Strommasten (20 kV) - Kosten?

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  1. #1 Joesy83, 23.02.2016
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    Hallo!

    Aufgrund eines Zubaues müssen wir eine Stromleitung (überirdisch, 20 kV) umlegen. Günstigste Alternative sei, laut Anbieter, einen Zwischenmasten zu setzen und das Kabel darüber umzuleiten. Ein simpler A-Masten reicht dafür. Der Anbieter meinte wir müssten für das Ganze ca. 10.000 - 15.000 Euro zahlen, da allein ein Mast fast 10.000 Euro kostet. Das kommt mir arg viel vor, das sind doch bloß 2 Holzmasten (~8 m lang, 40 cm Durchmesser) und ein Querbalken, mit ca. 1 m länge. Dazu natürlich die Aufhängung (heißt das so?) auf der die Kabel liegen. Dazu Betonsockel für die Masten, ich schätze so 1*1*1,5 m plus Aushubarbeiten.
    Hat da jemand eine Ahnung?

    Vielen Dank!
     
  2. R.B.

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    Mag sein, dass das teuer ist, aber was willst Du anders machen? Der "Besitzer" der Leitungen kann festlegen, wer, was, wo, und wie machen darf, und damit hat man meine Auswahl mehr.
     
  3. #3 Pruefhammer, 23.02.2016
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    Graz=Österreich=möglicherweise anders als hier in D.
    Wenn die Leitung über euer Grundstück verläuft, dann müsste es dafür ein Wegerecht geben für den VNB. Oftmals ist in einem solchen Wegerecht auch ausgeführt wer die Kosten bei Verlegung, Instandhaltung usw. zu tragen hat. Ist das Wegerecht als Last ordungsgemäß eingetragen und die Masten befinden sich auf der Trasse, die eingetragen ist, sehe ich da auch wenig Möglichkeiten, die Verlegung erfolgt auf euren Wunsch und damit auf eure Kosten. Ich würde mal hier in D vermuten, dass der VNB da durchaus einen nicht unerheblichen Spielraum hat, da ihr die geänderte Trassenführung wünscht, strenggenommen braucht er dem Wunsch erstmal gar nicht nachzukommen und könnte sich auf sein Wegerecht berufen.
     
  4. #4 Joesy83, 23.02.2016
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    D. h. er könnte - theoretisch - auch 50.000 verlangen? Die rechtliche Lage ist etwas kompliziert, die Leitung geht bereits über mein Grundstück. Es gab zwar mal eine Vereinbarung eines früheren GS- Besitzers, d.h. ich muss dafür aufkommen, aber es muss doch irgendwelche Richtlinien geben was sowas kostet, oder? Der nützt ja seine fast-Monopolstellung komplett aus.
    Wie dem auch sei - ich würde nur gern wissen ob es - rein technich - so so einem hohen Preis kommen kann.
     
  5. #5 Pruefhammer, 23.02.2016
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    Hallo,
    Die rechtliche Situation werden wir hier nicht klären können, zumal kein deutsches Recht zur Anwendung kommt. Liegt kein Wegerecht zu Gunsten des VNB vor, hättest du sicher gute Chancen es nicht bezahlen zu müssen, scheint aber bei dir ja nicht der Fall zu sein.
    Nun, rechtlich würde ich es so sehen: zum einen braucht er nicht zu verlegen, es ist eine freiwillge Leistung für die erstmal Vertragsfreiheit gilt. Ob man (ich bleibe mal im deutschen Recht) etwas machen könnte bei einem völlig überzogenen Preis wegen ungerechtfertigter Bereicherung, Wucher oder dergl. mögen Juristen sich zu äußern. Wie du schreibst geht es ja erstmal darum,ob der Preis tatsächlich duetlich überzogen ist. Dazu müsste der VNB seine Kalkulation offenlegen, ob man in dazu zwingen kann, wage ich mal zu bezweifeln.
    Grundsätzlich ist der Preis aber für mich nicht völlig unrealistisch:
    Anfahrt, Tiefbauarbeiten mit Ausheben der Grube, einsetzen und abstützen des neuen Masts und betonieren
    neue Anfahrt nach dem der Beton ausgehärtet ist und entfernen einer prov. Abstützung, freischalten der 20kV Leitung, Erdung etc. Dann Umlegen des Leiterseile, dies wird auch nicht so einfach möglich sein, da jetzt vermtl. zu kurz, d.h. ein Stück Leiterseil muss jeweils eingefügt werden.
    Das alles stellt durchaus einen gewissen Aufwand da, bei dem ich die genannte Zahl von 10-15k€ als nicht völlig unrealistisch einschätze. Was mir fehlt ist ein realistischer Preis für den Mast, 10k€ halte ich für etwas hoch gegriffen und passt auch nicht zu der Aussage, dass alles zusammen 10-15k€ kosten soll. Hier wäre ja der restliche Aufwand nur 0-5k€, was mir recht wenig erscheint. Vielleicht hat ja hier noch jemand einen Zahlenwert für den Preis des Masts, dann kann man das noch besser einschätzen.
     
  6. #6 Joesy83, 23.02.2016
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    Danke mal @Pruefhammer!
     
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