Suche nach dem Anteil von Lohnkosten an den Gesamtkosten!

Diskutiere Suche nach dem Anteil von Lohnkosten an den Gesamtkosten! im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin Student der FH Münster und zur Zeit mit meiner Diplomarbeit beschäftigt. Dazu bin ich auf der Suche nach prozentualen...

  1. Tissi

    Tissi

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    Hallo zusammen,

    ich bin Student der FH Münster und zur Zeit mit meiner Diplomarbeit beschäftigt. Dazu bin ich auf der Suche nach prozentualen Kosten für Lohn auf die Gesamtkosten bezogen.
    Also ich möchte wissen, wie viel Prozent der Angebotssummefür reine Lohnkosten (Mittellohn ASL), also ohne Umlagen anfallen.

    Beispiel: Mauerarbeiten vergeben für 200.000€

    Frage: Wie viel Prozent von den 200.000 € entfallen sür Lohnkosten.

    Bitte um Hinweise zu Erfahrungswerten oder statistischen Werten. Hab schon viel gesucht, das statistische Bundesamt liefert solche Zahlen nicht, lediglich solche die, zwar die Personalkosten angeben, aber auch Kosten für Fremdleistungen. Ich suche aber Personalkosten für reine Eigenleistungen, wie z.b. Maurerarbeiten.

    Würde mich freuen, wenn mir Jemand ungefähre Werte, oder noch besser, Literatur oder Internettquellen dahingehend angeben könnte.

    Bedanke mich im voraus.

    Tissi
     
  2. Jonny

    Jonny

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    Hi
    Die Aufschläge auf Lohn und Material müssen theoretisch Firmenspezifisch ausgerechnet werden.Stichwort Betriebsabrechnungsbogen !
    Ungefähr so:
    Also alle Kosten erfassen :von nicht direkt verrechenbaren Löhnen bis zu Miete,Betriebsausrüstung,Porto,usw.
    Das ganze zum direkt verrechenbaren Lohn ins Verhältniss setzen ,und du hast den Zuschlagssatz.:D (so ungefähr)
    Ist bei uns Teil der Meisterprüfung Umfang: 10Seiten und ca. 1Std Zeit.
    Wennst du's fürs Studium brauchst frag doch Unternehmer in deiner Gegend,vielleicht veräts dir einer.
    Hab einen im Netz gefunden : http://www.ernstwetzel.com/homepg12/babbsp1l.pdf

    Grüsse
    Jonny
     
  3. #3 OK, 30.06.2006
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2006
    OK

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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2006
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    Es gibt keine Werte...

    die nach dem Motto "Material * x,y = Preis" funktionieren.
    Mal ein Beispiel.
    Zweimal die gleiche Wand mauern. Einmal mit Kleinformaten (1 - 3 DF), einmal mit Großtafeln.
    Kleinformate billig, aber Zeitintensiv.
    Großtafeln sind schnell verarbeitet, aber teuer.
    Man kann nicht mal pauschal sagen, eine Wand von z.B. 10 * 2,5 m ist mit Großtafeln preiswerter zu erstellen als in Kleinformaten. Bei manchen Firmen mag das stimmen, bei anderen eben nicht.
    Und selbst wenn Materialien und Bauteile als gegeben gesetzt werden, finden sich Schwankungen in den Preisen (die im wesentlichen aus Lohn herrühren) von bis zu 40 % :wow . Nu sag mal ein Unternehmer dem anderen, er könne nicht rechnen.
    Alles immer unter der Prämise KEINE Schwarzarbeit, kein Lohndumping.
    Also vergiß Deine Faktoren mal wieder.
    Híerzu mal Kontakt den Kalkulationsabteilungen großer BU aufnehmen.
    MfG
     
  5. Bruno

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  6. #6 Hundertwasser, 02.07.2006
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    Eventuell über eine Bauinnung anfragen. Die haben oft statistische Werte. Die können allerdings arg schwanken, wie hier schon angesprochen.
     
  7. SV-AG

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    Eine genaue "Rechnung" wirst du nirgens finden, da solche Berechnungen auch gewerksabhängig sind. So hat ein Installateur mit Sicherheit höhere Materialkosten ( abhängig von den Objekten ) im Verhältnis zum Lohn, als z.B. ein Maler, welcher deine Wände anlegt.
    Beispiel1: Ein Tischler montiert eine Zimmertür.
    Material (Halbfertigprodukt): ca. 200 € ; Montage: ca. 55€.
    Beispiel2:
    Ein Tischler montiert eine sehr hochwertige Hausabschlußtür eines renomierten Herstellers:
    Material: ca. 6500€ ; Montage: ca. 300€.


