Kaufvertrag mit veralteten Pläne

Diskutiere Kaufvertrag mit veralteten Pläne im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben im Januar 2013 eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Im Kaufvertrag haben wir auch 1:100 Pläne vom April 2012...

  1. #1 Etienne, 04.04.2013
    Etienne

    Etienne

    Dabei seit:
    04.04.2013
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Stuttgart
    Hallo,

    wir haben im Januar 2013 eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Im Kaufvertrag haben wir auch 1:100 Pläne vom April 2012 beurkunden lassen.
    Auf Nachfrage hat uns damals der Bauträger versichert, dass das die aktuellsten Pläne sind.

    Inzwischen hat uns der Bauträger so nach und nach gestanden, dass der Architekt eine Planänderung vorgenommen hat.
    Diese hat im Juli 2012 stattgefunden und wurde auch bei der Baubehörde zur Genehmigung eingereicht und von dieser im September 2012 genehmigt.
    Die Planänderung enthält leider einige Nachteile für uns:

    - 1 der 2 Gauben kann aufgrund der 3/4 Regel im Dachgeschoss nicht gebaut werden (Dachgeschoss darf laut Bebauungsplan kein Vollgeschoss werden)
    - ca. 3 m² Wohnflächenverlust durchgeänderten Eingangsbereich (Vorgabe der Baubehörde)
    - Raumverlust durch Absenkung der Kniestöcke im Dachgeschoss um ca. 15-20 cm

    Der Bauträger hat uns mitgeteilt von der Änderung der Architekten auch erst im Februar 2013 informiert worden zu sein. Dies ist jedoch wenig glaubhaft.
    Grundsätzlich sind wir immer noch an der Immobilie interessiert,jedoch haben wir duch die Änderung einen deutlichen Wert- und Wohnqualitätsverlust.

    Der Bauträger hat aufgrund der Änderung eine Neukalkulation gemacht in der er uns rund 1% des Kaufpreises nachlassen will.
    Das ist aus unserer Sicht deutlich zu wenig.

    Wie sollen wir weiter Vorgehen?
    - Liegt hier eine arglistige Täuschung des Bauträgers vor? Wäre hier auch ein Schadensersatz möglich?
    - Welche Wertminderung ist hier möglich? Wie kann die berechnet werden?
    - Wie müssen Änderungen zum beurkundeten Vertrag festgehalten werden? Durch erneute Beurkundung? Oder reicht ein Vertrag mit Minderleistung bzw. Gutschrift mit dem Bauträger aus?
    - Wie müssen solche Änderung der Finanzamt mitgeteilt werden (Stichwort Grunderwerbssteuer)?


    Viele Grüße
    Stefan
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vielleicht ja, vielleicht nein! Für eine arglistige Täuschung währt Ihr aber beweispflichtig!
    Viel Spass dabei, die zu beweisen, selbst wenn sie vorgelegen hätte!

    Ausserdem, selbst wenn Ihr die beweisen könntet - was sollte das bringen? Das hülfe nur beim Ausstieg aus dem Vertrag, aber nicht bei einer Abänderung desselben.

    Es gibt zwar Möglichkeiten, jetzt eine Wertänderung zu berechnen, nur ist das für Euch nutzlos! Der BT sagt: Die geänderte Bauweise verkaufe ich jetzt für xyz € Das sind dann zufällig 1% weniger als vorher. Es könnten auch 0,2 oder 7,3816 % sein - egal. Er macht Euch ein Angebot, das Ihr annehmen oder ablehnen könnt!
    Nehmt Ihr an, ist alles gut. Lehnt Ihr ab, werdet Ihr wohl aus dem alten Vertrag herauskommen. Dann muss Euch der BT wohl den Schaden (= Notarkosten) ersetzen.
    Dürfte für ihn günstiger sein, als Euch jetzt 3, 4 oder 5 % nachzulassen.
     
  3. #3 Baufuchs, 04.04.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    abgesehen davon, dass der Beweis der Arglist wirklich nicht viel bringen wird (ausser ggf. Rückabwicklung), könnte der gelingen, wenn der Bauträger als Bauherr die Bauantragsänderung im Juli 2012 unterschrieben hat.

    Auch die Genehmigung aus Sept. 2012 wurde sicher dem Bauherren (Bauträger) vom Amt zugestellt.

    Kenntnis von der Änderung wäre also wohl nachweisbar.
     
Thema:

Kaufvertrag mit veralteten Pläne

Die Seite wird geladen...

Kaufvertrag mit veralteten Pläne - Ähnliche Themen

  1. Kaufvertrag für Grundstück - was beachten?

    Kaufvertrag für Grundstück - was beachten?: Wir bekommen laut Gemeinde (Verkäufer) in der nächsten Zeit einen Entwurf des Kaufvertrags für das zugeteilte Grundstück. Ich gehe zwar davon aus,...
  2. Sanierung Holzbalkendecke durch BT - Kaufvertrag/Baubeschreibung

    Sanierung Holzbalkendecke durch BT - Kaufvertrag/Baubeschreibung: Hi zusammen, ich heiße Martin und stehe kurz vor dem Kauf meiner ersten Eigentumswohnung. Leider bringe ich selbst keinerlei Bauerfahrung mit...
  3. Kaufvertrag

    Kaufvertrag: Liebes Forum, wir haben mittlerweile eine Bestandsimmobilie im Blick, die wir gerne kaufen würden. Der Kaufvertrag liegt seit Freitag vor. Ich...
  4. Sonderwünsche werden nicht in Kaufvertrag aufgenommen

    Sonderwünsche werden nicht in Kaufvertrag aufgenommen: Guten Tag, wir möchten via Bauträger ein Reihenmittelhaus kaufen. Allerdings schließt es der Bauträger aus Anpassungen im Kaufvertrag bzgl...
  5. Bauleitung Vorgeschrieben bei Kaufvertrag mit Montageleistung?

    Bauleitung Vorgeschrieben bei Kaufvertrag mit Montageleistung?: Hallo Forum, vielleicht könnte ihr mir die Frage beantworten, da ich bei der Suche nicht fündig geworden bin. 1. Ist eine Bauleitung...