Grundstück ?

Diskutiere Grundstück ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir suchen jetzt schon längere Zeit nach einem geeigneten Baugrundstück und hatten auch eines gefunden welches zumindest mir :D sehr gut gefallen...

  1. Aditu

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    Wir suchen jetzt schon längere Zeit nach einem geeigneten Baugrundstück und hatten auch eines gefunden welches zumindest mir :D sehr gut gefallen hat.

    Sehr schmal (vorne ca. 16 m hinten ca. 13 m )
    dafür lang ... (ca. 65 m ) .... im Ortskern... umgeben von uralten Bauernhöfen mit grossen Wiesen und dementsprechend ländlich.

    Ein Haus nach meinen Vorstellungen hätte auch gerade so draufgepasst .. ungefähr 6 m breit mit einem Esserker der auf 4 m ein wenig mehr Platz im Erdgeschoss geboten hätte. Das Ganze zweistöckig mit einem ausgebauten Dach. Genug Platz für alle !

    Gut... die Ausrichtung ist nicht perfekt mit einer West/Nord Terasse ... im Süden liegt leider die Strasse aber es ist eine Stichstrasse so das Kind unbesorgt spielen kann. Dafür die Möglichkeit einen wunderschönen Garten anzulegen in dem man sowohl die Morgen- als auch die Abendsonne geniessen kann.

    Nun hat der Makler (und das muss man lobend erwähnen weil es für diesen Berufstand ja nicht selbstverständlich ist den Hintern freiwillig zu heben) herausgefunden das ein nicht eingetragener Kanal von 1930 genau an der rechten Grundstücksgrenze an die ich die Garage gebaut hätte eingebuddelt ist und entlang dem ganzen Grundstück geht.

    Was meint ihr ... lohnt es sich weiter an einen Kauf zu denken oder sollten wir davon lieber die Finger lassen ?
     
  2. #2 Thomas B, 08.10.2009
    Thomas B

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    Was hängt denn an diesem Kanal...und ist er überhaupt noch "in Betrieb"?

    Eventuelle könnte man diesen Kanal -so er noch benötigt würde- im Zuge der Baumaßnahme umverlegen. deswegen gleich das ganze Projekt einzustampfen...das muß doch nicht sein.

    Thomas
     
  3. Aditu

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    Anscheinend ist es ein Abwasserkanal der zu einem Pumpwerk geht und auch noch benützt wird. Vermutlich wird er auch in den nächsten Jahren saniert werden müssen... nachdem man ihn nun gefunden hat :mega_lol: !

    Umverlegen ist nach meiner laienhaften Meinung wohl nicht möglich. Da es ein Haufendorf ist, sind die Verkehrswege dort etwas undurchsichtig und um vom Anfang des Grundstückes bis zu dem Pumpwerk zu kommen müsste ein immens langer Umweg gemacht werden. Warum sollte die Gemeinde das machen ?
     
  4. #4 Thomas B, 08.10.2009
    Thomas B

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    Ich meinet umverlegen AUF Deinem (oder dann Deinem) Grundstück, so daß es zu keiner Kollision mit Deinen Baukörpern kommt. Dinglich gesichert ist der kanal ja wohl nicht (Grunddienstbarkeit), oder? Vielleicht könnte dieses Handicap Auswirkungen auf den Kaufpreis haben. Geld, das dann später für eine Verlegung der Leitung benötigt wereden würde.....

    Thomas
     
  5. Aditu

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    Naja ... auf dem Grundstück ist es wohl der beste Platz an dem ein Kanal laufen kann. Auf der anderen Seite ist das Grundstück eher unregelmässig und der Rest wird ja für den Baukörper gebraucht der gerade mal so draufpasst.

    Das mit der Garage ist zwar blöd aber einem guten Architekten :D dürfte es ja keine Schwierigkeiten bereiten dementsprechend zu planen ... zumindest gehe ich davon aus. Aber wenn dann in drei Jahren jemand kommt und meinen sorgsam gepflegten Garten mit Baumaschinen zerlegt weil er Rohre rausholt und wieder reinlegt fände ich das nicht so witzig.

