mir an Deiner Stelle aber auch Gedanken über das Thema Wurzelschutz machen! Denn in der Richtung wirst Du gewisslich Auflagen bekommen. UNd selbst wenn nicht, musst DU den ohne Auflagen auch beachten.

    Ich würde erstmal mit den Baumschützern klären, was da auf Dich zukommt, bevor Du das Grundstück kaufst.

    Strafe - Je nach Farbe des Sachbearbeiters, Wichtigkeit des Baums und Umfang der Schädigung kann das 5-stellig werden + die Kosten für Ersatzpflanzungen!
    Denk nicht weiter drüber nach!
     
  3. #3 McGanse, 25.10.2012
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    Nabend,

    Danke für die schnelle Antwort-ja wir haben uns das auch schon gedacht, dass wir erstmal sicher gehen möchten dass wir uns da verwirklichen bevor wir kaufen. Und der Planer meint das auch :-)

    Gibts denn eigentlich irgend eine Formel nach der man berechnen kann, wieviel Bäume als Ersatzpflanzung angemessen sind? Irgendwie kommt uns das so vor, dass beim Thema Baumschutz sehr viel nach Gefühl und Wellenschlag entschieden werden kann (u damit natürlich abhängig vom Entscheider ist), stimmt das wohl??
     
  4. Neutal

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    Schützenswerte Bäume, zumal schon eingetragen, sollten besser nicht ohne Zustimmung des Amtes beschnitten oder gefällt werden. Wie schon in 2 geschrieben kommen da ganz schnell 5 stellige Zahlungen und mehr auf Sie zu.
     
  5. #5 wasweissich, 25.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    je nach baum auch schnell 6stellig ........
     
  6. Neutal

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    Also teuer...
     
  7. #7 wasweissich, 25.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das "beste" was ich bisher gelesen habe waren 240 000........... (eine kleine eiche)

    ich wars nicht
     
  8. #8 McGanse, 25.10.2012
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    Junge junge junge!
    DAS hätte ich nicht gedacht. Die Baumschutzsatzung die es in der Gemeinde gibt sieht (selbst bei Vorsatz) maximal 5.000€ Strafe vor. Da ist das auch dann eine Ordnungswidrigkeit, glaube wenn man gegen den Bebauungsplan und damit ja BauGB verstößt ist das sogar strafrechtlich verfolgbar oder? Ist aber auch eh egal-wir wollen das reel lösen und nicht schon vor Baustart mit so nem Zeug rumocksen.

    kann uns hierzu noch jemand helfen:


    Gibts denn eigentlich irgend eine Formel nach der man berechnen kann, wieviel Bäume als Ersatzpflanzung angemessen sind? Irgendwie kommt uns das so vor, dass beim Thema Baumschutz sehr viel nach Gefühl und Wellenschlag entschieden werden kann (u damit natürlich abhängig vom Entscheider ist), stimmt das wohl??
     
  9. #9 wasweissich, 25.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist so ........

    mit guten argumenten kann ist handeln durchaus erlaubt , und manchmal sogar erfolgreich :D
     
  10. #10 McGanse, 25.10.2012
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    Na dann hat unser Bauchgefühl ja gepasst :-)

    Unsere Idee ist, der Gemeinde anzubieten auf dem Grundstück meiner Eltern (weniger als 1km Luftlinie entfernt) ca. 10 Eichen mit etwa 3m Gesamthöhe wieder anzupflanzen. Meint Ihr das "objektiv gesehen" eine angemessene Wiederaufpflanzung für ne 70cm Eiche?
     
  11. #11 wasweissich, 25.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    hoffentlich nur umfang .... ;)
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2012
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    Du verwechselst Baumschutz mit schützenswertem Baum.

    Baumschutz gilt für ALLE Bäume und Sträucher, die die Randbedingungen der Satzung erfüllen.
    Ein schützenwerter Baum ist wesentlich mehr. Der ist auf dem Wege zu einem Naturdenkmal.

