Balkontüren mit Durchgangsmaß 168 cm - muss ich das nehmen?

Diskutiere Balkontüren mit Durchgangsmaß 168 cm - muss ich das nehmen? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo bräuchte Hilfe: EIn Handwerker hat für die Dachboden-Giebelseite Türelemente ausgemessen und geliefert, bei denen die Türen ein lichtes...

  1. #1 karlanton, 01.12.2007
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    Hallo bräuchte Hilfe: EIn Handwerker hat für die Dachboden-Giebelseite Türelemente ausgemessen und geliefert, bei denen die Türen ein lichtes Durchgangsmaß von nur 168 cm Höhe haben. Er beruft sich darauf, dass wir oben ein Schrägglaselement zur Angleichung an die Dachschräge wollten. Platz für mehr Höhe wäre gewesen. Wir wollen doch keine Türen, durch die man sich bücken muss beim Durchgehen, aber der Handwerker will sie nicht zurücknehmen. Bezahlt habe ich schon, da die Türen liegend geliefert wurden und das Problem erst beim Aufstellen erkannt wurde (hört sich blöd an, ist aber so).
    Kann ich auf eine Mindesttürhöhe bestehen und den Handwerker zur Rücknahme der zu niedrigen Türen "zwingen" und zur Lieferung "richtig" hoher Elemente/Türen? Eingebaut sind die Elemente noch nicht.
    Danke
     
  2. Baumal

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    hört sich jetzt auch blöd an,
    aber was haben sie bestellt??
     
  3. Bruno

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    Lesen Sie den § 633 BGB und Sie werden feststellen, dass Sie richtig liegen, wenn Sie etwas Gebrauchstaugliches erwarten.

    Mit Diplomatie sollten Sie den Handwerker bei der Ehre packen und gemeinsam nach einer Umbaulösung suchen. Dazu eine kleine Kostenbeteiligung Ihrerseits weil es vielleicht etwas dumm gelaufen ist bei der Besprechung und Bestellung. Dann sollte es mit einer höheren Tür klappen.

    Eine kompromisslose 100%-Position würde ich nicht einnehmen. Das löst u.U. Widerstand aus und kostet dann viel Zeit und Nerven.
     
  4. #4 karlanton, 01.12.2007
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    Wir haben einen bestehenden Ausschnitt im Giebel und wollten da ein Türelement rein, haben den HAndwerker ausmessen lassen und er hat bestellt. Bewusst bestellt haben wir die zu kleinen Türen natürlich nicht, eine davon soll ja sogar als Zugangstür von außen dienen. Der HAndwerker war genauso überrascht wie wir, er hat eben bestellt ohne sich über die Durchgangshöhe Gedanken zu machen. Auch die Herstellerfabrik, bei der er die Fenster anfertigen hat lassen, hat einfach produziert ohne die geringe Türhöhe zu beanstanden.
     
  5. Baumal

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    freundlich an der handwerkerehre packen.

    läuft es gut zahlen er + sie drauf.
    der handwerker muß auch noch die entsorgungskosten für
    das fensterelement tragen.

    sie sollten sich beide freundlich gegenseitig an die nase packen...
     
  6. Baumal

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    die herstellerfabrik ist ganz außen vor.
    die stellen her, was auch immer...
     
  7. #7 karlanton, 01.12.2007
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    Mein Problem ist, dass die Fenster nicht gebrauchstauglich sind mit nur 168 cm Höhe, damit nach § 633 einen MAngel haben, ich als NIchtfachmann diese zu geringe Höhe nicht erkennen konnte beim Ausmessen und bestellen durch den HAndwerker (der BAuauschnitt ist ja über 230 hoch) und der HAndwerker -wie ich meine - seinen Fehler nicht eingestehen will. Er will die Kosten von über 4.000 € nicht übernehmen bzw. seiner Betriebshaftplicht den Schden nicht melden. Aber ich kann weder einen Baumangel einbauen lassen noch die Kosten übernehmen für die mangelhaften Fenster. Gibt es Präzedenzfälle, Urteile, etc., auf deren BAsis man z.B. die Versicherung des HAndwerkers als Fachmann heranziehen kann?
     
  8. Bruno

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    Eine Versicherung springt da nicht ein. Gegen eigene Dummheit kann man sich als Firma nicht versichern.
     
  9. Baumal

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    verglaster giebel mit türelement.

    haben sie, (der handwerker offentsichtlich nicht) profilbreiten von bis zu 15cm
    beachtet? wie waren die angaben der aufbauhöhe des balkons oder
    terrasse?

    der handwerker war dumm genug den auftrag anzunehmen...
     
