Abstandsflächen Garagenkomplex

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  1. Mamp

    Mamp

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    Liebe Teilnehmer dieses Forums,

    geplant ist ein Garagenkomplex - Gesamtlänge ca. 25m, Höhe ca. 2,50m - in Sachsen.

    Derzeitige Bebauung des Nachbargrundstücks ist ein mehrgeschossiges Mietshaus welches parallel zur Straße direkt auf der Grundstücksgrenze steht. In dessen Verlängerung am Giebel anschließend sollen nun die Garagen entstehen.
    Die Garagen selbst werden vom Grundstück aus angefahren (also nicht direkt von der Straße aus), aufs Grundstück gelangt man über eine gesicherte Zufahrt.

    Wie verhält sich das nun mit den Abstandsflächen?
    Dürfen die Garagen direkt mit der Rückwand auf der Grundstücksgrenze zur Straße errichtet werden - also direkt in der Verlängerung der bestehenden Bebauung?
    Bzw. ist es möglich 1,5m von der Grundstücksgrenze einzurücken?


    Ich habe schon die ganze Zeit versucht etwas genaueres dazu zu finden, nur leider ohne Erfolg bzw. mit einigen Wiedersprüchen - daher meine Frage.


    Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.

    Schöne Grüße
    Mamp
     
  2. Mamp

    Mamp

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    keiner einen Tipp für mich??
     
  3. sobdog

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    Eine Zeichnung wäre vielleicht nicht schlecht um zu Verstehen, was du meinst.

    Generell gilt wohl Garagen dürfen auf die Grenze gesetzt werden. Aber ich glaube nur bis zu einer max. Länge von 9m.
    Und zumindest bei uns muss die Garage min. 6m von der Straße entfernt sein, damit man davor noch mit einem Auto stehen kann und nicht bei der Ausfahrt aus der Garage direkt auf der Straße steht.
     
  4. Mamp

    Mamp

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    [​IMG]

    Danke schon mal für die Antwort.
    hier mal ein Foto... rechts befindet sich die Straße. In der Verlängerung des zu sehenden Giebels sollen an der Straße die Garagen entstehen. Zufahrt ist vom Grundstück aus, Rangier-Abstände etc. fallen also Straßenseitig nicht an.
    Die Garagen sollen entweder direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden, besser aber 1,5m von der Straße entfernt mit dieser kleinen vorh. Böschung + Hecke.
     
  5. Mamp

    Mamp

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    niemand noch eine Antwort für mich?
     
  6. oberh

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    Hi Mamp!

    Am Besten gehst Du mal zu Deinem Bauamt und erkundigst Dich dort.

    In NRW darf max. an einer Grenze 9 m - aufsummiert an mehreren Grenzen 15 m verbaut werden.

    Eure Bauordnung wird ähnliches aussagen.

    Wenn bei Euch z.B. kein Bebauungsplan besteht, wird wohl § 34 BauGB greifen.
    Wenn es also nicht "ortsüblich" ist - sprich in der direkten Umgebung existiert kein solches Bauwerk an der Straße - dann sehe ich schwarz.

    Da viele Vorschriften nun mal aber Auslegungssache sind - ab zum Bauamt - freundlich sein und hoffen ;)
     
  7. Mamp

    Mamp

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    Alles geklärt...

    Garagen können bezugnehmend der Häuserfront 1,5m zurück gesetzt werden, aus optischen Gründen, Geländeregulierung etc. auch besser - wurde auch vom Bauamt+Stadt so gesehen.
    9m an einer Grenze und aufsummiert an mehreren Grenzen trifft nur zu wenn die Garagen keine eigenen Abstandsflächen besitzen um ein "einmauern" zu verhindern. Hier sind diese aber vorhanden und liegen nur im öffentlichen Bereich 1,5m über der Grenze - somit kein Problem.

    Danke sobdog und oberh für die Hilfe
     
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