Schlüsselfertig mit Eigenleistung - ab wann loslegen?

Diskutiere Schlüsselfertig mit Eigenleistung - ab wann loslegen? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Gemeinde, Frage: Wenn nichts zu diesem Punkt im Vertrag festgelegt ist, ab wann darf man dann üblicherweise in den Neubau, um mit...

  1. Marv

    Marv

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    Hallo liebe Gemeinde,

    Frage: Wenn nichts zu diesem Punkt im Vertrag festgelegt ist, ab wann darf man dann üblicherweise in den Neubau, um mit den Eigenleistungen zu beginnen? Offiziell geht der Besitz erst mit Übergabe an uns, aber das wird sicherlich keine Ausnahme sein. Zum vorherigen Betreten usw. ist allerdings kein Wort erwähnt, daher meine Frage. Soweit ich bisher mitbekommen habe, ist es Usus, auch schon während der Bauzeit mit Dingen wie Streichen, Grundieren und Fußböden anzufangen.

    Danke im Voraus,
    Marv
     
  2. #2 Wieland, 08.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    In aller Regel kann mit den Eigenleistungen erst nach Abnahme der gschuldeten
    Leistung des GU begonnen werden.
    Wer davor anfängt begibt sich in Gefahr u. Schwirigkeiten, bezüglich der Haftung
    u. Einhaltung von Bauzeiten.
    In der Regel wird dadurch in den Arbeitsprozess des GU eingegriffen was ohne ausdrückliche Genehmigung nicht zu dulden ist.

    Grüße
     
  3. Julius

    Julius

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    Das ist sehr unterschiedlich.
    Um welche Art von Vertag handelt es sich denn bei Dir?

    Siehe auch unter "Wer baut mit wem?"!
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Und dann marschiert eine Horde Handwerker mit Sicherheitsschuhen über Deinen neuen Boden......merkst Du was?

    Wenn nichts vereinbart ist, dann solltest Du schon im eigenen Interesse Deine Eigenleistung mit der Firma abstimmen. Sonst kommt Ihr Euch nur unnötig in die Quere, worst case verzögert Deine Eigenleistung andere Gewerke.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Eric

    Eric

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    Siehst Du richtig ". Inoffiziel " ist die Ausnahme und " offiziell " der Grundsatz. Alles " inoffiziele " bedarf mithin der vorherigen Zustimmung des BT und zwar entweder bereit im Vertrag oder aber später durch erntsprechende Erlaubnis.

    Ist ja auch nachvollziehbar: BT haftet bis zur Abnahme für alle Beeinträchtigungen am Hau ( Mängel ). Macht ihr während der Eigenleistungen irgendetwas an seinen Leistungen kaputt, muß der Bt es wieder in Ordnung bringen, es sei denn er beweist, dass ihr den Schaden angerichtet habt.

    Weitere Ausnahme: Die Eigenleistung ist erforderlich, damit der BT im Anschluß hieran seine hierauf aufbauenden Leistungen fertigstellen kann. Dann muß er die Vornahme der Eigenleistung zu einer dem Baufortschritt entsprechenden, angemessenen Zeit zulassen.

    Beispiel: Eigenleistung ist Tapeten kleben. Der gesamte Anstrich, einschließlich der Tapeten, ist Aufgabe des BT.
     
  6. #6 ralph12345, 12.07.2011
    ralph12345

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    Mit Eigenleistungen vorher anfangen ist Usus, wenn man selber bauen läßt mit einem Architekten oder Bauunternehmer. Da gehört einem das, was da entsteht, auch wenns erst halbfertig ist. Bei dem Bauträger kaufst Du das fertige Haus.
     
  7. Marv

    Marv

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    Es ist ein BU. Und der Punkt mit den Schäden während der Bauzeit (glücklicherweise nur Kleinigkeiten) läuft leider genau anders herum - es sind immer erstmal wir gewesen, ansonsten heißt es "da kann ich nichts machen, steht ja kein Name dran". Saubermachen, flicken etc. dürfen dann wir ;)
    Zugegeben - das könnte nicht passieren, wenn wir nicht schon parallel arbeiten würden :D

    Wir werden das schon zeitlich hinbekommen, denke ich... bisher haben wir uns immer noch wieder zusammengerauft. Aber vielen Dank für eure Antworten!

    Cheers,
    Marv
     
  8. #8 Baufuchs, 13.07.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ändert aber nichts daran, dass der BU bei bei Fertigstellung ein mängelfreies Bauwerk zu übergeben hat. Also hat er auch Einfluss darauf, ob/wann der Bauherr Eigenleistungen erbringt. Bauen Eigenleistungen auf Gewerken des BU auf, wird er Teilabnahmen verlangen.
     
  9. #9 ralph12345, 14.07.2011
    ralph12345

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    Daß man sich bei Eigenleistungen mit dem GU, Bauleiter, was immer abstimmen muß, hatte ich mal als selbstverständlich vorausgesetzt.
     
  10. #10 germanissima, 18.07.2011
    germanissima

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    entschuldigt bitte die Frage aber was genau versteht ihr denn unter "schlüsselfertig"? Das ging für mich nicht aus den Antworten hervor...
    Danke und Gruß, Germanissima.
     
  11. #11 RMartin, 18.07.2011
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    Schlüsselfertig heisst eigtl. mehr als nur Rohbau.
    Ist aber kein 'geschützter' Begriff bzw. festgelegte Definition.

    Kann und ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich was wirklich alles enthalten ist. Als Auftraggeber/ Bauherr immer ganz genau aufpassen, dass dies im Vertrag explizit und genau definiert/ spezifiziert ist was geleistet werden muss vom Auftragnehmer.
     
  12. Piet

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    Ein wenig abweichend von der ursprünglichen Frage würde ich allen die "schlüsselfertig" Bauen empfehlen, sich zu überlegen, ob Eigenleistungen wirklich Sinn machen. Viele haben hier falsche Vorstellungen. Zum einen muss man bedenken, dass man Material auch bezahlen muss, evtl. auch noch Werkzeug. Als Laie braucht man außerdem deutlich länger als Fachleute. Wer sich das ehrlich ausrechnet, stellt meist fest, dass er besser fährt, wenn er in seinem eigenen Job (in dem er Fachmann ist) durch ein paar Überstunden mehr verdient. GU,BÜ, GÜ oder was auch immer freuen sich meist über Eigenleistungen, da sie dann immer einen Dummen haben, wenn es nachher Ärger gibt (z.B. "der Kratzer am Fenster muss wohl entstanden sein, als Sie Ihre Fliesen in Eigenleistung verlegt haben."). Deshalb Eigenleistungen zum spätestmöglichen Zeipunkt und vorher alles ckecken. In der Praxis geht hohe Verantwortung auf den Eigenleister über, deshalb am besten eine offizielle (Teil)übergabe voher.
     
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