Sanitärinstallation Efh Neubau

Diskutiere Sanitärinstallation Efh Neubau im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo und erstmal guten Tag, mein erster Auftritt hier im Forum. Daher bitte schon mal vorab Entschuldigung, falls meine Frage im falschen Teil...

  1. #1 matra530, 02.05.2004
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2004
    matra530

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    Hallo und erstmal guten Tag,
    mein erster Auftritt hier im Forum. Daher bitte schon mal vorab Entschuldigung, falls meine Frage im falschen Teil gelandet sein sollte.
    Beim Efh Bau hat man ja leider keinen Schallschutz im Bereich der Sanitärinstallationen (es sei denn, man wußte dass vorher und hat das gesondert vereinbart...).
    Unser Problem sind die Kunststoffwasserleitungen die in den Wandschlitzen (Poroton) liegen und auf den letzten 10 bis 20 cm blank eingeputzt worden sind. Im Estrich sind sie in Dämmhüllen verpackt und im Wandübergang sind sie in Kunststoffrohren verlegt. Diese wurden allerdings eben vor den vor dem Winkelstück, an dem das Eckventil später angeschraubt wird, bereits abgeschnitten. :irre

    Ein vom Gericht bestellter Gutachter, der auch andere gravierendere Mänge (falsch verlegte und nicht fachgerercht befestigte Dampfsperre, verzogene Haustür, Treppe mangelhaft.....) aufnahm, kam zu folgender Erkenntnis:
    Kein Mangel, da die Leerrohre nur der Längenausdehnung der Wasserleitungen dienen. Die letzten paar cm wären da unwichtig. Alles in Ordnung :eek: .
    Nun finde ich nichts, was mir weiterhilft.
    Da der Gutachter in anderen Bereichen schon den Vogel abgeschossen hat (Mit Acryl "angeklebte" Dampfsperren sein nicht so schlimm :wow ...) ist man natürlich vorsichtiger.
    Wo kann ich Informationen finden, wie eine Sanitärinstallation in diesem Fall fachgerecht auszuführen ist?
    Lebe im Raum Hannover.
    Grüße
    Andreas
     
  2. jimmi

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    Hallo,
    ich würde keinen Gutachter vom Gericht nehmen sondern einen eigenen beauftragen. Wie das mit den Kosten ist müssen Sie selber wissen ob das Ihnen wert ist.
    Gruss Erich
     
  3. #3 Jürgen V., 10.09.2004
    Jürgen V.

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    der selbstbestellte sollte auch vom Gericht zugelassen sein, sonst ist es Geldverschwendung.
     
  4. Eric

    Eric

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    Die Aussage, im EFH sei kein Schallschutz geschuldet, ist unzutreffend. Dies ergibt sich insbesondere nicht aus der DIN 4109. Denn diese enthält sich im EFH-Bereich lediglich der Anordnung von Schallschutzwerten, weil sie dies der Vereinbarung der Parteien überläßt.

    Was an Schallschutz im EFH vom Unternehmer geschuldet ist, muß daher den getroffenen Vereinbarungen der Parteien entnommen werden.

    In der Regel enthält der Vertrag keine ausdrückliche Regelung, weil es am Problembewußtsein der Bauherren fehlt.

    Dann kommt es darauf an, wie der Vertrag hinsichtlich der Schallschutzanforderungen auszulegen ist. Dabei ist ein Kriterium, was für ein Material vereinbart/verlegt worden ist. Der BGH hat hierzu - vereinfacht ausgedrückt - folgende Überlegung: Wenn die Parteien die Verwendung eines bestimmten Materials vereinbaren und mit diesem Material bei ordnungsgemäßer und fachgerechter Verarbeitung bestimmte Schalldämmwerte zu erreichen sind, diese aber wegen handwerklicher Fehlleistungen tatsächlich nicht erreicht werden, dann ist das Gewerk mangelhaft.

    In Ihrem Fall dürfte es also darauf ankommen, welche Rohre sind vereinbart/verbaut worden und welche Schalldämmwerte erreicht man damit bei ordnungsgemäßer Arbeit. Hilfreich können insoweit die Angaben und Verlegeanleitungen des Herstellers der Rohre sein.

