Unterfangen unserer Giebelwand...

Diskutiere Unterfangen unserer Giebelwand... im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, es ist schon mitten in der Nacht und ich bin grün vor Sorge... kann mir jemand Tipps geben? Aaalso: Wir haben eine...

  1. #1 Nicolli, 13.07.2008
    Nicolli

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    Hallo zusammen, es ist schon mitten in der Nacht und ich bin grün vor Sorge... kann mir jemand Tipps geben? Aaalso: Wir haben eine Doppelhaushälfte bauen lassen, sie ist gerade fertig, in zwei Wochen ist Abnahme.
    Sie steht auf einer Bodenplatte (ohne Keller) und Streifenfundamenten. Jetzt schreib ich mal ab was da zu Gründung steht: Bewehrung Q257 unten und Q335 oben 5.0/2.15, 48 Stück Betonstahl 12mm a 6m, Beton C20/25, mit Frostschürze. Die Giebelwand ist 9m lang, darauf stehen 2einhalb Geschosse aus 36,5 cm dickem Ytong.
    Vorgestern rief abends spät der Bauunternehmer der frisch gebackenen Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstücks an und sagte sie fangen jetzt an zu bauen und unsere Hauswand muss unterfangen werden, weil die Käufer mit Keller bauen wollen (wir wussten, dass wenn die Nachbarn mit Keller bauen, so etwas auf uns zukommt, angeblich alles Routine). Nur bisher hatte sich noch kein Mensch bei uns gemeldet und jetzt geht´s los:
    -> Frage 1: man muss das doch vorher anzeigen??? Oder uns um Erlaubnis fragen?? (Wir wohnen in Hessen, und im Nachbarrecht steht dazu nichts.)
    Wir hätten dazu gerne die Pläne eingesehen, und nun bekamen wir heute eine Kugelschreiber-Zeichnung, worauf man eine Bodenplatte sieht, die in 7 Segmenten untergraben wird, erst die Ecken, dann die Mitte und so weiter, wie in der DIN 4123. Keine Angaben über Tiefe, Dicke, Beton etc.
    -> Frage 2: haben wir Anspruch auf die richtigen Planungsunterlagen?
    Wir haben Fotos von allen unseren Wänden mit dem Bauleiter der "Gegenseite" gemacht und er und die Bauherren haben unterschrieben, dass unser Haus ohne sichtbaren Schäden ist (vorher)
    -> Frage 3: das ist sicher nicht ausreichend... aber so auf die Schnelle. Was können, sollten wir noch tun außer hoffen dass die wissen was sie tun?
    -> Frage 4: Worauf müssen wir noch achten?
    Nun habe ich jetzt hier schon mehrfach gelesen wie heikel das eigentlich ist, darum die Sorge. Vielen Dank für Tipps! Jetzt wollen sie am Dienstag anfangen!:(
    Viele Grüße
    Nicole
     
  2. #2 pauline10, 13.07.2008
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Beweissicherungsverfahren

    Hallo,

    eigentlich ist da ein vom Gericht bestelltes Sicherungsverfahren üblich.
    Darüber hinaus sollte ein Anwalt die frage beantworten, ob man eine Sicherungsleistung oder selbstschuldnerische Bürgschaft verlangen kann.

    Nachher ist die Baufirma pleite.

    Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Schließlich arbeiten die ja auf euerm Grund und Boden.

    Da habe ich große Zweifel ob das rechtens ist.
    Aber wenn ihr euch nicht wehrt.... behauptet man später eine Zustimmung.

    Also das sollte ein Anwalt morgen klären.

    Gruß

    pauline
     
  3. #3 Nicolli, 13.07.2008
    Nicolli

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    okay...und...

    Hallo,
    vielen Dank für die Antwort. Wir haben jetzt erstmal per Fax ausdrücklich (zu diesem Zeitpunkt) keine Zustimmung erteilt und nochmals vor Baubeginn Einsicht in die kompletten Planungsunterlagen gefordert. :motz
    Morgen konsultieren wir einen Anwalt und klären die Fragen.
    Auf jeden Fall plagt uns noch die Frage, wie sicher ist unser Haus? Steht übrigens auf Lehmboden (unter der oben beschriebenen Bodenplatte).
    Wann treten denn eventuelle Risse auf, also kann man sich entspannen wenn deren Keller fertig ist??:(
    Viele Grüße
    Nicole
     
  4. jhd

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    Die DIN 4123 beschreibt ein Verfahren, bei welchem in engen Grenzen auf die Standsicherheitsnachweise der Bauzustände verzichtet werden kann.

    Folgende Klärungen sind herbeizuführen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    Beschaffenheit des Bodens
    Grundwasserspiegel
    Gründungslasten - sprich Lasten aus Ihrem Haus
    Standsicherheit im Endzustand

    btw
    Der fachkundige Bauleiter der ausführenden Firma hat auf der Baustelle anwesend zu sein.

    7x1,25m = 8,75m Sie sprechen von 9 Meter Wandlänge, da fehlt 1 Abschnitt. Hinzu kommen evtl. Mehrbreiten, da an den Ecken Arbeitsraum benötigt wird, dann muss auch um die Ecke unterfangen werden.

