Offenlegung der Kalkulation?

Diskutiere Offenlegung der Kalkulation? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen z.Zt. mit Bauträger eine Doppelhaushälfte und sind im Großen und Ganzen auch zufrieden. Haben aber zum Glück auch etwas Ahnung...

  1. #1 Sverige, 18.06.2006
    Sverige

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    Hallo,

    wir bauen z.Zt. mit Bauträger eine Doppelhaushälfte und sind im Großen und Ganzen auch zufrieden. Haben aber zum Glück auch etwas Ahnung und können denen so auf die Finger schauen. Unser Problem stellt sich folgendermaßen dar, in der Baubeschreibung ist als Parkett ein Eicheparkett beschrieben worden. Wir wollen aber auf keinen Fall dieses Eiche-Parkett sondern ein Buche-Parkett. Jetzt will der Parkett-Verleger 90€ Aufpreis pro m2. Das erscheint uns etwas übertrieben, denn das Eiche-Parkett war jawohl auch nicht umsonst. Wir überlegen nun, den Parkett-Anteil aus dem Vertrag zu nehmen. Der Bauträger würde uns dann ca. 4000€ gutschreiben für die 100 m2 Parkett. Das erscheint uns wiederum ein bißchen wenig. Können wir Einsicht in die Kalkulation und Angebote verlangen oder haben wir da Pech?
     
  2. Quelle

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    er scheibt dir nur soviel gut, dass sein gewinnanteil unverändert ist.
     
  3. Robby

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    Normalerweise

    wird der sowas garantiert nicht machen!

    Der EK > VK Preis ist ja inklusive seines Kalkulierten Wagnis- /Gewinnanteiles. Wenn die Preise für Eiche jetzt steigen, werden sie doch auch sicher nicht mehr zahlen wollen als zu Vertragsbeginn auch wenn er dann seine Kalkulation offenlegt.... Oder würden sie das ;-)
     
  4. Uli R.

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    90€/m² Mehrpreis resultieren wohl kaum aus einem bloßen Wechsel der Holzart von Eiche auf Buche bei ansonsten unveränderter Parkettart
     
  5. #5 Olaf (†), 18.06.2006
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    Ich will ja..

    Sverice und allen anderen nicht den Optimismus nehmen:
    Du hast mit dem BT einen gültigen Vertrag, der Eiche-Parkett enthält. Piepegal, was er dort kalkuliert hat: Letztendlich biste auf seinen Good Will angewiesen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2006
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    Und 4T....

    für 100 m² sind 40 €/m². Das ist für ein Eiche Mosaik 8 mm gar nicht mal schlecht gerechnet.
    Und 90 € + für Buche 15mm Nutzschicht als Zweischichtstab ist auch nicht den kleber innenvergolden.
    Mfg
     
  7. #7 Thomas B, 19.06.2006
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    90 EUR Mehrpreis???

    ...na das ist aber wirklich knackig. Wenn Ihr BT Ihnen 40 EUR/m² vergütet, kann man wohl davon ausgehen, daß 50-55 EUR/m² kalkuliert waren. Darauf 90 EUR hieße ja, daß der m² Parkett 140 - 145 EUR kosten soll. Das liegt -aus meiner Erfahrung- deutlich über 100% über dem realistischen Preis.

    Andererseits: Sie werden es sicher immer wieder in diesem Forum gelesen haben: Das ist die krux an den tollen Festpreisen; weicht man später von den vertraglich vereinbarten Festlegungen ab, ist das der Startschuß um knackige Nachträge anzudienen, die die Taschen der BT/GU füllen.

    Also entweder das schicke Eiche - Parkett nehmen oder dieses aus dem Auftragsumfang herausnehmen und später dann selber ein Buche - Parkett verlegen lassen.

    Sie werden wohl irgendeine dieser Kröten schlucken müssen. Eine Offenlegung der Kalkulation können Sie nicht erzwingen.