    Bei den Heizrohren berichten Sie von Dämmhüllen. In der Regel haben Dämmhüllen zwei Funktionen: Wärmedämmung und Schalldämmung > konkret Körperschallentkopplung zur Unterbindung der Übertragung von Fließgeräuschen in den Baukörper. Hierzu die Herstellerangaben durchsehen, gegebenfalls beim Hersteller nachfragen. Wenn die Dämmhülsen auch körperschallentkoppelnde Funktion haben, wovon erfahrungsgemäß auszugehen ist, dann müssen die Rohre + Dämmung so verlegt werden, daß die Körperschallentkopplung auch überall gegeben ist. Dann wäre zu fragen, ob bei der Ausführung, wie sie bei Ihnen erfolgt ist ( habe ich leider nicht ganz verstanden ), Schall in den Baukörper eingeleitet wird.

    Bei den Rohren in den Wänden + " Leerrohre " wäre ähnlich
    zu fragen/ vorzugehen.

    Der Gutachter wurde vom Gericht bestellt. Also läuft bereits eine Klage oder ein selbständiges Beweisverfahren. Sie können davon ausgehen, daß das Gericht von der Materie wenig Ahnung hat. Also hilft jetzt nur noch ein Gegengutachten durch einen privat beauftragten öbv Sachverständigen. Dieser muß das Gutachten des Gerichtsgutachters " zerpflücken ". Wenn Sie schreiben, daß der Gerichtsgutachter das Verkleben der Dampfbremse ( eine Dampfsperre hätte einen sd-Wert von > 1.500 und wäre aus Alu )mit Acryl für in Ordnung hält, dürfte dies nicht allzu schwer fallen.

    Nicht Bange machen lassen: Es ist nicht ungewöhnlich, daß Gutachter von den Gerichten als unfähig abberufen werden. Sie müssen lediglich mit Hilfe eines Privatgutachters genügend " Munition " sammeln.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wenn der gutachter sagt, auf die letzten 20cm kommt´s nicht drauf an, konterst du: "lt. enev ist rohrdämmung vorgeschrieben - wo steht die zulässigkeit einer abweichung"?

    ot:
    fehlt da nicht was? "... müssten"? "abberufen werden müssten"?
     
  6. Eric

    Eric

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    Den Hinweis auf die ENEV halte ich nicht für so durchschlagend. Denn die ENEV hat einen anderen Schutzzweck > Energieeinsparung durch Dämmung. Beklagt werden Schallbelästigungen. Dafür reicht eine Kontaktstelle zum Baukörper, während eine Kontaktstelle für die Wärmedämmwirkung ( noch ) völlig unerheblich sein kann.

    Ich meinte " werden " .......... allerdings unter der Voraussetzung
    daß das Gerichtsgutachten stichhaltig widerlegt ( zerpflückt ) wird.
     
  7. #7 BTopferin, 13.09.2004
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    Hallo Matra530

    mein Beileid. Habe auch mehrere Mängel im Haus und bin auch teilweise von Gerichts-SVs sehr enttäuscht.

    Schallprobleme gibt es bei mir auch. Die Schallprobleme zwischen die Häuser (RH) wurden gemessen und bewiesen. Aber ehrlich gesagt, die Schallprobleme direkt IM Haus, also Schallschutz im Bereich der Sanitärinstallationen, sind eigentlich viel, viel lauter. Besonders die Dusche, welche meiner Meinung nach viel lauter im Schalfzimmer ist als im Bad. (Keine Vormauerung, und die 8 cm-stark Gipsdielwand musste geschlitzt werden, um Duschwanne einzubauen... :mauer )

    Schallschutz bei mir ist mittlerweile einfach ein Witz geworden. Ich habe schon zahlreiche "Schall-Vorführungen" für Freunde und Bekannte gemacht. Die sind ohne Ausnahme immer von der Dusche-Lautstärke im Schlafzimmer sprachlos. "Extrem" beschreibt das Problem dort gar nicht ausreichend... :fleen

    Der Schallschutz-SV vom Gericht hat es aber abgelehnt, dieses Problem überhaupt zu messen. Und weil der Schlitz (Dusche) nicht mehr sichtbar ist, der "haupt" Gerichts-SV hat überhaupt keine Stellungnahme geschrieben und deshalb: "kein Mangel". :mauer

    Meiner Meinung nach (Achtung! Laie!!!), Du kommst wahrscheinlich nicht weiter ohne Privatgutachten. Halt uns auf dem Laufenden.

    Viel Gluck.

    Grüße,
    bto
     
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