Gebäudehöhe 7m?

Diskutiere Gebäudehöhe 7m? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo alle, ich interessiere mich für ein schönes Grundstück - leider gibt es ein Problem, wenn ich den B-Plan richtig verstehe: Dort ist eine...

  1. Davess

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    Hallo alle,

    ich interessiere mich für ein schönes Grundstück - leider gibt es ein Problem, wenn ich den B-Plan richtig verstehe:
    Dort ist eine maximale GH (Gebäudehöhe von 251 m über NN angegeben - unser Grundstück hat auf dem Plan eine Höhe von 243-244 m NN).

    II Geschosse sind zulässig - mir ist nur nicht klar, wie das funktionieren soll, die OK Bodenplatte liegt ja auch etwas über dem Boden. Flachdach ist ausgeschlossen, min. 20° Neigung sind für Pultdächer vorgeschrieben. Da kann man sich na nur einen Quader mit 21° Pultdach reinbasteln - und das bei allen Grundstücken - grausam. Oder übersehe ich hier was?

    Wir würde gerne mit Satteldach bauen, 45°, aber dann kommen wir (je nach Breite) auf 7,5-8m GH. Wie groß sind generell die Chancen dass man so etwas doch genehmingt bekommt?

    Daves
     
  2. Davess

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    GRZ ist 0,3 - auch wenn das nicht direkt hilft. Aber da die Grundstücke hier relativ teuer (ca. 300 €/m2) und damit klein sind, ist "in die Breite gehen" keine echte Option. Unser Grundstück ist ca. 460 m2, Baufenster 11 m breit und eigentlich wollten wir so 11x10 m bauen.

    Mit der Höhe geht das aber wohl leider nicht.

    Daves
     
  3. #3 Thomas B, 28.11.2012
    Thomas B

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    Wie ist denn die Gebäudehöhe definiert? Firsthöhe? Mittlere Höhe zw. Traufe und First? Höhe des Fußbodens im obersten genutzten Raum (also OKFFB des Spitzbodens zB)
     
  4. #4 Baufuchs, 28.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Scan mal die Festetzungen vom B.-Plan und stell die hier ein.
    Alternativ (falls die Stadt den B.-Plan ins Netz gestellt hat) Link zum B.-Plan.
     
  5. Davess

    Davess

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    01.JPG 02.JPG 03.jpg 04.jpg

    Ich hoffe das funktioniert so - der B-Plan ist leider ein PDF,

    1. Bild: Grundstücksplan mit Höhenangaben
    2. Bild: Festlegung GH (Gebäudehöhe) für Grundstück
    3. Bild: Definiting GH
    4. Bild: Beschränkung Dachneigung

    Davess
     
  6. #6 Baufuchs, 28.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verzwickte Festetzungen.

    Die Festsetzung 2-geschossig bedeutet ja nicht (wie Du glaubst), dass man ein "echtes" 2-geschossiges Haus bauen kann/darf.
    Gem. BauONW ist das DG dann ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als 75% seiner Grundfläche eine Höhe von mehr als 2,30m hat. (Gemessen von OKFB im DG bis OK Dachhaut. Würde jemand auf Deinem Grundstück ein Pultdachhaus mit 10m "Giebelbreite" unter Beachtung der max. Gebäudehöhe und min. Dachneigung bauen, wäre das baurechtlich ein 2-geschossiges Haus.

    Würde jemand ein Haus (wieder 10m Giebelbreite/1m Drempel/30° SD) und unter Einhaltung der o.a. überigen Festetzungen bauen, wäre auch dies -sofern auf beiden Traufseiten größere Dachausbauten (Gauben oder Flachdachausbauten) bauen, wäre auch das ein 2-geschossiges Haus.

    Zur Verdeutlichung hänge ich mal eine Skizze an.
    Pult.jpg

    Mit einem fitten Architekten kannst Du trotzdem aus dem Grundstück was rausholen.
     
  7. #7 Tafelsilber, 28.11.2012
    Tafelsilber

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    Ohne Titel.jpg


    Wie wäre es denn mit einem flach geneigten Satteldach? Dafür scheinen ja keine Beschränkungen zu bestehen und 2 Vollgeschosse sind auch zulässig. Oder übersehe ich hier irgendwas?
     
  8. #8 Baufuchs, 28.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Tafelsilber, deine Skizze hat einen kleinen Fehler.

    Du bemisst die 7m ab OK Fußboden EG. Dem ist aber nicht so.
    Die 7m sind die Differenz zwischen Geländehöhe und First.

    Grundsätzlich würde das aber klappen.

    Interessant in diesem Zusammenhang wäre zu wissen, ob das Gelände dessen Höhen im Plan angegeben sind höher oder tiefer liegt als die Strasse.
     
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