Einzug vor endgültiger Abnahme

Diskutiere Einzug vor endgültiger Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Durch viele Verzögerungen, für die natürlich keiner Verantwortung übernahm, musste der geplante Übergabetermin mit endgültiger Fertigstellung...

  1. Amberg

    Amberg

    Dabei seit:
    04.12.2014
    Beiträge:
    119
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Amberg
    Durch viele Verzögerungen, für die natürlich keiner Verantwortung übernahm, musste der geplante Übergabetermin mit endgültiger Fertigstellung (geplant Mitte April, habe ich schriftlich, aber kein Fertigstellungstermin im Vertrag) ständig verschoben werden.
    Ich habe deswegen die Abnahme forciert, einige offene Punkte (Carport, Fertigstellung Außenputz,...) werden später abgenommen.
    Am 28.04. beging ich mit dem GU und einem Sachverständigen das Haus zur Abnahme. Ein Abnahmeprotokoll wurde von ihm und mir erstellt, allerdings noch von keinem unterzeichnet, weil der GU noch gewisse Punkte mit der Rohbaufirma klären will.

    Wäre trotz laufendem Abnahmeprozess und im Abnahmegespräch bereits aufgeführten Mängeln ein Einzug nun eine "stillschweigende" Abnahme?
    Die Möbel stehen bereits alle in der Wohnung (teils aufgebaut) sowie 250 Umzugskartons.
    Wohne aber noch nicht drin, will aber so schnell wie möglich rein.

    Vielen Dank für nicht rechtsverbindliche Tipps.
     
  2. #2 RMartin, 01.05.2015
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Laienmeinung:
    Gefahrenübergang liegt dann natürlich z.B. bei Dir. Kannst dann z.B. nicht mehr ankommen: "He. Da sind Kratzer in der Türe."

    Ich verstehe nicht warum das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben wurde. Das wäre eigtl. schon der Job vom GU gewesen; kommunizieren kann er das ja dann natürlich schon mit seiner Rohbaufirma. Aber er ist ja Euer Vertragspartner und hätte daher dieses Dokument abzeichnen müssen.

    Somit also hier nun verstärkt aufpassen, dass nachher nicht bestimmte Mängel nicht mehr durchgesetzt werden können.
     
  3. #3 Gast036816, 02.05.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das zeigt, dass der gu - oder doch gü - nicht mit dem rohbauer seit der fertigstellung des rohbaus nicht kommuniziert hat. anders kann man sagen, gu hat den rohbau selbst noch nicht abgenommen.

    hast du deine möbel vor dem abnahmetermin bereits eingestellt?
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 02.05.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Der sicherste Weg ist immer, mit dem Einzug zu warten, bis das BV fertig ist, auch, wenn es schwer fällt. Dazu rate ich.

    Die schreibst, Carport und Fertigstellung Außenputz fehlen noch. Was ist denn mit dem Außenputz? Fehlen nur einige Stellen oder fehlt er komplett? Ist im Bauvertrag eine förmliche Abnahme vereinbart? Ist die VOB/B seitens des AN in den Vertrag eingeführt worden? Hast du einen SV an deiner Seite, der das BV auf Mängel kontrolliert?

    Eure Abnahme vom 28.04. war keine. Falls Mängel und Restleistungen nicht so gewichtig sind, dass es zu einer berechtigten Abnahmeverweigerung reichen würde, besteht die Gefahr, dass du einige Mängelrechte verlierst, wenn du einziehst. Auf jeden Fall schaffst du Prozessrisiken.
    Du solltest jedenfalls nicht einziehen und die Sache nicht in Gebrauch nehmen, ohne dem AN zuvor Mängelvorbehalte zuzustellen.
    Du könntest (ohne Gewähr!) dem AN, wenn du unbedingt einziehen musst, folgendes schreiben (mit Zustellungsbeweis):

    ---------------------------------------------------------------------------------------------
    Wir sehen uns aus terminlichen Gründen bezwungen, vor Fertigstellung einzuziehen, denn Sie haben den avisierten Fertigstellungstermin leider deutlich überschritten.

    Es befinden sich folgende Mängel und noch unerledigte Restleistungen an dem Bauvorhaben:

    (alles, wirklich alles auflisten, so präzise wie möglich)

    Wegen dieser Mängel und Restleistungen besteht derzeit keine Abnahmereife. Wir sind nach unserer Meinung berechtigt, die Abnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu verweigern.

    Höchst vorsorglich, für den Fall, dass unsere bevorstehende Ingebrauchnahme des Bauvorhabens wider Erwarten doch die Wirkung einer konkludente Abnahme hätte, erklären wir hiermit den Vorbehalt bezüglich der oben aufgelisteten Mängel und Restleistungen.

    (und evtl. noch hinzufügen):
    Für die Ausführung der Restleistungen und die Beseitigung der Mängel erlauben wir uns, eine Frist bis zum ... zu setzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    ----------------------------------------------------------------------------------------

    Das Schreiben muss dem AN zwingend vor dem Einzug (mit Zustellungsbeweis) zugehen!
     