    An einen Preisnachlass ob der mittlerweile vielen festgestellten Probleme hatte ich auch schon gedacht *grübel* ! Vielleicht könnte man damit die Garage unters Haus legen andererseits brauchts dann wieder mehr Zaun um das Grundstück ausbruchsicher zu machen!

    Entschuldige mein Gequatsche aber ich habe schon oft festgestellt das einem solche Überlegungen helfen die eigenen Gedanken auf Vordermann zu bringen :o
     
  6. Julius

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    Wem gehört denn der fragliche Kanal?

    Als neuer Grundstückseigentümer könnte man den Kanaleigner ja vor die Wahl stellen, den Kanal jetzt sofort zukunftssicher zu sanieren/erneuern oder ihn ersatzlos zu entfernen...
     
  7. gast3

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    damit wirst du wohl nicht weit kommen, aber eine Abstimmung mit dem Betreiber hat Sinn. Eine "Sicherheit", ob und wann Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, wäre schon wichtig. Vor allem hängt da dann noch eine laaange rechtliche Geschichte dran ...

    Ich würde mich also erst mal nicht verückt machen - da gibt es schlimmeres
     
  8. Julius

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    Ach, und warum nicht?
     
  9. Aditu

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    Weil der Kanal der Gemeinde gehört und wir im Allgäu wohnen :D ! Aber zu fragen ob der Kanal gleich vor oder während der Bebauung saniert wird wäre glaube ich nicht schlecht ! Gute Idee ... Danke !
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    Hallo Julius,

    ein bestehendes Leitungsrecht wirst du nicht durch einen Grundstückskauf ändern ("ich bin jetzt Eigentümer - jetzt macht mal"). Es ist eher andersrum - du hast gekauft - tut uns leid, da liegt aber unsere Leitung

    kenne ich also nur in der Richtung. Wir mussten schon diverse Leitungen für z.T. richtig viel Geld konstruktiv überbrücken (Bestandsschutz, ältere Rechte, Gemeinwohl usw.)
     
  11. Julius

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    Seit wann begründet das reine Vorhandensein einer Leitung auf fremdem Grundstück ein Leitungsrecht?

    In unserer Gemeinde z.B. hat gerade ein privater Eigentümer erfolgreich in zweiter Instanz einen derartigen illegalen öffentlichen Kanal aus seinem Grundstück weggeklagt. Die Kommune hatte für sein Ansinnen anfangs auch nur ein müdes Lächeln übrig. Nun sind der Allgemeinheit durch diese Borniertheit gewisser Mitarbeiter erhebliche Verfahrenskosten entstanden (zusätzlich zu den Kosten der Beseitigung und des Ersatzbaus auf anderem Grund).
     
  12. AndyAC

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    warum das Haus nur 6m breit? 16m Breite minus jeweils 3m zu beiden Seiten bleiben 10m übrig. O.k., mit den Abstandsflächen muss man hinkommen, aber etwas mehr als 6m sollte doch gehen-oder?
     
  13. #13 maxplacid, 09.10.2009
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    Hallo,

    bin neu hier und lese schon einige Zeit mit....

    Wieso den Kanal nicht überbauen? Wenn er tief genung liegt ist das doch kein Problem.
    Wenns zu einer Sanierung des Kanals kommen sollte müßte man halt gegeben Falls eine neue Leitung z.B. im Spülbohrverfahren verlegen oder die bestehend Leitung mit Hilfe von Inlinern sanieren.
    Oder die Garage unterkellern und die Leitung durch den Keller führen.... wers mag.

