Abrechnung Aushub

Diskutiere Abrechnung Aushub im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein Problem bei der Abrechnung des Baugrubenaushubs. Bei der Angebotseinholung für den Aushub wurde vom "Bauleiter" ein...

  1. Wizard

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    Hallo,

    wir haben ein Problem bei der Abrechnung des Baugrubenaushubs.
    Bei der Angebotseinholung für den Aushub wurde vom "Bauleiter" ein Volumen von ca. 300 m³ angegeben.
    Auf Grund dieser Angabe wurde auch der Auftrag an den Aushubunternehmer erteilt - natürlich mit dem darin enthaltenen Vermerk, daß die Abrechnung entsprechend dem Aufmaß erfolgt.
    Der Aushub erfolgte Mitte März 2006. Leider konnte ich in der Zeit nicht dauernd auf der Baustelle anwesend sein, da gerade unser Sohn zur Welt kam. Leider wurde sehr viel der Erde abgefahren und ich konnte erst relativ spät bremsen und veranlassen, daß der Aushub auch auf dem Nachbargrundstück gelagert wird.
    Das Aufmaß wurde dann im Mai gemacht, mir jedoch nicht zur Prüfung/Unterzeichnung vorgelegt.
    Die Rechnung vom Aushubunternehmer wurde Anfang Oktober erstellt und darin war dann eine Aushubmenge von fast 700 m³ berechnet.
    Zu dem Zeitpunkt war die Baugrube schon weitgehend verfüllt und somit auch nicht mehr nachvollziehbar, welche Menge Aushub auf dem Grundstück gelagert war (Aushub € 1,80/m³-Abfuhr € 14,80/m³). Ebenso ist auch die gesamte Aushubmenge nicht mehr 100%ig nachvollziehbar.

    Welche Möglichkeiten habe ich die Sache anzufechten? Schließlich erhielt ich das Aufmaß erst mit der Rechnung als schon wieder verfüllt war. Grundsätzlich widersprochen habe ich der Rechnung sofort.
     
  2. #2 Ingo Nielson, 05.02.2007
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    lässt sich doch ganz einfach errechnen...
    hinweis: einige bauunternehmer sind der meinung, sie könnten abweichend vom angebot die aufgelockerte menge abrechnen und legen ganze berge von bescheinigungen der deponie vor....
    liegt´s vielleicht daran?
     
  3. Wizard

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    Das "Problem" ist, daß auch das Geländeniveau verändert wurde und angeblich der Geländeschnitt nicht gestimmt hätte, und das Niveau in Wirklichkeit höher gewesen wäre.
     
  4. #4 Ingo Nielson, 06.02.2007
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    lässt sich doch alles rekonstruieren. außerdem müsste der unternehmer das erstmal anmelden und zweitens nachweisen.
     
  5. #5 Friedhofen, 06.02.2007
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    Das vorhandene, vor Baugrubenaushub

    befindliche Gelände läßt sich auch im nachhinein noch durch amtliche Pläne beim Katasteramt aufgrund von Höhenlinien nachvollziehen, zwar nicht auf den Zentimeter aber bis auf ca. 20 Zentimeter. Wenn auf den angrenzenden Grundstücken keine Veränderungen vorgenommen wurden könnte man auch hieraus Geländeschnitte nachvollziehen und ihr Gelände interpolieren.
    Nun zur Masse:
    Laut VOB/B § 2, Abs. 3.1 Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfaßten Leistung oder Teilleistungum nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.
    Abs. 3.2 Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
    Abs. 8.2 Eine Vergütung steht dem Auftragnehmer jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des AG entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden.
    Beispiel:
    Baugrube: Kelleraußenmaße + i. M. auf jeder Seite 1,50 m bei einer Tiefe von 2,00 m (angen. 12,00 * 12,00 =(12,00+2*1,50)*(12,00+2*1,50)*2,00=
    400,000 cbm.
    Mehrmenge zulässig ohne besonderen Hinweis = +10 % = 40,000 cbm =
    Gesamtmenge von 440,000 cbm.
    Abzug Baukörper+Splitt 0,50 m breit rundum = (12,00+2*0,50)²*2,00= 338,000 cbm.
    1. Boden seitlich lagern: 440,000 cbm - 338,000 cbm = 102,000 cbm
    2. Boden laden und abfahren = 380,000 cbm.

    In der Regel erkennt ein Tiefbauer nach Absteckung der Baugrube, wieviel Massen bewegt werden, da die Außenmaße und die Tiefe vorgegeben sind.
    Hier hätte dem Auftraggeber bereits eine Anmeldung auf Mehrmassen und demzufolge Mehrkosten erfolgen müssen.

    Wie groß ist denn ihr Neubau?
    Wie tief war die Baugrube?
    In der Bauplanung sind die vorhandenen Geländehöhen eingezeichnet?
    Im Schnitt ist die mittlere Tiefe nach zu vollziehen?
    Sollten die Geländehöhen in ihrem Plan nicht mit der Örtlichkeit übereingestimmt haben, hätte der Tiefbauer dies bei der Absteckung der Baugrube bemerken müssen.

    Also zusammen setzen, Architekt (oder Planfertiger), Bauunternehmen (der den Aushub durchgeführt hat -evtl. mit Baggerführer-) und Bauherr und die Massen nachvollziehen.
    Gruß
     
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