Stützmauer genehmigungsfrei ?

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  1. Posent

    Posent

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    Hallo. Wir haben ein Grundstück mit leichter Hanglage und möchten dies etwas mehr begradigen/einebnen. Das Grundstück befindet sich in NRW. Selbstverständlich werden wir mit den neuen Nachbarn darüber sprechen, möchten aber natürlich vorher über die Rechtslage bescheid wissen. Die L-Steine (Stützmauer) sollen am Ende unseres Grundstücks gesetzt werden (zwischen uns und den Nachbarn) und max. 60cm hoch sein. Folgende Bauordnung haben wir im Internet gefunden:

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) § 65 (Fn 16, 10) Genehmigungsfreie Vorhaben,

    Einfriedungen, Stützmauern, Brücken
    13. Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, im Außenbereich nur bei Grundstücken, die bebaut sind oder deren Bebauung genehmigt ist,
    14. offene Einfriedungen für landwirtschaftlich (§ 201 des Baugesetzbuches) oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich,
    15. Brücken und Durchlässe bis zu 5,0 m Lichtweite,
    16. Stützmauern bis zu 2,0 m Höhe über der Geländeoberfläche,


    1.) Ist das richtige Bauordnung ? Müssen wir noch eine Vorschrift beachten ?
    2.) Hiernach dürfen wir also "theoretisch" eine Mauer von 2 Meter höhe zwischen uns den Nachbarn setzen ? Geplant ist natürlich nur 60cm...
     
Thema: Stützmauer genehmigungsfrei ?
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