    Grüßla

    Thomas
     
  8. PeMu

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    Feindbild BT/GU: So ist es auch nicht. Was viele vergessen: Kostengünstig wird's nur, wenn alles einheitlich ist. Die individuellen Leistungsänderungen haben auch noch einen Rattenschwanz an weiteren Änderungen.
    Und der Handwerker kalkuliert jetzt anders. Nur auf die geänderte pos. bezogen. Und da ist schon die Neigung die Verluste auszugleichen.

    Man kann es auch rausnehmen und ganz in eigener Regie vergeben. (Dann weiß man, was man da am Hals hat.)
     
  9. #9 Thomas B, 19.06.2006
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    @PeMu

    ..sehe ich nicht ganz so. Ich will auch nicht das Feindbild BT/GU erneut heraufbeschwören, es sind dies aber schon die Dinge, die immer wieder auffallen.

    Mal ehrlich 40 EUR/m² erstatten ist ja noch im Rahmen, aber Mehrpreis von 90 EUR/m² für Buche-Parkett, also das Standard-Parkett des deutschen Häuslebauers ist doch schon etwas....na sagen wir mal.....interprationsbedürftig. Der Mehraufwand für den GU ist minimal: Tausche Eiche gegen Buche! Klar es ist ein gewisser Aufwand; er muß sich darum kümmern, hat somit "Arbeit" die er sonmst so vielleicht nicht hätte, aber dennoch....90 EUR...ts ts ts....

    Gruß

    Thomas
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2006
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    Öhhhhmmmmm...

    Thomas...
    Eiche für Pfirsich € wird Eiche rustikal 8 mm Mosaik sein. Oder wie sagte ein bekannter Bodenleger :smoke Brennholz auf dem Fussboden.
    Wenn ICH von den Bauherren Buche Parkett genannt kriege, läuft das in der Regel auf Stabparkett oder Zwei-/Mehrschichtparkett mit ordentlichen Nutzschichtdicken hinaus. Und da schlackerst mit den Ohren, wenn Du die Preise von z.B Junkers hörst. Und da wir nicht wissen, was der Bauherr tatsächlich ausgesucht hat, würde ich die 90 € + erstmal nicht grundsätzlich verteufeln.
    Mfg
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Jau

    das Thema gaaanz unterschiedliche Qualitäten kommt dann noch dazu.
     
  12. #12 Sverige, 19.06.2006
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    neues von der Parkett-Front

    Ich habe heute mehrere Parkett-Verleger besucht und mir entsprechende Angebote machen lassen. Also die 40€ für das Eiche-Parkett liegen im Rahmen, aber ein Buche-Parkett für 130€ konnte ich nicht auftreiben. Das von uns gewünschte Parkett ist zwischen 50 und 75€ pro m2 zu haben. Von daher werden wir die Position aus dem Vertrag nehmen lassen, wenn nicht ein akzeptabler Preis zu stande kommt.
     
  13. #13 Harald W., 20.06.2006
    Harald W.

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    Sverige..

    Nein.Punkt.

    Leistung herausnehmen und selber vergeben.
     
  14. #14 Carden. Mark, 20.06.2006
    Carden. Mark

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    und sich wundern

    wie wenig der GU/BT hierfür nachläßt.
     
  15. #15 Baufuchs, 20.06.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum wundern?

    Der Bauherr hat mit dem BT einen Vertrag über die Erbrigung dieser Leistung.
    Was hier mit "Herausnehmen der Leistung" beschrieben wird, ist eine Vertragskündigung (wenn auch nur teilweise, bezogen auf den Gesamtvertrag).
    Zu Kündigung siehe VOB/B, § 8:
    Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB).

    Tipp, der zwar dem Fragesteller nicht hilft:
    Alle Leistungen VOR Vertragsabschluss exakt festlegen.
     
  16. #16 Sverige, 23.06.2006
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    Erstmal danke für die Antworten. Der BT und der Parkettleger sind sich auch noch nicht einig geworden, von daher hoffen wir jetzt einfach mal auf einen anderen Parkettleger.
    Ich bin da wohl etwas verwöhnt, weil ich beruflich Brücken bauen lasse und da müssen mir die Unternehmer immer ihre Kalkulationen und NU-Angebote offen legen. Wäre hier halt auch schön gewesen, aber wir warten jetzt mal ab.
     
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