Luft- & Trittschall - DHH

Diskutiere Luft- & Trittschall - DHH im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Forumsgemeinde! Ich habe ein Problem welches einerseits bereits zur genüge diskutiert wurde (wir hören die Nachbarn vor allem auf der...

  1. #1 escapology2112, 15.09.2015
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    Hallo Forumsgemeinde!

    Ich habe ein Problem welches einerseits bereits zur genüge diskutiert wurde (wir hören die Nachbarn vor allem auf der Treppe), aber andererseits hat sich das ganze mit diversen Schallmessungen verkompliziert.

    Kurz zur Ausgangssituation:
    Eingangs sei erwähnt dass ich aus Österreich komme. Es wurden 2012/13 von einer Genossenschaft 5 DHH gleicher Bauweise im Eigentum gebaut. Wir haben eine dieser DHH gekauft bzw. sind im August 2013 eingezogen.
    Uns ist bald aufgefallen, dass wir die Nachbarn (um die 50 Jahre alt) vor allem beim Stiegen steigen hören, aber nicht nur. Auch der (etwas zu laute) Fernseher war hörbar (inzwischen verwenden unsere Nachbarn Kopfhörer). Und wenn Sie Besuch haben und lachen und scherzen klingt das teilweise so, als säßen Sie bei uns im Wohnzimmer. Unsere Hauptschallquelle als Jungfamilie ist unser Sohnemann. Den hört man im Nachbarhaus auch ganz gut ;)
    Wir verstehen uns zum Glück gut mit den Nachbarn, und dahingehend gibt es kein Problem.

    Bauweise:
    Die Reihenhäuser wurden ab dem EG zweischalig mit „Klimabloc RB 20 VZ FW Plan“ ausgeführt. Als Trenneinlage wurden Mineralfaser-Trittschalldämmpakete verwendet (3cm?). Die Kellerwände wurden im Bereich der Treppe zweischalig, im restlichen Bereich einschalig ausgeführt. Die STB-Decke zwischen KG und EG wurde durchgehend betoniert (ohne Trennfuge). Die Treppen sind Betonfertigteile, im An- und Austritt wurden Elastomer-
    unterlagen verwendet. Im Bereich der Haustrennwände wurden zusätzlich zwei entkoppelte Treppenauflager analog dem Plan (Plan Nr. 4316) vom 18.11.2005 ausgeführt. Beim Stiegenaufgang wurde im Bereich der Geschossdecke ein STB-Träger in Ortbeton ausgeführt und beidseits eine XPS-Dämmplatte eingelegt und diese verputzt.
    2 x 1,5 cm Innenputz
    Die Trittstufen sind ein Holzbelag (d = 2,0 cm lt. Bestandsplan) der auf die STB-Stiege geklebt ist.
    Die Fassade ist ein Vollwärmeschutz, durchgehend über beide DHH, verputzt ohne Trennfuge.

    Problem:
    Aufgrund der Geräusche habe ich eine Schallmessung angefordert, natürlich im Wissen des Risikos, dass ich es ggf. selbst zahlen muss, sollte alles im Normbereich sein. Nun gut, die Schallmessung wurde von einem Ingenieurbüro für Bauphysik durchgeführt, welches schön langjährig für die Genossenschaft Schallmessungen durchführt. Die 2 kennen sich also.
    Nun gut, die Messung wurde durchgeführt (, und es kam folgendes heraus:

    Luftschall:
    Bew. Standard-Schallpegel-differenz DnT,w(C;Ctr): 57 (-2/-5) dB
    Anforderung lt. BO-NÖ, ÖNorm B8115-2: ≥ 60 dB
    Die Anforderung der ÖNorm B 8115-2 Tabelle 3 wird nicht erfüllt.

    Trittschall:
    Bew. Standard-Trittschallpegel L`nT,w(Cl): 49 (-2) dB
    Anforderung lt. BO-NÖ, ÖNorm B8115-2: ≤ 43 dB
    Die Anforderung des Trittschallpegels laut ÖNorm B 8115 Tabelle 6 wird nicht erfüllt.

    Allgemeine Ratlosigkeit, warum wieso weshalb? Alle beteuerten dass bei der Bauausführung aufgepasst wurde, und keiner kann sich erklären wie das sein kann.
    Messungen in einem anderen Doppelhaus haben "ähnliche" Werte ergeben. Das Protokoll liegt mir jedoch nicht vor.

