Horizontalsperre und RAL-Fenstereinbau

Diskutiere Horizontalsperre und RAL-Fenstereinbau im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, die Bodenplatte beim Neubau unseres Bungalow wurde nicht abgeklebt, lediglich auf die Bodenplatte unter die erste Steinreihe eine...

  1. #1 Neumeister, 17.06.2006
    Neumeister

    Neumeister Gast

    Hallo,
    die Bodenplatte beim Neubau unseres Bungalow wurde nicht abgeklebt, lediglich auf die Bodenplatte unter die erste Steinreihe eine Bitumenbahn gelegt. Dies auch nur unter den Aussenwänden, unter den Innenwänden nicht. Die Bodenplatte ist seitlich mit Perimeterdämmung gedämmt und die Oberkante des Fundamentes schließt mit der Oberkante des Geländes bündig ab. Man kann also sagen, dass die erste Steinreihe den Boden direkt berührt (Erde - kein Kiesbett oder dergleichen) Seitlich wurde Dichtschlämme aufgebracht etwas höher als die erste Steinreihe. Allerdings so, dass man partiell durch die Schlämme durchgucken kann und man den Stein sehen kann. Früher war es glaube ich Pflicht ca. 30cm oberhalb der Bodenplatte eine zweite Horizontalsperre einzubringen. Diese ist nicht vorhanden. Ist durch die Angleichung an das EU-Recht hier eine Änderung erfolgt? Der Bauvertrag wurde 2004 geschlossen und die Bauausführung wurde für das Frühjahr 2006 vereinbart und auch fristgerecht begonnen. Das Kompriband beim Fensterinbau wurde weggelassen und das Klebeband (Luftdichtheit) wurde auf das unverputzte Mauerwerk aufgeklebt. Bei einem Steinhaus hatte ich mal gehört, das an dem Fenster Anschlussfahnen drankommen, die der Putzer dann mit einputzt. Das verwendete Klebeband ist komplett neutral gestaltet, so, dass ich weder Fabrikat erkennen kann, noch ob es überhaupt eine bautechnische Zulassung hat. Das sind so die ersten Mängel, welche mir aufgefallen sind. Fenster wieder demontieren und neu einbauen ist kein Problem, da noch nicht geputzt wurde. Wie sollte dies jetzt bei einen Hohllochziegelmauerwerk jetzt korrekt umgesetzt werden. Ein Hinweis auf DIN oder ISO wäre sehr nett. Bei der zwieten Horizontalsperre würde ich gern wissen, ob dies zwingend vorgeschrieben ist. Ebenfalls würde mich interessieren, ob das mit dem Erdberührten Bau so korrekt ist. Für Antworten bin ich sehr dankbar. Vielen Dank.
     
  2. Quelle

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  3. Robby

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    Die DIN sieht EINE Abdichtung im Mauerwerk vor. Die Bodenplatte kann noch immer gem. 18195 abgedichtet werden (gehe mal von Lastfall 4 aus). Auch Außen (bei Lastfall 4) ist gem. DIN abzudichten. DIes sieht vor 30cm über OK Gelände. Eine Dichtschlämme kann an Anlehnung an die 18195 verwendet werden ist dort aber nicht vorgesehen, aber bei Fachgerechter Verarbeitung können sie durchaus als Abdichtung dienen. Falls es Rillierte Ziegel sind ist nach KMB Richtlinie die Oberfläche entweder mit einer Kratzspachtelung oder schließen der Rillen mit Dichtschlämme, vorgesehen. Hier ist bis jetzt (wenn noch fachgerecht abgedichtet wird) nichts falsche dran. Aber viel wichtiger!!

    Was wurde Ihnen angeboten ???
     
  4. #4 Carden. Mark, 17.06.2006
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    Keine Abdichtung unter den Innenwänden

    ist ein Mangel.
    Ob dieser aber zum Schaden führen kann - liegt an der Ausführungsart der Stahlbetonsohle.
     
Thema: Horizontalsperre und RAL-Fenstereinbau
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