    Max
     
  14. Aditu

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    Weil Wohnraum Geld kostet und ich das Haus einfach nicht breiter brauche :D ! Aber ob das jetzt 6,40 m oder 5,80 sind .... da bin ich nachher wenn ein Experte plant nicht pingelig ! Vielleicht fällt dem ja auch irgendwas total geniales ein was viel besser wäre auf dem Grundstück. Ich habe mir halt von einer Freundin die Abstandsflächen einzeichnen lassen und wir haben die Fläche mit einem Haus gefüllt (Profisoftware da selbstständige Bauzeichnerin) das nett aussieht und genug Wohnraum bietet weil wir das einem "schlagmichtot" Achitekten für Städteentwicklung vorlegen mussten. Vor Unterzeichung eines Vertrages müssen das sowieso noch einige Leute sehen die etwas davon verstehen.

    Von wegen der Sanierung eines Kanals ist halt die Frage ob die Gemeinde da überhaupt mitmacht. Und hier gegen die Gemeinde zwecks Entfernung eines illegalen Kanales zu klagen :mega_lol: ... lieber stell ich mich nackt auf den Marktplatz mit einem Schild um den Hals ! Ausserdem ist der Kanal da seit 1930 ... ich schätze der bekommt das ältere Wohnrecht !
     
  15. #15 rueckseil, 09.10.2009
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    Wo

    ist denn der Kanal nicht eingetragen?
     
  16. Aditu

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    Das war jetzt witzig :konfusius
     
  17. #17 Shai Hulud, 09.10.2009
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    ....
     
  18. #18 rueckseil, 09.10.2009
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    Das haben wir ja alle gelesen. Ich würd halt gern wissen, was Aditu damit meint. Nicht eingetragen im Grundbuch? Oder im Baulastenverzeichnis? Oder im KV-Entwurf?...
     
  19. #19 Pascal82, 09.10.2009
    Pascal82

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    Hallo,

    damit ist nicht zu spaßen!!

    bekannte haben sich vor ca 10 jahren eine grundstüch ca450m2 ca18x25m mit einem kleinen uralten haus drauf gekauft.
    die dahinterliedenden nachbarn sind meist durch die hofeinfahrt in ihren hof gefahren (obwohl sie eine eigene hofeinfahrt haben).

    als die bekannten das ding gekauft haben war nichts im gb eingetragen, und es war klar das sie das haus bald abreißen und ein neues bauen wollen.

    als der plan dann fertig war unterschrieb der"dieser" nachbar nicht, weil die geplante garage die zufahrt (nicht seine, sondern die über die hofeinfahrt des nachbarn) zu seinem grundstück versperrt!

    das ganze ging vor gericht und er bekam recht (nennt sich gewohnheitsrecht)
    und ihm wurde eingeräumt das er eine hofeinfahrt mit vorgeschriebener breite bekommt, das grundstück ist ca 18 meter breit, an dem rand hat der nachbar nun einen streifen von 4,5 meter:mauer.

    seitdem pissen wir beim grillen immer auf den rasen dieser penner, vielleicht wird ihm irgendwann ein gewohnheits-pissrecht eingetragen.... nach dem motto wenn ich im garten bin und muss halt ich ihn mal kurz übern zaun....:biggthumpup:
     
  20. Aditu

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    Hmmm ... eben solche Sitationen sollte man vermeiden ... deshalb finde ich muss man eben in solch einer Bausituation versuchen Lösungen mit den Nachbarn zu finden und zwar bevor man das Grundstück kauft ... nicht hinterher. Die Leute vom Haus neben diesem Grundstück fahren ähnlich (ist man halt so gewöhnt ) macht in diesem Fall nichts weil das Grundstück einen spitzen Winkel hat den ich brauche wie einen Kropf und den ich gutnachbarschaftlich zur Verfügung stellen würde :Brille !

    Wenn ich wüsste wo so etwas eingetragen wird um später den Bauherren die Übersicht zu erleichtern müsste ich wohl doch Architekt oder etwas ähnliches sein. Im Grundbuch vielleicht nicht aber vielleicht im Baulastenverzeichnis :confused: ? Ich kann es dir nicht sagen aber wir telefonieren in der nächsten Woche wieder dann kann ich fragen ! Finde ich jetzt auch interessant !!!
     
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