Fluchtweg Fenster höher setzen

Diskutiere Fluchtweg Fenster höher setzen im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, Nach hessischem Baurecht soll ein Dachflächenfenster, welches als Fluchtweg gilt eine maximale Brüstungshöhe von glaube ich 120cm...

  1. #1 HomerJay, 01.08.2011
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    Hallo Leute,
    Nach hessischem Baurecht soll ein Dachflächenfenster, welches als Fluchtweg gilt eine maximale Brüstungshöhe von glaube ich 120cm haben. Da wir dann das Zimmer nicht richtig nutzen können, möchten wir die Brüstungshöhe auf ca 140 cm erhöhen. Unser BT meint das das ginge, wir müssten ihn nur von der Pflicht der maximalen Höhe entbinden.

    Geht das, oder kann ich rechtlich Ärger bekommen?

    Danke!
     
  2. #2 Baufuchs, 01.08.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Natürlich kriegst Du Ärger.

    1.) Bei Abnahme durch das Bauamt
    2.) Im Ernstfall, wenn deswegen Personen zu Schaden kommen

    Was soll man zu einem BT sagen, der glaubt, er wäre mit so einer Unterschrift im Ernstfall aus dem Schneider?:mauer
     
  3. #3 Der Bauberater, 01.08.2011
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    Ob der Staatsanwalt das auch so sieht! :wow

    Da müsste der Planer mit der Baubehörde abklären, was für Ersatzmaßnahmen zugelassen werde können.
    So Dinger können schon funzen, müssen halt geplant und abgesegnet werden. Mit einer Unterschrift beim BT ist das nicht getan :Brille
     
  4. #4 Thomas B, 01.08.2011
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    ...wie wäre es: Jemand mag seine Frau/ Mann/ Schwiegermutter/ Nachbarn nicht mehr um sich haben. Er zeichnet mich von jeder Verantwortung frei (mit Unterschrift, 3-fache Ausfertigung)...dann besorge ich die Beseitung der unliebsamen Person. So einfach ist das?
     
  5. #5 Schwarz, 01.08.2011
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    "aus §32 HBO:

    § 34 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte
    [...]
    (5) 1Öffnungen, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. 2Liegen diese Öffnungen in Dachschrägen oder Dachaufbauten, darf ihre Unterkante oder ein davor liegender Austritt, horizontal gemessen, nicht mehr als 1 m von der Traufkante entfernt sein.


    eine derartige entscheidung liegt nicht (!) im ermessen des bauherren, auch nicht einer baufirma oder des bauleitenden architekten.

    wird hiervon abgewichen ist ein abweichungsantrag bei der bauaufsicht nach §63 HBO erforderlich. abweichungen sind zu kompensieren. die kompensation ist mit der bauaufsicht und der zuständigen brandschutzdienststelle abzustimmen und ordentlich als baueingabe (fortschreibung brandschutznachweis) darzustellen und einzureichen.

    alles andere ist humbug.

    schwarz
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.08.2011
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    Vom öffentlichen Baurecht kann nur die Baurechtsbehörde einen Dispens erteilen!!!
    Oder kannst Du den BT/GÜ per Unterschrift auch von der Pflicht zur Einhaltung Abstandsflächen entbinden?
    Oder gar von der Pflicht zur Standsicherheit? :yikes

    Wo rennen bloß solche Knallköppe rum???
     
  7. #7 HomerJay, 01.08.2011
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    Ok, ihr habt sicher recht und das macht auch alles sinn. Ich werde das klären müssen.

    Wir wollten halt das Fenster nicht so tief, da man sonst den Raum kaum nutzen kann...aber wenn es sein muss, muss es sein.

    Danke!!!!!
     
  8. #8 Der Bauberater, 01.08.2011
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    Dann muss eben vor das Fenster ein Regal/Tisch/Hocker/Tritt, damit der meterzwanzig wieder eingehalten ist. Machbar ist alles, aber es muss von der Baubehörde genehmigt worden sein!
     
  9. #9 HomerJay, 01.08.2011
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    Diese Lösung wurde uns auch vorgeschlagen, aber ich denke wir haben eine bessere gefunden:

    Das Fluchtwegfenster gibt es auch in 160cm statt wie geplant in 140cm. Damit sollten wir gut hinkommen und das Fanster muss höchstens ein paar cm tiefer eingabut werden.

    Hat eigentlich jemand Erfahrungen mit diesen Klappbalkonfenstern ( V... Cabrio )?
     
  10. #10 Thomas B, 01.08.2011
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    Klapperatismus...meinst Du?!

    Viel Blech, viel Geklapper...naja...ein Notlösung irgendwie.
     
  11. #11 HomerJay, 02.08.2011
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    Eine Frage stellt sich mir aber dennoch:

    Wenn es wirklich nur um die Brüstungshöhe geht, dann würde doch eine Stufe, die auf dem Boden angebracht ist auch reichen, oder?