  10. #10 karlanton, 01.12.2007
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    Lieber Baumal, Ihnen kann ich nicht folgen: Ich bin kein sachverständiger Handwerker wie offenbar sie. Profilbreiten 15 cm??? Aufbauhöhen Balkon??? Richtet sich das nicht nach der Innenfußboden-OK? Muss sowas ich wissen, der es nicht gelernt hat, oder muss sowas der Handwerker wissen, der es gerlent hat?
    Und wieso war der Handwerker dumm genug, einen Auftrag anzunehmen? Weil ich mich als Auftraggeber auf die SAchkenntnis eines gelernten Handwerkers verlassen habe, anstatt vorher mal schnell drei JAhre in die Schreinerlehre zu gehen, um dem Gelernten detailliert zu sagen, was er zu tun hat? Sowas nenne ich Armutszeugnis. In meiner Branche muss ich den Auftraggeber auch darauf hinweisen, dass etwas, was er gere hätte, leider nicht geht, da Gesetze oder allgemeine Gepflogenheiten dagegensprechen. Der HAndwerker hat mich nicht darauf hingewiesen, dass die Tür nur 168 hoch ist. Hätte er das, hätten wir natürlich anders bestellt.
    Lieber Baumal, hilfreich sind Sie leider nicht.
     
  11. #11 Olaf (†), 01.12.2007
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    Irgendwie...

    hab ich das Gefühl, in der Situationsbeschreibung fehlt was.
    Es gibt zwar seltene Spezis, aber so richtig vorstellen kann ich mir nicht, dass der Kollege aus lauter Jux und Tollerei ne Tür 20cm kleiner als normal macht. Mach mal Bild
     
  12. #12 karlanton, 01.12.2007
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    Lieber Olaf, Bild geht nicht. es handelt sich um Elemente mit einer BAlkontür, ein festverglastes Teil daneben und oben drüber ein festverglastes Schrägelement. Der HAndwerker hat gemessen und einfach an der Kante, an der die Schräge beginnt, einen Querriegel übers gesamte Element gezogen und oben drüber das Schrägglas. Erst im nachhinein haben wir festgestellt, dass die Tür zu niedrig ist. Jetzt ist ein neuer HAndwerkervorschlag, das festverglaste Seitenteil bis nach oben durchzuziehen und erst von da aus den Querriegel einzubauen, das Schrägglaselement also kleiner nur über die Tür selbst zu bauen statt übers gesamte Element. Dadurch würde die Tür ca. 20 cm höher, was ok wäre. Ich als baufremder Familienvater kann aber sowas nicht wissen. Der HAndwerker will jetzt dass ich die neuen Fenster bezahle. Er sagt, ich hätte es so bestellt, was ein Irrsinn ist. Ich bestelle doch niemals 168 niedrige Balkontüren zum täglichen Kopfanschlagen.
     
  13. #13 karlanton, 01.12.2007
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    Im übrigen glaube ich nicht, dass er das bewußt ode aus Jux gemacht hat - er hat es ganz einfach übersehen.
     
  14. Ryker

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    Ein bodentiefes Fenster vielleicht? :)

    Steht denn nicht im Angebot, was da als Lieferung zu erwarten war?
     
  15. #15 Olaf (†), 01.12.2007
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    Ich will...

    ja nicht bloß Schelte betreiben: Aber nach dem Aufmaß kriegt der AG doch ein Angebot, in dem die Maße und mit großer Wahrscheinlichkeit sogar ne Zeichnung dabei ist - und Du hast von nix gewußt?
     
  16. Baumal

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    lieber herr geschäftsführer.

    auch wenn ich nicht hilfreich erscheinen mag, aber wie führen
    sie ihre geschäfte??
    da wird doch hoffentlich eine basis da sein.

    eine basis kann ich kann ich bei ihrer fensterelement bestellung
    nicht erkennen.
     
  17. #17 Carden. Mark, 01.12.2007
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    ER ist Laie Olaf.
    Schreibt er doch explizit in JEDER Antwort.

    Ich persönlich werde immer sehr nachdenklich, wenn zu Ende eines Bv. alle zu Laien werden, die noch ein paar Tage vorher genau wussten wie und was Sie wollten.
    Mal ganz losgelöst vom hier vorliegendem Fall.
     
  18. sepp

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    also was haben wir:
    einen ausschnitt in der fassade der ab ca. 170cm schräg nach oben läuft bzw. eine spitze bildet. wie breit?
    wie sah es denn in der genehmigungsplanung bzw. werkplanung (falls es die gibt)aus?
    was will nun der besteller?
    eine fenstertür! aber was für eine?
    sondertür mit abgeschrägtem oberteil?
    (wenn breit genug) 2 feststehende seitenteile die eine normale tür dazwischen erlauben mit spitzem oberlicht?

    du gibst uns hier überhaupt keine aussage, was genau du mit dem fensterbauer besprochen hast und wunderst dich, daß seltsame antworten kommen?

    war dem fensterbauer bewusst, daß dies eine zugangstür von aussen wird?
    was für türelemente?
    eine hauseingangstür oder ein bodentiefes fenster (fenstertür)?
     
  19. Baumal

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  20. #20 Ingo Nielson, 01.12.2007
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    ich habe es so verstanden:
    links die gelieferte version, rechts die erwartete.
     
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