    Nun gut, nach Beratung der Genossenschaft mit dem Ingenieurbüro und der Baufirma wurde die Fassade getrennt (also Putz und VWS auf einer Breite von ca. 5cm weg), ohne wirklich zu wissen warum bzw. ohne der Hoffnung dass sich etwas verbessert. Auf einer Seite wurde dies komplett von oben bis unten gemacht, auf der anderen Seite vom Dach bis herunter auf ca. 2m Höhe (da gibt es eine Terassentrennwand aus Beton).
    Danach erneute Messung.

    Luftschall:
    Bew. Standard-Schallpegel-differenz DnT,w(C;Ctr): 58 (-1/-5) dB

    Trittschall:
    Bew. Standard-Trittschallpegel L`nT,w(Cl): 47 (-2) dB

    Verbesserung - Schlussfolgerung: schneiden wir die restlichen 2m VWS+Putz auch noch auf.
    Erneute Messung. Ergebnis: wieder schlechtere Werte. Da hab ich kein Protokoll erhalten...

    Nun ist die Ratlosigkeit natürlich noch größer...

    (Zwischenzeitlich wurde auch eine Messung mit einer Akustischen Kamera gemacht, wo visualisiert wurde, dass sich die Luftschallübertragung offenbar primer an einem bestimmten Punkt im Stiegenhaus befindet.)

    Nun gut, was tun? Ein neuer Sachverständiger muss her - durch Baufirma beauftragt.
    Anderes Messverfahren (Messung gleichzeitig in beiden Häusern).
    Ergebnis:

    Luftschall:
    Bew. Standard-Schallpegel-differenz DnT,w(C;Ctr): 61 (-1; -5)dB

    Bew. Standard-Trittschallpegel L`nT,w(Cl):43 (-2)dB

    Toll somit sind wir im Normbereich. Alles ok oder?

    Nun steht Messbericht gegen Messbericht. Die Genossenschaft und die Baufirma erklärten natürlich die letzte Messung für richtig. Bzw. wird jetzt noch eine dritte Firma beauftragt, eine Messung durchzuführen...

    An der Tatsache dass wir die Nachbarn hören hat sich aber trotzdem nichts geändert. Meine Frage ist nun, können wir auf die ersten 3 Messungen beharren, sollen wir sowieso die neue Messung abwarten? Kann das ursprüngliche Ingenieurbüro für Falschmessungen zur Verantwortung gezogen werden? Das Problem ist ja, wir haben ihn nicht beauftragt, sondern die Genossenschaft.
    Wie sollen wir generell weiter vorgehen? Die Genossenschaft will ja bei den Nachbarn vor der nächsten Messung noch die Stiegen anheben (?) und "eine neue Schalldämmeinlage wird im Bereich unter der ersten Stufe im EG montiert.(Arbeiten vom Keller aus ). Mauerwerk links ( Spindelbereich ) und rechts ( Mauerstutzerl) liegt nicht an Stiege, ebenfalls ist der Estrich und Laminat nicht mit der Betonstufe verbunden,wurde bei letzter Messung festgestellt und überprüft."

    Achja noch etwas: Der Schlitz in der Fassade wurde mit einem Alustreifen zugeklebt, in den Schlitz kam eine Rohrdämmschale (!) die da einfach reingestopft wurde. Inzwischen löst sich dieser Alustreifen (also es sind eigentlich 3 sich überlappende) schon wieder von selbst von der Fassade. Wir haben zwar ursprünglich zugestimmt, dass dies so gemacht wird, ohne genau zu wissen, ob dies wohl ordnungsgemäß sein kann (weit weg vom ursprünglichen Zustand) und es hier nicht ev. zu Problemen mit Tau, Kondenswasser kommen kann - weil das ganze ist ja bei weitem nicht dicht...

    Vielen Dank fürs lesen!

    LG aus Österreich
     
  2. R.B.

    R.B.

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    War dieses Messverfahren nach B8115-2 überhaupt zulässig? Wenn nicht, dann hätten die gemessenen Werte nur informativen Charakter. Wenn ja, dann wäre zu ergründen wie es zu der doch erheblichen Messabweichung kommen konnte. Wurde vielleicht in unterschiedlichen Etagen des gebäudes gemessen?

    Schallpegel kann man mit dem Gehör nicht objektiv einschätzen denn jede Person reagiert anders auf bestimmte Schallpegel. Was auch immer wieder unterschätzt wird, bei der Schallpegelmessung ergibt sich über die Frequenz aufgetragen, eine Kurve. So kann bei niedrigen Frequenzen die Schalldämmung deutlich schlechter sein obwohl die bewertete Schalldämmung noch im grünen Bereich liegt. Als bewohner habe ich davon nichts wenn im oberen Frequenzbereich die Schalldämmung 80dB beträgt während im für mich interessanten Frequenzbereich vielleicht nur 40dB erreicht werden (Zahlen jetzt willkürlich gewählt).

