Aufwand/Kosten Baubegleitung/Bauüberwachung

Diskutiere Aufwand/Kosten Baubegleitung/Bauüberwachung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, uns wird ein GU unser EFH (WF ca. 135qm) bauen. Um den Bau "überwachen" zu lassen, haben wir uns ein Angebot dazu machen...

  1. #1 tcdiscoz, 03.04.2008
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    Hallo zusammen,

    uns wird ein GU unser EFH (WF ca. 135qm) bauen. Um den Bau "überwachen" zu lassen, haben wir uns ein Angebot dazu machen lassen. Um es einzuschätzen würde mich interessieren, wieviele Stunden im "Normalfall" für den Überwacher/Gutachter anfallen. Unser Angebot umfasst ca. 10h bei einem Stundensatz von ca. 120EUR.

    Viele Grüße,

    TC
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Was Ihr wollt.

    Wie soll die Kontrolle ablaufen, wie oft soll kontrolliert werden, Fixtermin oder "auf Zuruf", Aktennotiz oder ausführliches Protokoll????


    MfG
     
  3. lawyer

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    Ich meine, dass hier eine Abrechnung nach Stunden ausgeschlossen ist. Zeithonorar nur bei anrechenbaren Kosten unter EUR 25.565 (§ 16 II HOAI).
    Möglich wäre eine Preisvereinbarung, wonach der Überwacher 2,3 % der anrechenbaren Kosten erhält (§ 19 IV HOAI).

    Wie oft der Architekt dann den Bau überwacht, ist seine Sache und muß Sie nicht kümmern. Denn der Architekt schuldet dann nicht nur ein Bemühen, sondern einen Erfolg (= Entstehenlassen eines mangelfreien Bauwerks). Also Finger weg von einer Stundenvereinbarung. :biggthumpup:
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2008
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    Klar - das geht NUR nach Stunden oder nach zu vereinbarendem Einheits-/Gesamtpreis.
    Denn es hier NICHT um LP 8, sondern um eine BQÜ. Und die ist kein Bestandteil des Leistungsbildes der LP 8, somit besondere Leistung.
    Also ist das Honorar und dessen Grundlage auszuhandeln.

    MfG
     
  5. #5 tcdiscoz, 03.04.2008
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    Gibt es dazu bestimmte Standard-Vorgehen oder wies häufig bei "normalen" Einfamilienhäusern gemacht wird ?

    Wir dachten an das Überprüfen der einzelenen Gewerke mindestens einmal während Erstellung und bei Zahlungsaufforderung dazu. Ich bin allerdings offen für Empfehlungen / Anregungen, da wir zum ersten Mal bauen ...
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich empfehle folgendes

    - Prüfung der Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis
    - Prüfung der Abdichtung vor anfüllen und Geländegestaltung
    - Prüfung des Rohbaus vor Putz und Verkleidungsarbeiten
    - Prüfung nach Putz Estricharbeiten jedoch VOR Belägen und Fliesen
    - Begleitung bei der Abnahme

    Ausreichend bei "kleineren" leicht zu behebenden Fehlausführungen = Aktennotiz und Hinweis

    Bei der Befürchtung gröberer Ausführungsfehler welche Überdeckt werden könnten oder im Nachhinein bei der Abnahme nicht mehr überprüft werden können = ausführliche Stellungnahme mit Vergleich des Ist- und Sollzustandes.

    Eine alleinige Abnahmebegleitung ist wenig hilfreich
     
  7. lawyer

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    FRAGE: Was soll denn der Unterschied sein? Welche LEISTUNG steckt hinter einer BQÜ? :confused:
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.04.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Gegenfrage - was ist daran LP 8 ?????
    Keine reegelmäßige Kontrolle in Abständen von max. ein paar Tagen, eher täglich, sondern nur 3 - 10 Termine in der Bauzeit.
    Keine Ausführungsplanung als Kontrollbasis, keine LV´s.
    Nur ne schwammige Baubeschreibung des GÜ
    Dafür aber:
    Ausführliche Dokumentation der Baustellenbesuche.
    Recherche zu ggf. seltenen Konstruktionen
    Kontrolle auch der techn Gewerke (gar kein Bestandteil der LP 8 Gebäude!!!!)

    Das einzige, was BQÜ und LP 8 gemeinsam haben, ist das Haftungsrisiko.

    Interessant ist auch, daß Sie ein EFH automatisch der HZ III zuordnen
    Ein EFH kann auch locker HZ IV sein (sogar zu über 50 %)

    Ausserdem - rechnen wir doch mal
    Baukosten (reine) 200.000 = anrechenbare Kosten rd. 168.000 €
    Davon 2,3 vH = 3.865,55 + Merkelstreuer = 4.600 €
    Oder anders 3.865,55 / 70 €/Std = 55,22 Std.
    Macht bei (durchaus realistischen) 10 BQÜ Terminen 5,522 - also rd. 6 Std.
    Wenn ich als sinnvolles max. für den Anreiseweg mal ne halbe Stunde ansetze, hab ich 5 Std. Zeit für Besuch und Dokumentation.
    In der Regel brauchts aber nicht wesentlich mehr als 1,5 vor Ort + 1 Std im Büro.
    Macht 2,5 * 70 = 175 € Schnapp bei jedem Termin.

    Au ja - her damit :bounce: :bounce: :bounce: :bounce:

    Also immer vorher rechnen, was wo wie Sinn macht.

    MfG
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Sinn und Zweck einer externen Baubegleitung ist es ja auch die Maßnahmen des Planers zu prüfen.
     
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