Architektenhonorar bei Neubau auf Bestandskeller

Diskutiere Architektenhonorar bei Neubau auf Bestandskeller im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wenn auf einen bestehenden Keller ein Neubau EFH aufgesetzt wird, wie berechnet sich dann grundsätzlich das Architektenhonorar - wird der Bestand...

  1. #1 ChristianMa, 10.11.2009
    ChristianMa

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    Wenn auf einen bestehenden Keller ein Neubau EFH aufgesetzt wird, wie berechnet sich dann grundsätzlich das Architektenhonorar - wird der Bestand des Kellers bei den anrechenbaren Kosten werterhöhend einbezogen und (zusätzlich) ein Umbauzuschlag erhoben?

    Grüße Christian Martin
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja. Denn Maße und Anschlüße des Kellers an den Aufbau (oder umgekehrt) müssen ja berücksichtigt werden.
    Umbauzuschlag, wenn der Keller auch Innen und/oder aussen verändert wird.
    Dann aber mMn nur auf den Kelleranteil.

    Im Zweifel die Honorarberatung der zuständigen AK fragen.

    Auch und gerade im Zusammenhang mit den just umfangreich geänderten HOAI.

    MfG
     
  3. sepp

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    richtig, nur nach der neuen hoai gibt es keine "mitverarbeitende bausubstanz mehr" als bleibt nur der umbauzuschlag für den keller und die unmittelbar aufbauenden teile.
     
  4. #4 Manfred Abt, 10.11.2009
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    nette Wortschöpfung

    Ansonsten eher wie Sepp: da wohl Vertragsschluss noch bevorsteht gilt die neue HOAI. Deshalb keine Erhöhung der anrechenbaren Kosten durch "angemessene Berücksichtigung" der vorhandenen Bausubstanz, dafür Umbauzuschlag bis 80 %.
     
  5. sepp

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    nennt sich wirklich so in den meisten ghv und schiedsgutachten,
    da es sich um vorh. bausubstanz handelt die mitverarbeitet wird. eine andere wird nicht honoriert.
     
  6. #6 Manfred Abt, 11.11.2009
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    na ja sepp, bei dir werkelt die Bausubstanz aber selbst wohl fleißig mit
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2009
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    nicht verarbeitete
    Daher der Spruch.
     
  8. #8 ChristianMa, 11.11.2009
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    Danke für die Antworten.
     
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