    Der verwendete Stein war in meinen Augen nicht die beste Wahl. Als einschalige Wand würde er bei einer Rohdichte knapp über 600kg/m3 nur eine Schalldämmung von etwa 47dB erreichen. In der Kombination als Trennwand kriegt man das vielleicht noch in Richtung 60dB, aber da spielt dann auch die Fuge mit rein die in Deinem Fall anscheinend nur 3cm beträgt. Die Bodenplatte ist jaauch nicht getrennt, und wer weiß, vielleicht spielt auch der "Umweg" über das DG eine Rolle. Ich unterstelle jetzt einfach einmal, dass sich in der Trennwand keine Installationen, Schächte o.ä. befinden.

    Meine Vermutung, es sind die vielen Kleinigkeiten die die Schalldämmung Stück für Stück ruinieren. Hier 1 dB, da 1dB, dort noch 1dB und schon war´s das, gerade wenn die Trennwand sowieso schon hinsichtlich Schalldämmung auf Kante genäht war.

    Das Zitieren von Gerichtsurteilen erspare ich mir jetzt denn die wären auf Österreich sowieso nicht anwendbar. Wenn die B8115-2 quasi vertraglich vereinbart war, dann wäre halt nur nachzuprüfen ob die dort genannten Grenzwerte auch eingehalten werden. Hierzu wäre das Messverfahren heranzuziehen das in der Norm aufgeführt ist. Höhere Grenzwerte wirst Du nachträglich aber nicht mehr einfordern können. d.h. Wenn die Messung eine Luftschalldämmung ≥ 60 dB ergibt dann war´s das. Geliefert wie bestellt.
     
  3. #3 escapology2112, 15.09.2015
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    Danke für die Antworten.

    Er bezieht sich in seinem Prüfbericht darauf, also gehe ich davon aus.

    Darum gibt es jetzt ja noch eine Messung eines Dritten.

    Nein, die Messwerte die ich genannt habe waren alle im selben Raum (Wohnraum mit offener Stiege).

    Bei den ersten 3 Messungen wurde immer nur der Wohnraum mit Stiegenaufgang gemessen. Bei der 4. Messung des anderen wurden auch das Bad und das Schlafzimmer im OG gemessen, welche sich ebenfalls an der Trennwand befinden. Das Bad hat auf Nachbarseite noch eine Vorwand (wegen den Installationen für die Badewanne) und es ergab sich ein Dämmwert von 72dB, und im Schlafzimmer ohne Vorwand von 67dB.

    Korrekt.
     
  4. R.B.

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    hmmm..ein Unterschied von theoretisch bis zu 10dB zwischen EG und OG ist eher unüblich. Ich hätte hier eher eine Differenz im niedrigen einstelligen Bereich erwartet.

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann wurde auch die Kellerdecke (EG Boden) an einem Stück erstellt, sprich keine Trennung zwischen den Haushälften. Das verschlechtert zwar die Schalldämmung aber ich kann mir dadurch die hohe Differenz zwoschen EG und OG nicht erklären.

    Bei Schallmessungen hat man schnell 1-2dB Differenz beisammen, selbst wenn jeder mit kalibriertem equipment arbeitet. Die 4dB sind aber schon etwas viel des Guten. Wenn die Toleranzen so hoch wären könnte man sich gleich alle Messungen sparen und Messwerte würfeln.
     
  5. #5 escapology2112, 15.09.2015
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    Das "Problem" ist, bei den ersten 3 Messungen wurde nie im OG im Bad und Schlafzimmer gemessen, da wir hier auch subjektiv nichts hören. Habe also dazu keine Referenzzahlen fürs OG.

    Ja lt. Bauleiter ist die Kellerdecke wohl aus einem Stück, die Decke zwischen EG und OG ist getrennt.

    Das dachte ich mir auch...
     

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  6. #6 escapology2112, 15.09.2015
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  7. R.B.

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    Die Kurven haben schon eine gewisse Ähnlichkeit, aber die Pegeldifferenz zieht sich durch die komplette Kurve hindurch, mal mit mehr oder weniger Abweichung.
    Für mich sieht das aus, als wenn hier irgendwie 3dB im Messergebnis stecken die da nicht rein gehören. Prüfaufbau? Messgerätekalibrierung? Da kann ich nur raten. Die stärkeren Abweichungen bei hohen und niedrigen Frequenzen könnten auf Messaufbau hindeuten. Da bewege ich mich aber schon auf verdammt dünnem Eis.
     
  8. #8 escapology2112, 15.09.2015
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    Auch hier fällt eine mehr oder weniger konstante Pegeldifferenz auf.
     
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