  5. Amberg

    Amberg

    Dabei seit:
    04.12.2014
    Beiträge:
    119
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Amberg
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
    Jetzt ist die Frage, was man als "Einzug" bezeichnet. Die Möbel wurden schon einen Tag VOR der Abnahme eingestellt. Der GU behauptet, damit ist das Haus abgenommen, unabhängig davon ob wir drin wohnen oder nicht.
    Am Folgetag war dann der Abnahmetermin mit dem GU und einem Sachverständigen. Weil noch einige Punkte offen waren, wurde noch kein Protokoll unterschrieben, der GU wollte noch beim Rohbauer nachfragen.
    Mit dem SV wurden viele offene Punkte aufgenommen, der SV hat auch ein Protokoll erstellt. Der GU will nun das Abnahmeprotokoll mit mir final anfertigen. Mein SV rät dagegen, es vom GU schreiben zu lassen und dann ggfs. Zusätze zu ergänzen, da sich der GU bei manchen Punkten evtl. weigert, diese aufzunehmen.

    Der Zeitpunkt für das Einschreiben ist damit wohl verpasst und bringt den GU vielleicht ja noch auf die falsche/richtige Fährte?

    Der Abnahmeprozess läuft ja eh schon, das Haus wird ja dann abgenommen mit ein paar aufgenommenen Mängeln, oder?
    Ich habe eigentlich nicht vor, die Abnahme zu verweigern. Für die Ausführungsfehler wird es schon einen Konsenz geben.

    Vielen Dank für die Antworten !
     
  6. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
  7. #7 Ralf Wortmann, 03.05.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Eine Verweigerung der Abnahme bedeutet nicht, dass du die Sache dann nicht in Gebrauch nehmen darfst. Wenn du zuvor nachweislich (z.B. in dem nicht unterschriebenen Mängelprotokoll) erhebliche Mängel und offene Restleistungen gerügt hast, kriegst du vielleicht die Kurve.
    Das Verbringen von Möbeln ist noch nicht unbedingt eine Ingebrauchnahme, zumindest kann man sich darüber streiten. Du solltest dem GU den Mängel- und Restleistungsvorbehalt trotzdem gleich Montag früh zukommen zu lassen, um wenigsten zu versuchen, noch was zu retten. Jetzt bloß nicht tatenlos tagelang oder wochenlang drin wohnen, ohne etwas schriftliches zu versenden!

    Vielleicht geben diese Urteile dir ein wenig Orientierung:
    ======================================

    Keine Abnahme durch tatsächliche Ingebrauchnahme, wenn zuvor wesentliche Mängel gerügt wurden, die zur Verweigerung der Abnahme berechtigen würden.

    BGH, Urteil vom 22.12.2000, Az. VII ZR 310/99 aus den Gründen:
    in BGHZ 146, 250-264 und NJW 2001, 245-250.

    (s. auch: BGH, Urteil vom 10. Juni 1999 - VII ZR 170/98)
    ========================================
    OLG Hamm, Urteil vom 12.12.2006, 26 U 49/04:


    Wird eine förmliche Abnahme vereinbart, kann keine konkludente Abnahme durch Nutzung erfolgen

    ===========================================
    Eine konkludente Abnahme setzt voraus, dass das Gewerk im Zeitpunkt der schlüssigen Handlung bereits abnahmereif fertig gestellt ist.

    siehe BGH vom 18.02.2003, X ZR 2454/00, BauR 2004, S. 337-341, Leitsatz:

    Ist eine werkvertragliche Leistung nicht vollständig erbracht, kann eine stillschweigende Abnahme des Werkes nur beim vorliegen gewichtiger Gründe angenommen werden; ein Abnahmewille kann in einem solchen Fall trotz Übernahme des Werkes nicht unterstellt werden.
    =========================================
     
  8. #8 THORWISS, 10.12.2023
    THORWISS

    THORWISS

    Dabei seit:
    10.12.2023
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    ich sehe das Thema ist zwar ein paar Jahre alt aber immer noch aktuell.

    Zunächst kurz erklärt worum es geht. Wir stehen kurz vor der Bauabnahme. Es fehlen aber noch der Außenputz obwohl seit Anfang August kein Gerüst mehr am Haus steht. Verzögerung also durch GU. Zudem fehlt noch das Garagentor welches angeblich falsch geliefert wurde. Der Gesimskasten ist nur halb fertig.

    Übergabe soll nun am 19.12.23 sein. Wir haben schon mehrfach gelesen, dass man von der Schlussrechnung einen Teil einbehalten sollte. Gibt es irgendwo Angaben in welcher Höhe der Betrag sein sollte? Die Schlussrate ist 10% des Gesamtbetrags.

    Freue mich auf Antworten und Ratschläge. Gibt es entsprechende Paragraphen aus dem Baurecht oder Gerichtsurteile?
     