    Wenn ja, müsste diese sicher fest mit dem Boden verschraubt sein, oder?

    Derzeit haben wir eine Brüstungshöhe von 130cm und 120cm brauchen wir. Da kann es ja nicht so schwer sein eine 10cm Stufe dort hin zu platzieren.

    Was meint ihr, ist damit der Vorschrift genüge getan?
     
  12. #12 Baufuchs, 02.08.2011
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    Und mit Stufe kannst Du den Raum dann besser nutzen?:irre

    Denk dran, es geht nicht nur um die Brüstungshöhe:

    je höher die Brüstungshöhe, desto größer wird auch der Abstand Fensterkante zur Traufe. Ich bezweifle mal, dass der gefordete Abstand selbst bei 1,20m Brüstungshöhe eingehalten wird.
    Hängt natürlich auch vom Dachüberstand ab, aber bei z.B. 50cm Dachüberstand und 45° Dachneigung hast Du bei 1,20m Brüstung schon einen Traufabstand von ca. 1,70m. Zulässig aber nur 1m. (Beitrag #5 lesen)
     
  13. #13 HomerJay, 02.08.2011
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    Danke für dieses charmante Posting...ich bin nicht irre

    ICH bin KEIN Fachmann, daher muss ich eben unbedarft fragen und freue ich über jegliche, konstruktive Antrot.

    Fakt ist: Bei 1,20m Brüstungshöhe schau ich nie aus den Fenster, sondern müsste mich immer bücken.

    Es muss doch irgendeine andere Lösung geben...
     
  14. #14 Baufuchs, 02.08.2011
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    Baufuchs Gast

    Für mich ist das kein irre-Smiley sondern "Am Kopf kratzen" = ich verstehe es nicht.

    Bei einem 114x118er DF liegt die Oberkante des Fensters (wieder bei 45°) in einer Höhe von ca. 2,00m, wenn dir das nicht reicht, nimmst du eben ein DF mit einer Höhe von 140cm oder sogar 160cm.
     
  15. #15 Der Bauberater, 02.08.2011
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    Ich glaube, die neuen Dachfenster lassen sich öffnen, dann kann man besser raus schauen :D
     
  16. svjm

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    Guten Tag,
    mir scheint, Sie haben den Sinn und Zweck des zweiten Rettungswegs nicht ganz verstanden. Dieser dient in erster Linie Ihrer Sicherheit und nicht der Befriedigung einer Bauaufsichtsbehörde.

    1. Wenn Sie eine baurechtliche Forderung nicht beachten, kann es passieren, dass Ihnen die Nutzung ganz untersagt wird!

    2. Ausnahmen sind möglich, wenn von Seiten des Brandschutzes keine Bedenken bestehen. Das können wir hier nicht beurteilen, dafür gibt es Ansprechpartner bei der zuständigen Brandschutzdienststelle.

    3. Es geht hier um bauliche Maßnahmen! Ich kann es mir schwer vorstellen, dass Sie mit "da stellen wir halt einen Tisch davor" ein gutes Argument haben. Kompensation könnte eine fest installierte Leiter sein.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
    2.
     
  17. #17 HomerJay, 02.08.2011
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    Das es sich hier um eine Vorschrift handelt ist mir klar und den Sinn habe ich durchaus verstanden, wer allerdings bei 130cm nicht rauskommt, der schafft es bei 120cm auch nicht...;)

    Mal ehrlich:
    Wer sollte das wann jemals nachmessen und vor Allem warum? Wir reden hier ja nur von 10cm Differenz.
    Die fest installierte Stufe ist eine Möglichkeit, aber mal ehrlich: Was, wenn ich sie im Laufe der eit entferne? Bei einer Kontrolle könnte ich sie ja jederzeit wieder anbringen.

    Wie gesagt: Ich weiss dass es eine Vorschrift ist und diese erfüllt sein muss.
    Ich frage mich halt nur, was passieren kann, wenn ich so eine wischi waschi Lösung plane.
     
  18. #18 BauKran, 02.08.2011
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    Im schlimmsten Fall brennts, jemand kommt nicht raus und stirbt, die Polizei stellt fest, dass das Fenster zu hoch war, bzw. dass die Leiter / Stufe fehlt...
     
  19. svjm

    svjm

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    Sie sollen gar nichts planen, auch keine wischi-waschi-Lösung. Hier haben sie einige Hinweise zu lesen bekommen. Was Sie letztendlich daraus machen, ist Ihre Entscheidung.

    Good luck
    svjm
     
  20. #20 Gast036816, 03.08.2011
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das eingangsthema mit der argumentation brh mit 1,20 m ist der raum nicht nutzbar, sondern erst ab 1,40 m, ist überhaupt nicht logisch. der raum ist besser nutzbar, wenn fest installierte stufen vor dem fenster sind? so kann ich das nicht nachvollziehen. der kniestock ist eher zu hoch geplant worden und die auflage 2. rettungsweg im dach wurde verpeilt.
     
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