    Innerhalb eines Gewerkes kann es schon solche gravierenden Unterschiede geben.
    Wie bereits ein Vorredner sagte: Wenn du es genau wissen willst, mach dir die Mühe und besuche Handwerksbetriebe und frage die Meister aus.
    PS: Nimm deinen Studentenausweis mit. Vermutlich bekommst du dann bessere Auskünfte.

    Viel Glück.
     
  8. Tissi

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    Guten morgen,

    danke danke für die Antworten.

    Mir ist aber schon bewusst, dass es dazu keinen genauen Werte gibt. Es geht hier um einen hypothetischen Nachweis der Auskömmlichkeit von Kalkulationen. Über die prozentualen Lohnkosten, wollte ich anhand des Mittellohnes eine Stundenzahl errechnen und diese mit denen laut Kalkulation vergleichen. Das ist eine Schätzung laut 287 ZPO, deswegen ist eine Bandbreite ausreichend.

    So also nochmals danke und drückt die Daumen, habe noch 3 Wochen bis zur Abgabe.

    Tissi
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2006
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    Damit....

    kannst ganz böse auf die Nase fallen, wenn es um einen (fiktiven) Streit um die Höhe von Preisen geht.
    Im Streitfalle sind erstmal die Kalkulationen offen zu legen und diese zu prüfen. Und auf der Grundlage sind dann Nachträge zu beurteilen, die sich nicht aus den Hauptpositionen ergeben.
    So was ist mühseelig und undankbar.
    MfG
     
  10. Tissi

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    Hallo Ralf,

    es geht in keinster Weise um Preise, sondern nur um die kalkulierte Stundenzahl. Also ob die Leistung bei ungestörten Verhältnissen hätte erbracht werden können, "Plausibilitätsnachweis". Hab natürlich mehrere Nachweismöglichkeiten, aber einer davon ist halt die Schätzung der Lohnkosten anhand statistischer Werte mit Umrechnung in Stunden über den Mittellohn.

    Welche Frge mich auch sehr beschäftigt, ist die Sache, auf welche Kalkulationsgrundlage man solche Plausibilitätsnachweise bezieht. Die allgemeine Literatur ist sich nich einig. ALso nochmal es geht nicht um Preise, sondern nur um die Bauzeit! Deswegen bin ich der Meinung, der Plausibilitätsnachweis muss sich auf die Auftragskalkulation beziehen, oder sogar auf die Arbeitskalkulation!

    Wer meint was anderes?

    Gruß Tissi
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn ....

    es darum geht, zu ermitteln, ob Firma X ihren Auftrag innerhalb von einer Woche (z.B. gemäß Terminplan) hätte schaffen können oder ob die Vorgaben bereits so unsinnig waren, daß es nie hätte funzen können ( z.B. Mauerwerk EFH in einem Tag), hat der Anteil der Arbeitszeit am Preis überhaupt keine Auswirkung mehr. Denn damit kann man/frau nur ermitteln wie viele Stunden im Mittel angefallen wären. Ob diese aber über (z.B) 4 Wochen mit 2 Gesellen oder in 1 Woche mit 8 Gesellen erbracht worden wären, ist nicht ablesbar, denn in beiden Fällen ergeben sich 320 Std Lohnanteil.
    MfG
     
  12. Tissi

    Tissi

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    Hallo Ralf,

    ist schon richtig. Es geht ja auch darum, die Gesamtstunden zu ermitteln, die dann später mit der Dokumentation (Tagesberichte enthalten Zahl der Arbeitskräfte je Tag) oder der Personal-Kapazitätsplanung verglichen werden können. So soll plausibel nachgewiesen werden, dass mit dem geplanten Personal die Leistung in der Zeit XY hätte bewältigt werden können, oder auch nicht.
    Das ist wie gesagt eine Schätzung und nach 287 ZPO zulässig. Genauere Nachweise können sowieso erst nach der Leistung gemacht werden, wo auch feststeht, welche Leistungen jetzt genau ausgeführt wurden (Wahlpositionen, Alternativpositionen, etc.)
    Dieser Nachweis über den prozentualen Lohnanteil kann oder könnte vorher gemacht werden, quasi als Eigenkontrolle.

    Gruß Tissi
     
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