    Fällen mit Ersatzpflanzungen ist bei Baumschutz sicher eine Option, bei einem schützenswerten Baum eher nicht!
    Wenn überhaupt, dann müsst Ihr das gut vorbereiten. Also z.B. darlegen, dass das Grundstück sonst nicht oder nur mit gruseliger Architektur bebaubar wäre, hinter der der Baum nicht mehr wahrnehmbar ist.
    Oder das der Baum auf Sicht sowieso eingehen würde.

    Dann hängts aber immer noch dran, wie realo bzw fundi der Sachbearbeiter ist
     
  13. Neutal

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    Trotz alledem finde ich es schlecht so einen Baum überhaupt fällen zu wollen. Seit froh so einen Baum zu haben, der braucht schon etliche Jahre bis er so eine Größe überhaupt erreicht. Mir fehlt da immer etwas das verständnis. Planung beinhaltet eigentlich auch sich den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und nicht ein Haus zu planen und das Grundstück dem Haus anzupasssen.
    Hier herrscht in vielen Gemeinden Kahlschlag. Heizkosten sind hoch und Bäume machen sowieso nur Ärger. So die Landläufige Meinung. Lustig ist, das sich genau diese Menschen später darüber aufregen, das der Wind so heftig geworden ist.
     
  14. #14 Bautine, 26.10.2012
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    Ich schließe mich Flocke an: Warum nutzt ihr nicht die Chance, diesen Baum als ein besonderes Gestaltungselement für Haus und Grundstück hervorzuheben? Das geht halt nicht mit "Haus Susi", sondern nur mit intensiver Planung. Von meiner Einstellung her wäre ich sehr stolz, einen besonderen Baum in ein Baukonzept einbeziehen zu können. Schade, dass unser Grundstück keinen Hausbaum hat...
     
  15. #15 gunther1948, 26.10.2012
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    hallo und das bei den heutigen grundstücksgrössen.

    gruss aus de pfalz
     
  16. #16 Bautine, 26.10.2012
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    Da ist halt der kreative Architekt gefragt. :bierchen: (Wobei ich einigen Architekten hier zutraue, eine Lösung auch für kleine Grundstücke und Baum zu finden). Ernsthaft, ich hatte es so verstanden, dass auf dem Grundstück Platz für Ersatzpflanzungen wäre, daher mein Gedanke, hier ein bisschen umzugestalten.
     
  17. #17 gunther1948, 26.10.2012
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    gruss aus de pfalz
     
  18. #18 Oliver82, 26.10.2012
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    Ich könnte mir so nen Eichenstamm gut im Wohnzimmer vorstellen... Die Krone schaut dann oben raus und dient zur Beschattung der Dachterrasse...

    ;)
     
  19. #19 McGanse, 29.10.2012
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    Ja meine Freundin stellt sich den Baum auch im Wohnzimmer vor. Eine Scheibe vom Stamm als Wanduhr aufgehängt, der Rest stückweise durch den Kamin geschoben :-)

    Nein im Ernst: haben noch mal mit dem Planer geguckt u ein befreundeter Gärtner hat uns mal eine grobe Vorstellung gegeben wie man den Baum zurückschneiden könnte. Es soll ja dann auch immer noch eine Krone dranbleiben, so einen "Solarschnitt" wie man ab und zu sieht (Stock mit 2 Blättern oben) wollen wir auch nicht. Der Planer passt den Grundriss jetzt noch mal nach unsern Wünschen an und dann werden wir das Gespräch beim Ortstermin mit der Gemeinde suchen. Wird schon werden.

    Euch allen schonmal Danke für die Hilfe/Hinweise/Infos!

    Gruß McGanse
     
  20. #20 wasweissich, 29.10.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    in der überschrift steht :
    und wenn das wirklich so ist , dann wird das
    unter umständen nicht so einfach gehen ...

    (ich will ja nicht schwarzmalen , aber euforie kann zu enttäuschung führen ... )
    na , vielleicht gehts doch gut ...
     
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