Fenstertür bei Nachbesserungsarbeiten beschädigt

Diskutiere Fenstertür bei Nachbesserungsarbeiten beschädigt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein grosses Fenster, Festteil gekoppelt mit Dreh/Kipptür bestellt. Bei dem ersten Einbau stimmte die Höhe der Montage nicht. Der FB hat die Höhe...

  1. #1 Ansiedler, 16.07.2012
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    Ein grosses Fenster, Festteil gekoppelt mit Dreh/Kipptür bestellt. Bei dem ersten Einbau stimmte die Höhe der Montage nicht. Der FB hat die Höhe schnell korregiert. Wir waren zufrieden und, da wir ungern Schulden haben, die Leistung vollbezahlt trotz den kleineren Kratzer. Nun nach drei Monaten sind einige Schäden aufgetaucht. Eine Ecke im Rahmenprofil geplatzt. Die dreifache Verglasung wolbt sich leicht. Es ist leichte Neigung (2-3 mm) nach Aussen im oberen Teil des Festteils zu sehen, was auf Spannungen hindeutet. Bei der Nachbesserung wurde nur das Glas rausgenommen. Der Bauschaum oben ausgeschnitten, der Rahmen wurde mit den Keilen um 2 cm angehoben, neu verankert in der Laibung. Oben wieder nachgeschäumt, unten Dämmung eingesetzt und nachgeschaümt. Die Art dieser Ausführung hat uns damals nicht beunruhigt, da es ja deutsche Fachhandwerker waren. Nun müssen wir wohl auf erneute Nachbesserung bzw. Ersatz bestehen. Diese Arbeiten wollen wir begutachten lassen von einem Fachmann. Da es bei dem ersten Mal dem beratenden BauIng nichts aufgefallen war, wollen wir jetzt jemand "besseren" dafür haben. Ist da ein Sachverständiger von der Tischlerinnung oder von der IHK zuständig? Wer trägt die Kosten für die abschließende Begutachtung der Arbeit?
     
  2. #2 Gast036816, 17.07.2012
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    wenn du den sachverständigen bestellst, wirst du ihn erst einmal bezahlen müssen. ob du den anspruch auf erstattung des sachverständigenhonorars durch fensterbaubetrieb hast, hängt zumindest vom ausgang der feststellungen des sachverständigen ab. weigert sich der fensterbauer derzeit die mängel zu beseitigen?
     
  3. #3 Ansiedler, 17.07.2012
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    Leider kann ich den ganzen Umfang der Mängel und Schäden schwer einschätzen, deswegen wollte ich jemand haben, der es besser beurteilen kann. Ist eine neue Verglasung notwendig, sind nur Teile des Rahmenprofils zu ersetzen oder den ganzen Profil u s.w. Damit der Fensterbauer mich nicht mit lapidaren Kleinreparaturen abspeist. Der Mauerer soll demnächst endlich den Maueranschluß und Verputzarbeiten erledigen (bis jetzt haben wir auf ihn gewartet, nun wird er jetzt warten müssen). Damit man in ein Paar Monaten nicht wieder neuanfangen und mehr Stress sowie Kosten für die Beteiligten haben muß.
     
  4. #4 Ansiedler, 17.07.2012
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    Sonst würde ich den Fensterbauer jetzt erstmal nur zu Besichtigung einladen und er soll mir selbst anbieten, welche Mängel er sieht und was er bereit ist zu machen? Dann wird er wahrscheinlich auf die noch fehlende Arbeiten vom Mauerer verweisen. Oder vielleicht gerade, weil der Mauerer in das Werk des Fensterbauers noch nicht eingegriffen hat, sind die Schäden eindeutig dem zuzuschreiben? Viele Fragen, deswegen kann ich mit dem Fensterbauer nicht ohne Vorbereitung reden.
     
  5. uban

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    Ja so ist das, wer ahnungslos ist dem kann viel erzählt werden.
    Ohne SV wird es wohl nicht gehen.
     
  6. #6 Ansiedler, 30.07.2012
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    So, ich habe glücklicherweise eine Begutachtung von einem unabhängigen Tischler bekommen, der mir die Mängel noch mal bestätigt und neue aufgezeigt hat. Mein Tischler hat auf meine Mängelanzeige mit dem Schreiben, dass man wegen den Urlaubszeiten nicht in der Lage ist, mit den Nachbesserungsarbeiten in kürze zu beginnen, die gesetzte Frist wurde verstrichen. Muß ich wirklich warten bis er, seine Mitarbeiter oder Lieferanten alle schön aus dem Urlaub zurück sind? Wie lange ist denn akzeptabel? Die Glasscheiben könnten doch eventuell platzen und es sind schließlich noch Mauererarbeiten, die auch noch vor Herbst stattfinden sollen.
     
  7. #7 Gast036816, 31.07.2012
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    Gast036816 Gast

    du musst dem tischler nachweislich - schriftlich - eine frist und eine nachfrist mit ausreichender zeitvorgabe zur mängelbeseitigung einräumen. mit der aufforderung zur mängelbeseitigung mit nachfrist musst du dann auch die ersatzvornahme zu seinen lasten ankündigen. gibst du ihm jetzt eine neue mängelliste mit weiteren mängeln, beginnt das spiel erneut.

    wenn der tischler dir mitteilt, dass er urlaubsbedingt nicht kann, heisst das ja nicht, er verweigert die mängelbeseitigung.
     
  8. #8 Ansiedler, 01.08.2012
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    Vielen Dank! Die Mängelliste war komplett übermittelt (per Anschreiben). Also schreibe ich ihn noch Mal mit einer erneuten Fristsetzung an. Bei der "angemessenen" Fristlänge habe ich da Probleme. Die Produktionszeiten für die Fensterrahmen/Scheiben sind ja etwa 6 Wochen lang. Aber eine 6-wochige Frist empfinde ich für zu lang, wenn er sich evtl Zeit lässt und erst in 5,5 Wochen Mal vorbeischaut, um die Mängel erstmal persönlich zu begutachten. Welche Zeitvorgabe wäre dann angemessen bei so einem Produkt wie Fenster? Sind 7 Tage für die Bekanntgabe des verbindlichen Liefertermins genug?
     
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