Haftung für fehlende Rückstausicherung

Diskutiere Haftung für fehlende Rückstausicherung im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, Leider mussten wir im vergangenen Jahr bei einem Starkregen feststellen, dass in der Einliegerwohnung im Untergeschoss Wasser...

  1. #1 Tiroler, 26.03.2007
    Tiroler

    Tiroler

    Dabei seit:
    17.07.2006
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Konstrukteur
    Ort:
    Mühlacker
    Hallo,

    Leider mussten wir im vergangenen Jahr bei einem Starkregen feststellen, dass in der Einliegerwohnung im Untergeschoss Wasser eingedrungen war. Dadurch, dass hier nur ein Steinboden verbaut ist, und das Wasser nur 3cm hoch stand, konnten wir noch von Glück reden. Es zeigte sich, dass das Wasser über die Duschwanne durch einen Rückstau in das Haus gelangt ist. Zugegebener Maßen hatte ich mich um dieses Thema nie gekümmert.
    Wir haben das Haus (Baujahr 1984) im Jahr 1993 gekauft. Bei den Kaufunterlagen waren auch die Baupläne enthalten, laut der für das Untergeschoss eine Hebeanalge geplant war.
    Tatsächlich gab es keine Absicherungsmaßnahme. Als erste Maßnahme ließ ich im vergangenen Herbst eine motorische Rückstaklappe von Kessel einbauen. Der Verkäufer, mit dem ich noch im Kontat bin, ist der Meinung, dass er für das Fehlen der Rückstausicherung nicht (mehr) haftbar ist.
    Muss ich die Kosten für einen nachträglichen Einbau vollständig selbst tragen? War beim Bau im Jahr 1984 (Baden-Württemberg/Raum Pforzheim) eine Rückstausicherung schon vorgeschrieben?
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Guckst Du in Urkunde!

    Was steht denn bezüglich der Beschaffenheit und evtl. Gewährleistung im Kaufvertrag?
     
Thema:

Haftung für fehlende Rückstausicherung

Die Seite wird geladen...

Haftung für fehlende Rückstausicherung - Ähnliche Themen

  1. Kaltwintergarten: Baubeginnsanzeige Bayern / Haftung gg. Falschberatung

    Kaltwintergarten: Baubeginnsanzeige Bayern / Haftung gg. Falschberatung: Hallo zusammen, ich hoffe ich bin in der Rubrik richtig. Ich habe leider keine passendere gefunden. Admins, bei Bedarf bitte entsprechend...
  2. Haftung Flüssigkunststoff auf Kellerabdichtung

    Haftung Flüssigkunststoff auf Kellerabdichtung: Hallo, Wer kann mir sagen, ob der Flüssigkunststoff Alsan quattro auf einer Dörken Delta Thene Kellerabdichtung hält? Bzw. Was ich für eine...
  3. Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?

    Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?: Hallo, unser Architekt hat es (mal wieder) versemmelt. Im Prinzip wurde uns versprochen, dass wir im Januar unseren Bauantrag einreichen,...
  4. Länge Stahlträger Einfluss Statik und Haftung

    Länge Stahlträger Einfluss Statik und Haftung: Hallo Experten, Im Rahmen einer Kernsanierung möchte ich eine tragende Wand entfernen. Ich habe einen Statiker beauftragt. Meine Fragen: 1) Ein...
  5. Haftung - Mitmachen ist Pflicht – auch für Bauherren

    Haftung - Mitmachen ist Pflicht – auch für Bauherren: Kommt ein Projekt ins Stocken, weil der Bauherr seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss dieser später etwaige Folgen selbst verantworten. Das...