Zweites Haus/ Miete als Finanzierer?

Diskutiere Zweites Haus/ Miete als Finanzierer? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Freunde des Forum, wir prüfen derzeit ob wir auf unseren Grundstück ein weiteres Haus bauen können. Das ältere Haus, welches wir noch...

  1. #1 luciluci, 25.05.2009
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    Hallo Freunde des Forum,

    wir prüfen derzeit ob wir auf unseren Grundstück ein weiteres Haus bauen können. Das ältere Haus, welches wir noch bewohnen, ist technisch ok (neu Heizung, Fenster).

    Wir denken darüber nach dieses Haus zu vermieten, wobei die zu erzielende Miete bei 1000 - 1200 Euro/ monatlich liegt (Hamburg, gute Wohnlage). Eine Grundschuld ist eingetragen und würde neu belastet werden. Das Geld würde dann in das neu Haus fließen -ist dann damit unbelastet (lt. Dr. Klein - kein Problem). Der Mietertrag wird dann natürlich durch den Zins und Tilgung gemindert - bzw aufgebraucht.
    Vorstellen könnten wir uns ein Energiesparhaus 55 - 1 1/2 geschossig. Bei drei Kindern gibt es ja etwas Unterstützung. Ich habe nichts gegen ein Fertighaus und keine hohen Ansprüch (bis auf möglichst einen Keller), da das Haus ggf. später auch vermietet werden soll. Klar mit Mietausfall und Reparaturen sind einzurechnen. Ggf. muß man noch etwas zuzahlen, dieses wäre aber machbar. Ich schätze erstmal, daß wir für das Vorhaben Minimum180.000 Euro benötigen.

    Ich stehe am Anfang und möchte von Euch gerne wissen, was so alles zu bedenken ist oder ob Ihr gleich sagt, das funktioniert nicht!

    Schon jetzt danke für Euren Rat und Anregung.
     
  2. #2 pauline10, 25.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also Geld würde ich nicht mehr in ein Mietobjekt stecken.
    Trotzdem werde ich bauen und auch evtl. einen Teil vermieten, weil das Objekt so groß wird. Aber nur deswegen.

    Wenn du Mietnomaden erwischst, kannst du auch in -Schwierigkeiten kommen.

    In den letzten 2 Moanten konnte man sein Geld verdoppeln, zumindest 30 bis 50 % waren realistisch.
    Wer allerdings, wie ein "Unternehmensberater" auf der HV der Commerzbank offenbarte, sein ganzes Geld in 400.000 Aktien der Commerzbank steckte und damit einen Verlust von 15 pro Aktie "erzielte" hat sich als Berater disqualifiziert.

    Man nimmt nicht eine 'Aktie, schon garnicht eine Commerzbank, schaut nicht zu wie es immer weniger wird, sondern sucht sich eine solide Firma, die auch Geld verdient.

    pauline
     
  3. #3 Baufuchs, 25.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorsicht

    damit:
    kenne mich zwar nicht mit den Förderregeln in Hamburg aus, aber da diese sich in den einzelnen Bundesländern sehr ähneln, prüfen ob Förderung überhaupt gewährt wird, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist.

    In NRW z.B. wäre es nicht möglich, ein vorhandenes Haus zu vermieten und parallel Förderung für einen Neubau zu erhalten.
     
  4. #4 luciluci, 25.05.2009
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    Glaube kaum das man schlechter gestellt wird. Wenn einer viel Geld besitzt, hat er trotzdem ein Anrecht auf Förderung - maßgeblich ist das Einkommen.
    In erster Linie baue ich ein Haus und erfülle alle Fördervorgaben. Aber mit einer Zweckbindung liegst Du gar nicht so verkehrt. Ggf. muß der KFW-Anteil doch auf den Neubau laufen. Haben die solche Vorschriften? Wer kann mehr dazu sagen?
     
  5. #5 Baufuchs, 25.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    in Bezug auf Öffentliche Förderung

    Wohnungsbau ist die Aussage "wer viel Geld besitzt hat trotzdem Anspruch auf Förderung" nicht korrekt.

    Vorhandenes Wohneigentum schliesst Öffentliche Förderung aus Landesmitteln (nicht KfW) grundsätzlich aus. Der Zweck öffentlicher Fördergelder ist es, solchen Bevölkerungsschichten Wohneigentum zu ermöglichen, die
    1.) nicht bereits Wohneigentum haben
    2.) bestimte Einkommensgrenzen einhalten
    3.) die Belastung aus der Finanzierung ohne Fördermittel nicht tragen können

    Ist also gem. Pkt. 3 soviel Eigenkapital vorhanden, dass sich ohne Förderung eine tragbare Belastung ergibt, wird nicht gefördert.

    Der Ausschluß von Förderungen nach 1.) und 3.) läuft unter dem Begriff "ungerechtfertigte Förderung".
    Den gibts auch in Hamburg. Guckst du hier auf Seite 22 Nr. 3.1 5. Absatz

    Für Ungläubige:
    Den Sachverhalt mit der WK-Hamburg besprechen.
     
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