Nutzungsänderung von Kellerraum zu Gästezimmer

Diskutiere Nutzungsänderung von Kellerraum zu Gästezimmer im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet. Ich hatte heute in meiner Mittagspause eine interessante Diskussion zum Thema...

  1. #1 Markymax, 05.06.2012
    Markymax

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    Hallo zusammen,
    ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet. Ich hatte heute in meiner Mittagspause eine interessante Diskussion zum Thema Nutzungsänderung.
    Es geht darum, dass ein Kellerraum bewohnbar gemacht werden soll. Der Kellerraum erfüllt nicht die Anforderungen der LBO BW an Aufenthaltsräume, er hat nur ein kleines Fenster (weniger als 1/10 der Raumfläche) und ist nur 2,20m hoch - das ist ja kein Problem, da es ein Kellerraum und kein Aufenthaltsraum ist.
    Darf man als Eigentümer des EFH (oder auch DHH) diesen Kellerraum für sich selbst bewohnbar machen (isolieren, tapezieren, streichen, ...), um ihn z.B. als Gästezimmer (wenn mal Freunde zu Besuch sind und übernachten wollen) nutzen zu können? Oder wird aus dem Kellerraum durch diese "Umbaumaßnahme" automatisch ein "Aufenthaltsraum" und aus einer z.B. 5-Zimmer DHH eine 6-Zimmer DHH?
    Es geht also nicht darum, diesen Raum zu vermieten oder das Haus irgendwann mal als 6-Zimmer DHH verkaufen zu können. Es geht lediglich darum, ob man für das "bewohnbarmachen" eines Kellerraumes die Genehmigung des Bauamtes braucht, welche dann eben an den genannten Forderungen zu Raumhöhe und Fensterfläche scheitern würde.
     
  2. #2 Gast036816, 05.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht scheitert es eher am 2. fluchtweg aus dem keller raus.
     
  3. #3 Krypton, 05.06.2012
    Krypton

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    Wenn es nicht vermietet werden soll.... who cares ???
     
  4. Baumal

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    der erste ist der staatsanwalt, der cared,
    sollte es einmal zu einem unglück kommen, du schlaubold.
     
Thema: Nutzungsänderung von Kellerraum zu Gästezimmer
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  1. kellerraum bewohnbar machen

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