    Und von beiden Ecken starten passt bei 7 Abschnitten auch nicht, eher so

    I 1 I 3 I 2 I 4 I 1 I 3 I 2 I

    Da ist örtliche Planung angesagt.

    J.
     
  5. #5 BetonMiller, 13.07.2008
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    Dann machen die eben 9 Abschnitte zu je einem Meter...
    Die 1.25m sind ja nur der Max. Wert...
     
  6. #6 pauline10, 13.07.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Risse

    Also umfallen wird es in der Regel nicht!! Es sei denn es kommt unerwartet Wasser ins Spiel.

    Aber wenn deren Keller fertig ist, sind die Setzungen nicht abgeschlossen. Es wird innerhalb der nächsten, bis zu 10 Jahren, noch kleine Setzrisse geben.

    Ein Haus ohne tief gegründete Fundmente bewegt sich auch!!! Besonders wenn die Bodenfeuchtigkeit im oberen Bereich schwankt. Wenn also später ein Riss entsteht, kann es auch euer eigenes Haus sein, das sich jetzt bewegt und bei dem tief gegründeten Fundament festliegt.

    Für die Leute vom Bau eine Bagatelle, die nicht vermeidbar ist, für den Eignetümer ein Grund für Rechtssteitigkeiten. Vermeidet diesen Streit!!!
    Nur die Gutachter werden davon reich, wenn sie es denn werden.

    Vereinbart lieber von anbeginn eine angemessene Entschädigung. Nur was ist angemessen???

    Es gibt allerdings von Uritek oder so ähnlich eine Methode, wo man gezielt Setzungen mit Kunststoffinjektionen beheben kann.

    Es sind ja keine Fresken von Leonardo, die dann einen Riss bekommen. Vermutlich ist der Riss unsichtbar unter dem Estrich der Bodenplatte und in einer Wand.

    Besser wäre eben gewesen, der Nachbar hätte euch schon vorher die Giebelmauer im "Keller" errichtet.

    Oder ihr hättet selbst einen Keller wie der Nachbr geplant. Den Raum hat man immer!!

    Gruß

    pauline
     
  7. jhd

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    Macht es das besser?
     
  8. #8 BetonMiller, 13.07.2008
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    Es muß fachgerecht ausgeführt werden.
    Hier im Board gibt es einen ähnlichen Fall, bei dem gepfuscht wurde.
    Dabei ist das bestehende Haus " etwas " gekippt...:p
     
  9. #9 Nicolli, 13.07.2008
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    Hallo!
    @jhd: Was genau bedeutet das, was macht es denn besser? Kleinere Abschnitte wären doch besser, oder?
    Auf dieses Problem bezogen wäre es wohl besser, einen Keller errichtet zu haben, eigentlich wollten wir aber keinen und offenbar haben wir die Risiken unterschätzt. Das kann ich jetzt nicht mehr ändern :-(
    Nun müssen wir da durch und das Beste aus der Situation machen, also schauen wir denen möglichst genau auf die Finger und in die Pläne.
    Danke weiterhin für alle guten Tipps,
    viele Grüße
    Nicole
     
  10. #10 Nicolli, 13.07.2008
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    jetzt habe ich noch eine Idee!

    :think würde es eigentlich Sinn machen, wenn die Nachbarn den Keller erst 2m weit von unserem Haus anfangen würden? Hinter einer vorher zu erstellenden Wand? Vielleicht könnten wir ihnen ein Angebot machen, und sie würden doch auch viel Geld sparen, oder ist das Quatsch???
    Viele Grüße
    Nicole
     
  11. Robby

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    @Pauline das ist kein vom Gericht beauftragtes Beweisverfahren... Sinnvoll ist jedoch eine Beweissicherung VOR Baubeginn
     
  12. jhd

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    Was ich beabsichtigt habe zu sagen war:

    Nur aus der Norm Unterfangungsabschnitte (eine Einteilung) herauslesen und festlegen reicht nicht.
    Wenn der Bauunternehmer eures Nachbarn Euch zu schwammig ist, dann holt Euch eigenen Sachverstand.

    J.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2008
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    Ganz simpler Rat:
    Ab zum Anwalt. Denn verweigern können Sie die Unterfangung wohl nicht, aber einfach mal losbudddeln unter Ihrem Haus ist auch nicht.
    Und einen EIGENEN Sachverständigen hinzuziehen, der die vom Nachbarn (DER ist Ihr Ansprechpartner, nicht dessen BU) vorgelegten Unterlagen prüft und mit dem BU auf Augenhöhe vehandelt.

    MfG
     
  14. #14 Nicolli, 14.07.2008
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    Okay, vielen Dank schonmal!! Heute morgen ist mir versprochen worden, dass wir jetzt richtige Planungsunterlagen bekommen und dann machen wir das so. Jedenfalls wissen die jetzt mal dass wir hingucken.
    Viele Grüße
    Nicole
     
  15. #15 Nicolli, 07.08.2008
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    Hallo zusammen,
    ich wollte nur kurz berichten: die Unterfangung ist fertig, alles steht noch, ein Sachverständiger wurde eingeschaltet und hat alles überwacht. Puuh.
    Danke und Tschüß!
    Nicole
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2008
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    Na dann - herzlichen Glühstrumpf
     
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