  9. #9 JohnBirlo, 10.12.2023
    JohnBirlo

    JohnBirlo

    Dabei seit:
    28.05.2020
    Beiträge:
    1.149
    Zustimmungen:
    427
    du bezahlst nur das, was mängelfrei abgenommen ist. Falls Garagentor und Außenputz fehlen, ziehste das vom Gesamtbetrag ab. Würde aber vorab mit eurem Unternehmer reden. Wenn der Seriös ist, würde er euch nicht den Gesamtbetrag in Rechnung stellen, sondern selbstständig was abziehen. Du musst dann nur prüfen, ob das ausreichend ist.
     
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.789
    Zustimmungen:
    4.125
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Für Restleistungen und Mängel wird das doppelte der fachmännisch geschätzten Fertigstellungskosten einbehalten.
    Wenn man nur das einfache einbehält, läuft man Gefahr, dass der Bauträger/GU die Restleistungen verfallen lässt und sein Geld lieber auf anderen neuen Baustellen verdient. Dies ist der Grund für doppelten Einbehalt - das nannte man früher auch "Beugezuschlag" damit sich der Handwerker dem Zahlungsdruck beugt und alles schnell fertig macht um die restliche Kohle zu bekommen.
     
    Netzer, Piofan, Viethps und einer weiteren Person gefällt das.
  11. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.078
    Zustimmungen:
    3.310
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Es gibt keine Schlussrechnung bei dem beschriebenen Bautenstand - bei fehlenden Aussenputz wird auch eine Debatte a la Restleistung obsolet....es findet auch keine Abnahme statt , ich kenne niemanden der eine Abnahme mit SR bei fehlender Hauptleistung vornimmt ...
    Ja ca 6500 bei IBR oder dejuris zum Thema Restleistung und SR ...etc
     
  12. #12 Fred Astair, 10.12.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.692
    Zustimmungen:
    5.180
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Woher weißt Du das? Kennst Du den TE und weißt, dass der nach 8 Jahren noch nicht eingezogen ist?

    Es gibt keine zwei absolut identischen Bauprobleme.
     
Thema: Einzug vor endgültiger Abnahme
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. einzug ohne bauabnahme

    ,
  2. einzug ohne bauabnahme strafe

    ,
  3. einzug vor fertigstellungsanzeige

    ,
  4. Einzug vor Fertigstellung,
  5. abnahme haus einzug vorher,
  6. einzug vor Abnahme Garantie ,
  7. einzug vor bauabnahme,
  8. bauabnahme durch bauträger verschoben,
  9. neubau einzug vor abnahme,
  10. Einzug vor baufertigstellungsanzeige,
  11. einzug unfertiges Haus ohne abnahme,
  12. fertigstellunsanzeige haus einzug,
  13. fertigstellungsanzeige nach einzug,
  14. einzug immobilie vor abnahme,
  15. haus einzug ohne abnahme,
  16. neubau hausübergabe mit möbel.,
  17. Bau Abnahme nach einzug,
  18. einzug ohne abnahme,
  19. wohnung stillschweigende abnahme,
  20. abnahme rollladen fehlen,
  21. einzug vor schlussabnahme hausbau,
  22. bau abnahme einzug,
  23. keine bauabnahme trotzdem wohnen wir drun,
  24. haus endabnahme erst nach einzug,
  25. Bauvertrag einzug vor Abnahme
Die Seite wird geladen...

Einzug vor endgültiger Abnahme - Ähnliche Themen

  1. Risse im Mauerwerk nach Einzug

    Risse im Mauerwerk nach Einzug: Guten Tag, ich bin vor 4 Monaten mit meiner Freundin in die Eigentumswohnung eingezogen. Das Haus ist ein Massivhaus von 1972 und wurde 2022...
  2. Schimmel innen am Dach - Neubau Garage - Beton mit Holzdachstuhl 6 Monate nach Einzug

    Schimmel innen am Dach - Neubau Garage - Beton mit Holzdachstuhl 6 Monate nach Einzug: Guten Tag liebes Forum und Experten, Wir sind im August 2023 in einen Neubau gezogen. Die Garage ist aus Beton gefertigt (verschalt) und hat...
  3. Ablauf von der Planung bis zum Einzug

    Ablauf von der Planung bis zum Einzug: Hallo zusammen, wir werden bald ein Haus am Hang bauen (2 Vollgeschosse, eines dv. als Wohnkeller, 150 qm Wfl.). Hierzu waren wir erst bei einem...
  4. Säuerlicher Geruch durch Wandfarbe nach Einzug

    Säuerlicher Geruch durch Wandfarbe nach Einzug: Hallo, wir sind zum 1. Juni in eine neue Wohnung (Neubau) gezogen. Die Wohnung wurde von den Vormietern bereits im März gestrichen, da diese...
  5. Einzug ins Elternhaus, Erbengemeinschaft, Lebenspartner

    Einzug ins Elternhaus, Erbengemeinschaft, Lebenspartner: Hallo, wir sind zur Zeit in einer Situation, in der wir keine Lösung sehen. Vielleicht kann hier Jemand helfen. Situation: Die Erbengemeinschaft...